Der Rat der Stadt Köln nutzt Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, Köln; Erhöht Bürgerbeteiligung durch Expertenmitwirkung
Anlage 2 – Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Vorlage 0033/2025
Beschluss: Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und beschließt die Benennung weiterer sachkundiger Einwohner*innen sowie einer Stellvertretung durch folgende Träger:
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Synagogengemeinde
Bezirksschüler:innenvertretung Köln
Vorsitzende*r der Stadtschulpflegschaft 2. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Köln e.V.
Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V.
Synagogengemeinde Köln
Die Benennungsrechte gemäß § 22 Absatz 9, § 23 Absatz 4, § 23 a Absatz 3 und § 23 b Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Köln bleiben hiervon unberührt.