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title: "Verwaltung beantwortet SPD-Anfrage zum Trödelmarkt am Wochenmarkt Chorweiler Liverpooler Platz; Ungenehmigte Stände, keine Gebühren, Kontrollen angekündigt"
sdDatePublished: "2026-04-30T13:50:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1085502\u0026type=do"
topics:
  - name: "local government policy"
    identifier: "medtop:20001265"
  - name: "law enforcement"
    identifier: "medtop:20000129"
  - name: "regulatory authority"
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  - name: "local authority"
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locations:
  - "Köln"
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Verwaltung beantwortet SPD-Anfrage zum Trödelmarkt am Wochenmarkt Chorweiler Liverpooler Platz; Ungenehmigte Stände, keine Gebühren, Kontrollen angekündigt

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle
I/32/327

Vorlagen-Nummer

0615/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
07.05.2026

Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion zur Genehmigung und Gebührenpflicht
des Trödelmarkts am Wochenmarkt Chorweiler (AN/1424/2025)
Die SPD Fraktion in der BV6 bittet mit Anfrage AN/1424/2025 um Beantwortung der folgenden
Fragen bezüglich der Genehmigung und Gebührenpflicht des Trödelmarktes an den Tagen
des Wochenmarktes auf der Platzfläche Liverpooler Platz:

1. Ist der Trödelmarkt, der sich regelmäßig donnerstags und samstags am Wochenmarkt
Chorweiler befindet, offiziell genehmigt und unterliegt er der städtischen Marktsat-
zung?
2. Zahlen die Betreiber des Trödelmarkts Standgebühren oder andere Abgaben an die
Stadt Köln, und wenn ja, in welcher Höhe?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um sicherzustellen, dass keine ungeneh-
migten Stände betrieben werden und die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer ge-
währleistet ist?

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

zu Frage Nr.1:
Nach hiesiger Erkenntnis handelt es sich um einzelne Trödelmarktstände. Diese wurden in
der Vergangenheit und auch aktuell nicht genehmigt.

zu Frage Nr.2:
Aktuell zahlen die Betreiber*innen der einzelnen Stände weder Stand- noch Sondernutzungs-
gebühren. (siehe Beantwortung zu Frage Nr. 1)

zu Frage Nr.3:
Der Kommunale Ordnungsdienst hat einen Dauerauftrag angelegt und wird in den kommen-
den Wochen an den Wochenmarkttagen die Platzfläche bestreifen und die Standbetreiber*in-
nen kontrollieren. Seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes werden dann geeignete Maß-
nahmen getroffen.