Stadt Köln – Interimsbau am Schulstandort Köln-Zündorf; Landschaftsschutzgebiet betroffen 1 Stadt Köln Interimsgebäude Schulzentrum Heerstraße 7, Köln-Porz Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 2 Stadt Köln Interimsgebäude Schulzentrum Heerstraße 7, Köln-Porz Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Gutachten im Auftrag der Stadt Köln - Gebäudewirtschaft Bearbeiter: Dr. Claus Albrecht Dr. Thomas Esser Johanna Dittmar B.Sc. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Beselerstr. 2-6 50354 Hürth www.kbff.de Hürth, im April 2026 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 3 Inhalt 1. Anlass ....................................................................................................................................... 4 2. Beschreibung des Plangebietes ............................................................................................ 5 3. Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche ........................................................... 7 3.1 Schutzgebiete ...................................................................................................................... 7 3.2 Festgesetzte Kompensationsmaßnahmen der Stadt Köln .................................................. 9 4. Wirkfaktoren .......................................................................................................................... 11 5. Bestands- und Konfliktanalyse ausgewählter Schutzgüter .............................................. 12 5.1 Schutzgut Boden ............................................................................................................... 12 5.2 Schutzgut Wasser ............................................................................................................. 13 6. Eingriffsbewertung und Kompensation .............................................................................. 15 6.1 Biotopbestand im Vorhabenbereich .................................................................................. 15 6.2 Biotopbestand nach Umsetzung der Planung ................................................................... 19 6.3 Eingriffs- / Ausgleichsbilanz .............................................................................................. 21 7. Maßnahmen zur Vermeidung ............................................................................................... 21 8. Kompensationsmaßnahmen ................................................................................................ 22 9. Literatur und sonstige verwendete Quellen ....................................................................... 26 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 4 1. Anlass Im Zuge des Projekts „2. Maßnahmenpaket Schulbau der Stadt Köln – Schulzentrum Heerstraße 7“, welche aktuell aus einer 3-zügigen Realschuhe, einer 2-zügigen Hauptschule und eines 4/6-zügigen Gymnasiums für 1770 Schüler besteht, soll u.a. ein neuer Bedarf für das G9 abgedeckt werden. Hierzu ist eine Maßnahme am Hauptstandort sowie ein Interimsbau auf dem Landschaftsschutzgebiet (Flurstück 4990-005-790) an der Heerstraße, 51143 Köln-Zündorf geplant, bestehend aus einer Sportanlage mit zwei Dreifeld-Sporthallen sowie einer zweigeschossigen Containeranlage für die Unterbringung von zusätzlichen Räumen für den G9 Bedarfs des Gymnasiums. Die Containeranlage umfasst neben allgemeinen Unterrichtsräumen auch Fachräume für Kunst und Naturwissenschaften. Die Abstandflächen liegen vollständig auf dem eigenen Grundstück. Die Erschließung erfolgt über die Heerstraße, wobei die Wegeführung für Fußgänger klar vom motorisierten Verkehr getrennt ist. Für die temporäre Nutzung als Schulinterim soll ein Teil der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche in Anspruch genommen werden. Geplant ist der Neubau von zwei Dreifeld-Sporthallen sowie eines Schulgebäudes mit Unterrichts- und Klassenräumen. Bestandteil der Planung ist zudem die Anlage eines angrenzenden Parkplatzes sowie einer Feuerwehrzufahrt. Die Nutzung der Interimsgebäude ist auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet. Der vorliegende Anlass wird durch eine Gegenüberstellung des aktuellen Biotopbestands mit der Situation nach Fertigstellung der Interimsgebäude bewertet. Die Erfassung der Biotoptypen sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgen nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUK-Arbeitsblatt 61, Stand Juli 2025). KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 5 2. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich an der Heerstraße 7 im Kölner Stadtteil Zündorf, Stadtbezirk Porz. Es liegt im südlichen Siedlungsbereich des Stadtteils und wird überwiegend durch schulische Nutzungen geprägt. Es umfasst das Schulgrundstück der Realschule Zündorf sowie angrenzende Freiflächen. Das Plangebiet umfasst die am Schulparkplatz seitlichen angrenzenden Gehölzstrukturen sowie den östlich angrenzenden Acker. Das weitere Gelände ist überwiegend versiegelt bzw. baulich genutzt. Es umfasst Schulgebäude unterschiedlicher Baujahre, Pausenflächen, Sportaußenanlagen sowie Wegeflächen. Vegetationsstrukturen treten punktuell in Form von Einzelbäumen, Heckenstrukturen und kleineren Grünflächen auf, insbesondere in den Randbereichen. Größere, zusammenhängende Biotopstrukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Für die temporäre Nutzung im Rahmen des Vorhabens soll ein Teil der angrenzenden Ackerfläche in Anspruch genommen werden. Die geplante Inanspruchnahme erfolgt befristet und dient der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs während der Bauphase. Das weitere Umfeld setzt sich aus Wohnbebauung, Gemeinbedarfsflächen und verkehrlicher Infrastruktur zusammen. Die Heerstraße begrenzt das Gebiet im Südwesten und stellt die verkehrliche Haupterschließung dar. Ferner schließen überwiegend Wohngebiete in offener Bauweise an. Weitere schulische und sportliche Einrichtungen befinden sich ebenfalls im näheren Umfeld. In der folgenden Abbildung (1) ist die Lage des Plangebietes dargestellt. