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title: "Stadt Köln – Interimsbau am Schulstandort Köln-Zündorf; Landschaftsschutzgebiet betroffen"
sdDatePublished: "2026-04-30T15:51:00Z"
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  - "Leverkusen"
  - "Köln"
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Stadt Köln – Interimsbau am Schulstandort Köln-Zündorf; Landschaftsschutzgebiet betroffen

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Stadt Köln
Interimsgebäude Schulzentrum Heerstraße 7,
Köln-Porz

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

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Stadt Köln
Interimsgebäude Schulzentrum Heerstraße 7,
Köln-Porz

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Gutachten im Auftrag der

Stadt Köln - Gebäudewirtschaft

Bearbeiter:
Dr. Claus Albrecht
Dr. Thomas Esser
Johanna Dittmar B.Sc.

KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Beselerstr. 2-6
50354 Hürth
www.kbff.de

Hürth, im April 2026

KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf

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Inhalt

1. Anlass ....................................................................................................................................... 4
2. Beschreibung des Plangebietes ............................................................................................ 5
3. Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche ........................................................... 7
3.1 Schutzgebiete ...................................................................................................................... 7
3.2 Festgesetzte Kompensationsmaßnahmen der Stadt Köln .................................................. 9
4. Wirkfaktoren .......................................................................................................................... 11
5. Bestands- und Konfliktanalyse ausgewählter Schutzgüter .............................................. 12
5.1 Schutzgut Boden ............................................................................................................... 12
5.2 Schutzgut Wasser ............................................................................................................. 13
6. Eingriffsbewertung und Kompensation .............................................................................. 15
6.1 Biotopbestand im Vorhabenbereich .................................................................................. 15
6.2 Biotopbestand nach Umsetzung der Planung ................................................................... 19
6.3 Eingriffs- / Ausgleichsbilanz .............................................................................................. 21
7. Maßnahmen zur Vermeidung ............................................................................................... 21
8. Kompensationsmaßnahmen ................................................................................................ 22
9. Literatur und sonstige verwendete Quellen ....................................................................... 26

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Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf

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1. Anlass
Im Zuge des Projekts „2. Maßnahmenpaket Schulbau der Stadt Köln – Schulzentrum
Heerstraße 7“, welche aktuell aus einer 3-zügigen Realschuhe, einer 2-zügigen
Hauptschule und eines 4/6-zügigen Gymnasiums für 1770 Schüler besteht, soll u.a. ein
neuer Bedarf für das G9 abgedeckt werden. Hierzu ist eine Maßnahme am Hauptstandort
sowie ein Interimsbau auf dem Landschaftsschutzgebiet (Flurstück 4990-005-790) an der
Heerstraße, 51143 Köln-Zündorf geplant, bestehend aus einer Sportanlage mit zwei
Dreifeld-Sporthallen
sowie
einer
zweigeschossigen
Containeranlage
für
die
Unterbringung von zusätzlichen Räumen für den G9 Bedarfs des Gymnasiums. Die
Containeranlage umfasst neben allgemeinen Unterrichtsräumen auch Fachräume für
Kunst und Naturwissenschaften. Die Abstandflächen liegen vollständig auf dem eigenen
Grundstück. Die Erschließung erfolgt über die Heerstraße, wobei die Wegeführung für
Fußgänger klar vom motorisierten Verkehr getrennt ist.
Für die temporäre Nutzung als Schulinterim soll ein Teil der angrenzenden
landwirtschaftlich genutzten Fläche in Anspruch genommen werden. Geplant ist der
Neubau von zwei Dreifeld-Sporthallen sowie eines Schulgebäudes mit Unterrichts- und
Klassenräumen. Bestandteil der Planung ist zudem die Anlage eines angrenzenden
Parkplatzes sowie einer Feuerwehrzufahrt. Die Nutzung der Interimsgebäude ist auf einen
Zeitraum von 10 Jahren befristet.
Der vorliegende Anlass wird durch eine Gegenüberstellung des aktuellen Biotopbestands
mit der Situation nach Fertigstellung der Interimsgebäude bewertet. Die Erfassung der
Biotoptypen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgen nach der „Numerischen
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUK-Arbeitsblatt 61,
Stand Juli 2025).

