Stadt Köln erhöht Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms ‘Projekte der Kreativwirtschaft’ in Köln; 35.000 Euro zusätzliche Fördermittel bereit

Stadt Köln stärkt Kreativstandort - Stadt Köln

Donnerstag, 30. April 2026, 13:33 Uhr

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Neue Fördermittel können ab sofort beantragt werden

Die Stadt Köln baut ihre Unterstützung für die Kreativwirtschaft weiter aus: Im Rahmen des Förderprogramms “Projekte der Kreativwirtschaft” stehen insgesamt weitere 35.000 Euro zur Verfügung. Ab sofort können Akteur*innen der Kölner Kreativszene ihre Anträge – ausschließlich digital – einreichen.

Ziel ist es, die Kreativwirtschaft sichtbarer zu machen und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken. Die Stadt unterstützt damit Projekte, die nicht nur einzelne Unternehmen unterstützen, sondern der gesamten Branche nutzen. Gefördert werden unter anderem Vorhaben, die den Austausch zwischen Kreativen verbessern oder Köln als kreativen Standort bekannter machen. Darunter können Netzwerkveranstaltungen oder Auszeichnungen ebenso fallen wie Initiativen, die im Interesse neuer Innovationen die Zusammenarbeit zwischen kreativen Bereichen verbessern, also spartenübergreifend sind.

Adressiert werden dabei alle zwölf Teilmärkte der Kreativwirtschaft: Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste,Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt,Software-Games-Industrie und sonstige, beispielsweise spartenübergreifende Vorhaben. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die ausschließlich einem einzelnen Unternehmen dienen oder keine erkennbare markt- beziehungsweise standortrelevante Bedeutung haben.

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von (Einzel-)Unternehmen, Verbänden und Gruppen oder Initiativen aus dem Bereich der erwerbswirtschaftlichen Kreativwirtschaft mit Sitz in Köln. Auswärtige Projektträger*innen sind dann zugelassen, wenn die zu fördernde Maßnahme in Köln stattfindet. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Fördermittelportal der Stadt Köln:

Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2026.

Auf der städtischenWebsitestehen die vollständigen Fördergrundsätze, Hinweise zur Antragstellung sowie weitere Informationen zum Abruf bereit: