Julie Cazier Einwohneranfrage zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt; schriftliche Beantwortung der Fragen erwartet
Mitteilung
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1
Vorlagen-Nummer
1007/2026 Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Einwohnerfrage - Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Sehr geehrte Julie Cazier,
sehr geehrter Dr. Ulrich Höver,
Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Abschwächung der Folgen des Klimawandels im Hinblick auf Hitzeschutz. In Anbetracht immer wieder zu beobachtender Baumfällungen bin ich besorgt, dass die Stadt Köln nicht genug tut, um Baumfällungen zu ver- hindern, auch wenn die Neufassung der Baumschutzsatzung von Juli 2023 ein guter Schritt in diese Richtung war. Dennoch habe ich den Eindruck, dass noch zu oft Fällgenehmigungen erstellt werden, insb. bei Bauvorhaben.
Ich bitte Sie, dass die Verwaltung zur kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Mai 2026 folgende Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt im Zeitraum 2019 bis 2025 jeweils jahresbezogen und nach Möglichkeit stadtteilbezogen beantwortet:
Wie viele Fällgenehmigungen für Bäume im Stadtbezirk wurden in diesem Zeitraum erteilt, differenziert nach a) Fällungen im Zusammenhang mit privaten Bau- oder Sanierungsvorha- ben, b) öffentlichen Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sowie c) Gründen der Gefahrenab- wehr oder der Verkehrssicherung differenziert nach privaten und öffentlichen Flächen?
Wie viele Ersatzpflanzungen wurden diesem Zeitraum infolge solcher Fällungen vorgenom- men, differenziert nach Pflanzungen innerhalb und außerhalb des Stadtbezirks, wenn eine Pflanzung vor Ort nicht möglich war?
Mit welchen Maßnahmen kontrolliert die zuständige Behörde die Erfüllung der Ersatzpflan- zungen nach § 10 Abs. 1 der BschS („erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind“), hält die Verwaltung diese Maßnahmen für ausreichend und was passiert, wenn festgestellt wird, dass die Verpflichtung nicht erfüllt wird?
Wie hoch ist in diesem Zeitraum der Anteil der nicht realisierbaren Ersatzpflanzungen, für die stattdessen eine Ausgleichszahlung zu leisten ist und welche Beträge wurden dadurch eingenommen?
Wie viele zusätzliche Baumpflanzungen wurden im selben Zeitraum im Stadtbezirk vorge- nommen, die nicht auf Ersatz- oder Ausgleichsverpflichtungen zurückgehen (z. B. im Rahmen von Straßenbaumprogrammen, Entsiegelungsmaßnahmen oder Förderprogrammen)?
Mir genügt eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Vielen Dank.