Regionalausschuss Rahlstedt FGÜ-Einrichtung prüfen Amtsstraße (Klettenstieg) und Sieker Landstraße (Lidl 45); Positive Prüfung, zeitnahe Umsetzung.
Drucksache - 22-3488.1
-Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 über den interfraktionellenAntrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP(Drs.- 22-3488)beraten und ihn einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen. Die AfD-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Aufgrund der hohen Verkehrsdichte im Bezirk Wandsbek kommt es regelmäßig zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für Fußgänger beim Überqueren von Straßen. Besonders Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen haben Schwierigkeiten, Straßen sicher zu queren. Immer wieder haben uns Bürger:innen auch hier im Regionalausschuss Rahlstedt auf diese Problematik hingewiesen und um eine Verbesserung gebeten.
Die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberwegs (FGÜ) ist ein wirksames Mittel, um Querungsstellen zu strukturieren, die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu erhöhen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende deutlich zu verbessern.
Mit der StVO-Novelle 2024 ergibt sich für die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) eine erleichterte Anordnungsmöglichkeit, da die erhöhten Anforderungen zur Anordnung aus §45 Absatz 9 Satz 3 StVO entfallen sind. Mit der erleichterten Anordnungsfähigkeit und der damit einhergehenden stärkeren Gewichtung des Fußverkehrs soll daher die Einrichtung von dringend benötigten Fußgänger-überwegen gemäßVwV zu §26 StVO (HRVV FGÜ) in der Amtsstraße, der Sieker Landstraße sowie Am Pulverhof geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund möge dieBezirksversammlung beschließen:
Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten,
die Einrichtung eins Fußgängerüberwegs (FGÜ) gemäßder HRVV FGÜin folgenden Straßen zu prüfen
in der Amtsstraße in Höhe Klettenstieg
an der Sieker Landstraße, in Höhe des Supermarktes Lidl Hausnummer 45
Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird die Verwaltung gebeten, die Einrichtung eines FGÜzeitnah umzusetzen und die notwendigen Mittelbereitzustellen.
Den Regionalausschuss über das Ergebnis der Prüfung bzw. die Umsetzung zu informieren.
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