Der Rat der Stadt Köln nutzt NRW-Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln; Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss.

Anlage 3 – Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Vorlage 0031/2025

Beschluss: Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und setzt die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohner wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Der Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss.