Corinne Lautenschlager Kollokationsplan und Inventar Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, öffentliche Auflage Publikation gemäß Art. 221, 249-250 SchKG; Fristen 20 Tage bis 20.05.2026
Kollokationsplan und Inventar Corinne Lautenschlager, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar Corinne Lautenschlager, ausgeschlagene Erbschaft Corinne Lautenschlager, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Fischingen TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 20.09.1985 Todesdatum: 26.12.2025 Wohnhaft gewesen: c
o Res Bürgi, Neugasse 3 9242 Oberuzwil vormals Wolfikon 114, 9533 Kirchberg Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Wil, 9230 Flawil