Der Rat der Stadt Köln nutzt Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, Köln; Erhöht Bürgerbeteiligung durch Expertenmitwirkung

Anlage 2 – Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Vorlage 0033/2025

Beschluss: Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und beschließt die Benennung weiterer sachkundiger Einwohner*innen sowie einer Stellvertretung durch folgende Träger:

  1. Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Synagogengemeinde

Bezirksschüler:innenvertretung Köln

Vorsitzende*r der Stadtschulpflegschaft 2. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren

Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.

Caritasverband für die Stadt Köln e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Köln e.V.

Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V.

Synagogengemeinde Köln

Die Benennungsrechte gemäß § 22 Absatz 9, § 23 Absatz 4, § 23 a Absatz 3 und § 23 b Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Köln bleiben hiervon unberührt.