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title: "Thyssengas H2 GmbH kündigt Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen – Merkenich DN 600 an; bis Ende 2029 Bau einer 18-km-Leitung"
sdDatePublished: "2026-04-30T11:05:00Z"
source: "https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2026/2026.04.30_0086-01_neubau_h2_dormagen_merkenich.pdf"
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  - "Rhein-Kreis Neuss"
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  - "Köln"
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Thyssengas H2 GmbH kündigt Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen – Merkenich DN 600 an; bis Ende 2029 Bau einer 18-km-Leitung

Ankündigung von Vorabeiten für die Wasserstoff-Leitung Dormagen - Merkenich DN 600

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Öffentliche Bekanntmachung vom 30.04.2026

Ankündigung von Vorarbeiten für die Wasserstoff-Leitung
Dormagen - Merkenich DN 600
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Raum Köln arbeitet die Thyssengas H2 GmbH zwischen Dormagen und
Merkenich an der Wasserstoff-Versorgung von morgen. Bis Ende 2029 bauen wir
eine rund 18 Kilometer lange Leitung. Grundlage der Projekte ist das Wasserstoff-
Kernnetz, die geplanten „Autobahnen“ des Wasserstoff-Hochlaufes.
So können wir unter anderem die Chemparks Dormagen und Merkenich an die
„H2-Autobahnen“ des deutschlandweiten H2-Kernnetzes anschließen. Die Wasser-
stoff-Perspektive ist für Industrie, Mittelstand und Kommunen in der Region ein
zusätzlicher Standortvorteil.
Aktuell arbeiten wir an der Entwicklung einer möglichen Leitungstrasse und
der Erhebung notwendiger Daten zur Vorbereitung der Unterlagen für das
Genehmigungsverfahren.
Bestandteil dieser Maßnahmen sind Boden- und Baugrunduntersuchungen innerhalb
des Untersuchungsraums. Während der Vorarbeiten wird das Betreten von Privat-
grundstücken erforderlich sein.
Die Vorarbeiten sind für den Zeitraum von März bis November 2026 geplant.
Geplante Aktivitäten:
Boden- und Baugrunduntersuchungen
(geplanter Zeitraum: März bis November 2026)
Für eine sachgerechte und vorschriftenkonforme Planung und Durchführung des
Leitungsbauvorhabens sind Boden- und Baugrunduntersuchungen erforderlich, die
Aufschlüsse über die lokalen Bodenverhältnisse und geotechnischen Gegebenheiten
ermöglichen. So können standortspezifisch die Auslegung von Bauwerken und
Abläufe geplant werden. Für die Boden- und Baugrunduntersuchungen können
verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen:
Kleinrammbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 3 bis 8 cm zur Feststellung der
Schichtenfolge und Grundwasserverhältnisse im Untergrund, die nach Beprobung
wieder verfüllt werden.
Rammsondierungen mit einem Durchmesser von ca. 4-5 cm zur Feststellung der
Lagerungsdichte nichtbindiger, bzw. Konsistenz bindiger Böden, bei der keine
Probenentnahme durchgeführt wird.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 30.04.2026
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Kernbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 20 cm zur Probenentnahme für die
Konstruktion von Kreuzungsbauwerken.
Bei Kampfmittelverdacht werden punktuelle Sondierungen mit einem Schnecken-
bohrgerät durchgeführt. Der ungefähre Platzbedarf je Bohrpunkt beträgt bei Ramm-
kernbohrungen sowie Rammsondierungen ca. 20 m² und bei Kernbohrungen 40 m².
Die Arbeiten werden möglichst bodenschonend durchgeführt. Z.B. durch den Einsatz
von Gerätschaften mit Kettenantrieb. Neben den Bohrungen finden weitere
bodenkundliche Voruntersuchgen für den vorsorgenden Bodenschutz statt.
Übersicht der betroffenen Flurstücke
Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren
zwangsläufig für die Vorarbeiten benötigt werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor
Ort. Die von den Vorarbeiten betroffenen Flurstücke können der untenstehenden Liste
entnommen werden.
Wir bedanken uns vorab bei allen Eigentümern und sonstigen
Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Bei Fragen zu den geplanten Aktivitäten erreichen Sie uns unter
projekte@thyssengas.com.
Ergänzende Informationen zu den geplanten Aktivitäten
Die Vorarbeiten werden durch von der Thyssengas H2 GmbH beauftragte
Unternehmen durchgeführt. Sollte es trotz höchster Sorgfalt bei den Arbeiten zu
Schädigungen kommen, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
ersetzt.
Bei allen Projektaktivitäten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch,
Umwelt, Natur und Landschaft. Dabei halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben
und versuchen zudem, die temporäre Störung, während der Vorarbeiten durch
vorausschauende Planung sowie den Einsatz schonender Technologien, so gering
wie möglich zu halten.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen
Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Nach § 44 Absatz 1 EnWG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte die
zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendigen Vermessungen,
Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden
Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur boden-
schonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische
Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige
Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.

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Gemeinsam in die Energiezukunft
In unseren Projekten arbeiten wir gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort an der
besten Lösung! Wir setzen auf Dialog, auf transparente Informationen, persönliche
Gespräche und Veranstaltungen vor Ort. Das Projektteam erreichen Sie jederzeit per
E-Mail: projekte@thyssengas.com
Betroffene Flurstücke:
Gemeinde Köln
Gemarkung
Flur
Flurstück
Worringen
065
279
Worringen
064
157
Worringen
065
285
Worringen
065
273
Worringen
065
532
Worringen
065
433
Worringen
064
154
Worringen
065
539
Worringen
065
540
Worringen
065
475
Worringen
065
541
Worringen
064
155
Abbildung 1: Betroffene Flurstücke in der Gemeinde Köln