InterValor AG aufgelöst im Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland; Konkursamt St.Gallen führt Liquidation durch
Auflösung einer Gesellschaft
Auflösung einer Gesellschaft Der Einzelrichter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland hat mit Entscheid vom 29. April 2026 in der Sache der InterValor AG (CHE-354.949.823), vormals: Oberdorfstrasse 1, 8887 Mels, entschieden: - Die InterValor AG (CHE-354.949.823), vormals: Oberdorfstrasse 1, 8887 Mels, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St.Gallen nach Rechtskraft des Entscheids durchzuführen. - Gerichtskosten werden keine erhoben. Dieser Entscheid ist vollstreckbar. Unabhängig davon kann gegen diesen Entscheid innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet Berufung gemäss Art. 308 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, eingereicht werden. Die Berufungsschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Berufungsverfahren wird vom Kantonsgericht St. Gallen festgelegt. Der Kostenentscheid ist selbständig nur mit Beschwerde anfechtbar (Art. 110 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).