Bürgerversammlung 2026 Rechtskraft Ratskanzlei; Beschwerdefrist abgelaufen
Bürgerversammlung 2026; Rechtskraft
Bürgerversammlung 2026; Rechtskraft Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes lag das Protokoll vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d. h. vom 13. April bis 27. April 2026, bei der Ratskanzlei öffentlich auf. Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Die Bürgerversammlung sowie das Protokoll sind somit rechtskräftig.