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 6 Abbildung 1: Lage des Plangebietes an der Heerstraße in Köln-Zündorf KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 7 3. Schutzgebiete und besonders geschützte Bereiche 3.1 Schutzgebiete Der Vorhabenbereich liegt im Naturraum „Niederterrasse der Köln-Bonner Rheinebene“, einem von weitgehend ebenen Terrassenflächen geprägten Landschaftsraum, der beidseitig des Rheins von den stark besiedelten Niederterrassenebenen Kölns und Leverkusens begleitet wird. Die Niederterrassen stoßen landseitig an höhere Löss- bzw. Heideterrassen und sind durch ihre Lage im Lee des linksrheinischen Schiefergebirges und der waldreichen Ville von einem milden, vergleichsweise niederschlagsarmen Klima geprägt. Die mittleren Jahreslufttemperaturen liegen zwischen 9 und 10 °C; die Niederschläge betragen im Untersuchungsraum rund 800–850 mm pro Jahr. Die potenzielle natürliche Vegetation der Niederterrassen besteht überwiegend aus Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwäldern, die jedoch aufgrund des starken Siedlungsdrucks und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung heute weitgehend zurückgedrängt sind. Die Niederterrasse bildet eine Ballungsrandzone mit ausgeprägtem Nutzungsdruck auf verbliebene Freiflächen; die ertragsstarken Böden werden intensiv ackerbaulich genutzt, wobei Kulturen wie Weizen, Gerste und Zuckerrüben dominieren. Naturschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope liegen nicht im näheren Umfeld. Das Plangebiet befindet sich jedoch innerhalb des Landschaftsschutzgebiets LSG-5107- 0033 „Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Langel rechtsrheinisch“. Das LSG dient insbesondere • der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, • der Sicherung des Grundwasserhaushalts, • der ökologischen Aufwertung der ausgeräumten Agrarlandschaft durch natürliche Elemente, sowie • der Erhaltung des großräumigen Freiraums für die landschaftsbezogene Erholung. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 8 Abbildung 2: Lage des Vorhabenbereichs zu Schutzgebieten. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 9 3.2 Festgesetzte Kompensationsmaßnahmen der Stadt Köln Im Vorhabenbereich befinden sich außerdem zwei bereits umgesetzte Kompensationsflächen aus vorangegangenen Verfahren (Az. 571/16/7/527, -534, -535 sowie Az. 571/14/7/2013-40), die in den Jahren 2007 und 2018 realisiert wurden. Die Maßnahmen umfassen u. a. die Anlage von Baumhecken (u. a. GH411 sowie B80 nach LANUV) und sind im Kompensationskataster der Stadt Köln dokumentiert (siehe Abb. 3 und 4). Eine direkte Flächeninanspruchnahme oder Überplanung der bestehenden Kompensationsmaßnahmen ist nach derzeitiger Planung nicht vorgesehen. Die Kompensationsmaßnahme Az. 571/16/7/527, -534, -535 befindet sich vollumfänglich hinter dem existierenden Zaun, der die beiden Grundstücke voneinander abgrenzt. Während der Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass es zu keinem Eingriff in den Wurzelbereich der Gehölze der Kompensationsmaßnahme kommt. Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 LNatSchG genießen Anpflanzungen, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG festgesetzt wurden und im Kompensationsflächenverzeichnis geführt werden, den Schutzstatus eines geschützten Landschaftsbestandteils. Nach § 39 Abs. 2 LNatSchG sind alle Maßnahmen verboten, die zu einer Beeinträchtigung oder Zerstörung dieser Anpflanzungen führen. Eine Inanspruchnahme, Überplanung oder sonstige Beeinträchtigung dieser Flächen ist im Rahmen des vorliegenden Vorhabens daher ausgeschlossen. Die bestehenden Kompensationsmaßnahmen bleiben vollständig erhalten und werden in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt. Im Sinne des § 15 Abs. 4 BNatSchG ist zudem sicherzustellen, dass die für den vorliegenden Eingriff festgesetzten Kompensationsmaßnahmen innerhalb des jeweils erforderlichen Zeitraums unterhalten und rechtlich gesichert werden. Die Wirkung der Maßnahmen muss dabei so lange bestehen, wie der Eingriff als Ursache der auszugleichenden Beeinträchtigung fortwirkt. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 10 Abbildung 3: Kompensationsfläche Az. 571/16/7/527, -534, -535. Abbildung 4: Kompensationsfläche Az. 571/14/7/2013-40. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 11 4. Wirkfaktoren Die im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben stehenden Arbeiten betreffen die Umwandlung einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche in einen temporären Schulstandort mit zwei Dreifeld-Sporthallen, einem Schulgebäude sowie zugehörigen Nebenanlagen (insbesondere Parkplatz und Feuerwehrzufahrt). Hierdurch kommt es zu einer dauerhaften Inanspruchnahme und teilweisen Versiegelung bislang unversiegelter Flächen. Die Eingriffe sind räumlich klar abgegrenzt und beschränken sich auf den Bereich des geplanten Baugrundstücks. Eine kurzfristige Regeneration der ursprünglichen Vegetations- und Bodenfunktionen ist aufgrund der vorgesehenen baulichen Nutzung und Versiegelung während der Nutzungsdauer nicht möglich. Die Eingriffe wirken daher über den vorgesehenen Zeitraum von etwa 10 Jahren und führen zu einem weitgehenden Funktionsverlust der betroffenen Flächen hinsichtlich ihrer biotischen und abiotischen Standortfunktionen Die Eingriffe werden entsprechend ihrer --- Source: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1094317&type=do sdDatePublished: 2026-04-30T15:51:00Z Topics: local authority, education policy, construction and property, infrastructure projects, environmental policy, sustainability Locations: Leverkusen, Köln