Stimmberechtigte der Gemeinde Richterswil stimmen über Gegenvorschlag des Gemeinderats zur Initiative Boden behalten – Richterswil nachhaltig gestalten Richterswil - Anordnung eines Urnenganges Aktuelles, Projekte & MedienVerwaltungPolitikAktuelles, Projekte & MedienWohnenFreizeitLeben im Alter Amtliche Publikation (Digitales Amtsblatt Schweiz, DAS, vom Dienstag, 28. April 2026): Gestützt auf Art. 8 Ziff. 1 der Gemeindeordnung vom 25. November 2018 stimmen die Stimmberechtigten der Gemeinde Richterswil am Sonntag, 14. Juni 2026 über folgende Vorlage ab: B. Gegenvorschlag des Gemeinderats zur Initiative «Boden behalten – Richterswil nachhaltig gestalten» C. Stichfrage A oder B Sämtliche Unterlagen sind einsehbar unterwww.richterswil.ch Gegen diese Anordnung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG), erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. --- Source: https://www.richterswil.ch/_rte/information/2841169 sdDatePublished: 2026-04-30T12:10:00Z Topics: political process, referendum, local elections Locations: Horgen