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2. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich an der Heerstraße 7 im Kölner Stadtteil Zündorf, Stadtbezirk
Porz. Es liegt im südlichen Siedlungsbereich des Stadtteils und wird überwiegend durch
schulische Nutzungen geprägt. Es umfasst das Schulgrundstück der Realschule Zündorf
sowie angrenzende Freiflächen. Das Plangebiet umfasst die am Schulparkplatz seitlichen
angrenzenden Gehölzstrukturen sowie den östlich angrenzenden Acker.
Das weitere Gelände ist überwiegend versiegelt bzw. baulich genutzt. Es umfasst
Schulgebäude unterschiedlicher Baujahre, Pausenflächen, Sportaußenanlagen sowie
Wegeflächen. Vegetationsstrukturen treten punktuell in Form von Einzelbäumen,
Heckenstrukturen und kleineren Grünflächen auf, insbesondere in den Randbereichen.
Größere, zusammenhängende Biotopstrukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Für die temporäre Nutzung im Rahmen des Vorhabens soll ein Teil der angrenzenden
Ackerfläche in Anspruch genommen werden. Die geplante Inanspruchnahme erfolgt
befristet und dient der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs während der Bauphase.
Das weitere Umfeld setzt sich aus Wohnbebauung, Gemeinbedarfsflächen und
verkehrlicher Infrastruktur zusammen. Die Heerstraße begrenzt das Gebiet im Südwesten
und stellt die verkehrliche Haupterschließung dar. Ferner schließen überwiegend
Wohngebiete in offener Bauweise an. Weitere schulische und sportliche Einrichtungen
befinden sich ebenfalls im näheren Umfeld.
In der folgenden Abbildung (1) ist die Lage des Plangebietes dargestellt.

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Abbildung 1: Lage des Plangebietes an der Heerstraße in Köln-Zündorf

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3. Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche
3.1 Schutzgebiete
Der Vorhabenbereich liegt im Naturraum „Niederterrasse der Köln-Bonner Rheinebene“,
einem von weitgehend ebenen Terrassenflächen geprägten Landschaftsraum, der
beidseitig des Rheins von den stark besiedelten Niederterrassenebenen Kölns und
Leverkusens begleitet wird. Die Niederterrassen stoßen landseitig an höhere Löss- bzw.
Heideterrassen und sind durch ihre Lage im Lee des linksrheinischen Schiefergebirges
und der waldreichen Ville von einem milden, vergleichsweise niederschlagsarmen Klima
geprägt. Die mittleren Jahreslufttemperaturen liegen zwischen 9 und 10 °C; die
Niederschläge betragen im Untersuchungsraum rund 800–850 mm pro Jahr.
Die potenzielle natürliche Vegetation der Niederterrassen besteht überwiegend aus
Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwäldern,
die
jedoch
aufgrund
des
starken
Siedlungsdrucks und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung heute weitgehend
zurückgedrängt sind. Die Niederterrasse bildet eine Ballungsrandzone mit ausgeprägtem
Nutzungsdruck auf verbliebene Freiflächen; die ertragsstarken Böden werden intensiv
ackerbaulich genutzt, wobei Kulturen wie Weizen, Gerste und Zuckerrüben dominieren.
Naturschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope liegen nicht im näheren Umfeld.
Das Plangebiet befindet sich jedoch innerhalb des Landschaftsschutzgebiets LSG-5107-
0033 „Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch“.
Das LSG dient insbesondere
• der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
• der Sicherung des Grundwasserhaushalts,
• der ökologischen Aufwertung der ausgeräumten Agrarlandschaft durch
natürliche Elemente, sowie
• der Erhaltung des großräumigen Freiraums für die landschaftsbezogene
Erholung.

