Thyssengas H2 GmbH kündigt Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen – Merkenich DN 600 an; bis Ende 2029 Bau einer 18-km-Leitung
Ankündigung von Vorabeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen - Merkenich DN 600
Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 30.04.2026
Ankündigung von Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen - Merkenich DN 600 Sehr geehrte Damen und Herren, im Raum Köln arbeitet die Thyssengas H2 GmbH zwischen Dormagen und Merkenich an der Wasserstoff-Versorgung von morgen. Bis Ende 2029 bauen wir eine rund 18 Kilometer lange Leitung. Grundlage der Projekte ist das Wasserstoff- Kernnetz, die geplanten „Autobahnen“ des Wasserstoff-Hochlaufes. So können wir unter anderem die Chemparks Dormagen und Merkenich an die „H2-Autobahnen“ des deutschlandweiten H2-Kernnetzes anschließen. Die Wasser- stoff-Perspektive ist für Industrie, Mittelstand und Kommunen in der Region ein zusätzlicher Standortvorteil. Aktuell arbeiten wir an der Entwicklung einer möglichen Leitungstrasse und der Erhebung notwendiger Daten zur Vorbereitung der Unterlagen für das Genehmigungsverfahren. Bestandteil dieser Maßnahmen sind Boden- und Baugrunduntersuchungen innerhalb des Untersuchungsraums. Während der Vorarbeiten wird das Betreten von Privat- grundstücken erforderlich sein. Die Vorarbeiten sind für den Zeitraum von März bis November 2026 geplant. Geplante Aktivitäten: Boden- und Baugrunduntersuchungen (geplanter Zeitraum: März bis November 2026) Für eine sachgerechte und vorschriftenkonforme Planung und Durchführung des Leitungsbauvorhabens sind Boden- und Baugrunduntersuchungen erforderlich, die Aufschlüsse über die lokalen Bodenverhältnisse und geotechnischen Gegebenheiten ermöglichen. So können standortspezifisch die Auslegung von Bauwerken und Abläufe geplant werden. Für die Boden- und Baugrunduntersuchungen können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen: Kleinrammbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 3 bis 8 cm zur Feststellung der Schichtenfolge und Grundwasserverhältnisse im Untergrund, die nach Beprobung wieder verfüllt werden. Rammsondierungen mit einem Durchmesser von ca. 4-5 cm zur Feststellung der Lagerungsdichte nichtbindiger, bzw. Konsistenz bindiger Böden, bei der keine Probenentnahme durchgeführt wird.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 30.04.2026 Seite 2 Kernbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 20 cm zur Probenentnahme für die Konstruktion von Kreuzungsbauwerken. Bei Kampfmittelverdacht werden punktuelle Sondierungen mit einem Schnecken- bohrgerät durchgeführt. Der ungefähre Platzbedarf je Bohrpunkt beträgt bei Ramm- kernbohrungen sowie Rammsondierungen ca. 20 m² und bei Kernbohrungen 40 m². Die Arbeiten werden möglichst bodenschonend durchgeführt. Z.B. durch den Einsatz von Gerätschaften mit Kettenantrieb. Neben den Bohrungen finden weitere bodenkundliche Voruntersuchgen für den vorsorgenden Bodenschutz statt. Übersicht der betroffenen Flurstücke Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten benötigt werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Die von den Vorarbeiten betroffenen Flurstücke können der untenstehenden Liste entnommen werden. Wir bedanken uns vorab bei allen Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis. Bei Fragen zu den geplanten Aktivitäten erreichen Sie uns unter projekte@thyssengas.com. Ergänzende Informationen zu den geplanten Aktivitäten Die Vorarbeiten werden durch von der Thyssengas H2 GmbH beauftragte Unternehmen durchgeführt. Sollte es trotz höchster Sorgfalt bei den Arbeiten zu Schädigungen kommen, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Bei allen Projektaktivitäten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch, Umwelt, Natur und Landschaft. Dabei halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben und versuchen zudem, die temporäre Störung, während der Vorarbeiten durch vorausschauende Planung sowie den Einsatz schonender Technologien, so gering wie möglich zu halten. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Nach § 44 Absatz 1 EnWG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte die zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur boden- schonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 30.04.2026 Seite 3 Gemeinsam in die Energiezukunft In unseren Projekten arbeiten wir gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort an der besten Lösung! Wir setzen auf Dialog, auf transparente Informationen, persönliche Gespräche und Veranstaltungen vor Ort. Das Projektteam erreichen Sie jederzeit per E-Mail: projekte@thyssengas.com Betroffene Flurstücke: Gemeinde Köln Gemarkung Flur Flurstück Worringen 065 279 Worringen 064 157 Worringen 065 285 Worringen 065 273 Worringen 065 532 Worringen 065 433 Worringen 064 154 Worringen 065 539 Worringen 065 540 Worringen 065 475 Worringen 065 541 Worringen 064 155 Abbildung 1: Betroffene Flurstücke in der Gemeinde Köln