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title: "Julie Cazier Einwohneranfrage zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt; schriftliche Beantwortung der Fragen erwartet"
sdDatePublished: "2026-04-30T13:50:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1090819\u0026type=do"
topics:
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locations:
  - "Köln"
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Julie Cazier Einwohneranfrage zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt; schriftliche Beantwortung der Fragen erwartet

Mitteilung

Dezernat, Dienststelle
I/02/02-1

Vorlagen-Nummer

1007/2026
Einwohneranfrage nach § 39 Abs. 6 der Geschäftsordnung
des Rates und der Bezirksvertretungen
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
07.05.2026
Einwohnerfrage - Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk
Sehr geehrte Julie Cazier,

sehr geehrter Dr. Ulrich Höver,

Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Abschwächung der Folgen
des Klimawandels im Hinblick auf Hitzeschutz. In Anbetracht immer wieder zu beobachtender
Baumfällungen bin ich besorgt, dass die Stadt Köln nicht genug tut, um Baumfällungen zu ver-
hindern, auch wenn die Neufassung der Baumschutzsatzung von Juli 2023 ein guter Schritt in
diese Richtung war. Dennoch habe ich den Eindruck, dass noch zu oft Fällgenehmigungen
erstellt werden, insb. bei Bauvorhaben.

Ich bitte Sie, dass die Verwaltung zur kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Mai
2026 folgende Fragen zur Nettobilanz der Stadtbäume im Bezirk Innenstadt im Zeitraum 2019
bis 2025 jeweils jahresbezogen und nach Möglichkeit stadtteilbezogen beantwortet:

1. Wie viele Fällgenehmigungen für Bäume im Stadtbezirk wurden in diesem Zeitraum erteilt,
differenziert nach a) Fällungen im Zusammenhang mit privaten Bau- oder Sanierungsvorha-
ben, b) öffentlichen Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sowie c) Gründen der Gefahrenab-
wehr oder der Verkehrssicherung differenziert nach privaten und öffentlichen Flächen?

2. Wie viele Ersatzpflanzungen wurden diesem Zeitraum infolge solcher Fällungen vorgenom-
men, differenziert nach Pflanzungen innerhalb und außerhalb des Stadtbezirks, wenn eine
Pflanzung vor Ort nicht möglich war?

3. Mit welchen Maßnahmen kontrolliert die zuständige Behörde die Erfüllung der Ersatzpflan-
zungen nach § 10 Abs. 1 der BschS („erfüllt, wenn die Gehölze angewachsen sind“), hält die
Verwaltung diese Maßnahmen für ausreichend und was passiert, wenn festgestellt wird, dass
die Verpflichtung nicht erfüllt wird?

4. Wie hoch ist in diesem Zeitraum der Anteil der nicht realisierbaren Ersatzpflanzungen, für
die stattdessen eine Ausgleichszahlung zu leisten ist und welche Beträge wurden dadurch
eingenommen?

5. Wie viele zusätzliche Baumpflanzungen wurden im selben Zeitraum im Stadtbezirk vorge-
nommen, die nicht auf Ersatz- oder Ausgleichsverpflichtungen zurückgehen (z. B. im Rahmen
von Straßenbaumprogrammen, Entsiegelungsmaßnahmen oder Förderprogrammen)?

Mir genügt eine schriftliche Beantwortung der Fragen. Vielen Dank.