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Abbildung 2: Lage des Vorhabenbereichs zu Schutzgebieten.

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3.2 Festgesetzte Kompensationsmaßnahmen der Stadt Köln
Im
Vorhabenbereich
befinden
sich
außerdem
zwei
bereits
umgesetzte
Kompensationsflächen aus vorangegangenen Verfahren (Az. 571/16/7/527, -534, -535
sowie Az. 571/14/7/2013-40), die in den Jahren 2007 und 2018 realisiert wurden. Die
Maßnahmen umfassen u. a. die Anlage von Baumhecken (u. a. GH411 sowie B80 nach
LANUV) und sind im Kompensationskataster der Stadt Köln dokumentiert (siehe Abb. 3
und 4).
Eine
direkte
Flächeninanspruchnahme
oder
Überplanung
der
bestehenden
Kompensationsmaßnahmen ist nach derzeitiger Planung nicht vorgesehen. Die
Kompensationsmaßnahme Az. 571/16/7/527, -534, -535 befindet sich vollumfänglich
hinter dem existierenden Zaun, der die beiden Grundstücke voneinander abgrenzt.
Während der Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass es zu keinem Eingriff in den
Wurzelbereich der Gehölze der Kompensationsmaßnahme kommt.
Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 LNatSchG genießen Anpflanzungen, die als Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG festgesetzt wurden und im
Kompensationsflächenverzeichnis geführt werden, den Schutzstatus eines geschützten
Landschaftsbestandteils. Nach § 39 Abs. 2 LNatSchG sind alle Maßnahmen verboten, die
zu einer Beeinträchtigung oder Zerstörung dieser Anpflanzungen führen.
Eine Inanspruchnahme, Überplanung oder sonstige Beeinträchtigung dieser Flächen ist
im Rahmen des vorliegenden Vorhabens daher ausgeschlossen. Die bestehenden
Kompensationsmaßnahmen bleiben vollständig erhalten und werden in ihrer Funktion
nicht beeinträchtigt.
Im Sinne des § 15 Abs. 4 BNatSchG ist zudem sicherzustellen, dass die für den
vorliegenden Eingriff festgesetzten Kompensationsmaßnahmen innerhalb des jeweils
erforderlichen Zeitraums unterhalten und rechtlich gesichert werden. Die Wirkung der
Maßnahmen muss dabei so lange bestehen, wie der Eingriff als Ursache der
auszugleichenden Beeinträchtigung fortwirkt.

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Abbildung 3: Kompensationsfläche Az. 571/16/7/527, -534, -535.

Abbildung 4: Kompensationsfläche Az. 571/14/7/2013-40.

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4. Wirkfaktoren
Die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehenden Arbeiten betreffen die
Umwandlung einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche in einen temporären
Schulstandort mit zwei Dreifeld-Sporthallen, einem Schulgebäude sowie zugehörigen
Nebenanlagen (insbesondere Parkplatz und Feuerwehrzufahrt). Hierdurch kommt es zu
einer dauerhaften Inanspruchnahme und teilweisen Versiegelung bislang unversiegelter
Flächen. Die Eingriffe sind räumlich klar abgegrenzt und beschränken sich auf den
Bereich des geplanten Baugrundstücks.
Eine kurzfristige Regeneration der ursprünglichen Vegetations- und Bodenfunktionen ist
aufgrund der vorgesehenen baulichen Nutzung und Versiegelung während der
Nutzungsdauer nicht möglich. Die Eingriffe wirken daher über den vorgesehenen
Zeitraum von etwa 10 Jahren und führen zu einem weitgehenden Funktionsverlust der
betroffenen Flächen hinsichtlich ihrer biotischen und abiotischen Standortfunktionen
Die Eingriffe werden entsprechend ihrer