Bezirksvertretung Rodenkirchen widmet Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock; Widmung wird mit Veröffentlichung der Bekanntmachung wirksam
Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock
Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 30.04.2026
Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091,1092 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 27.04.2026 beschlossen, die Straße Karlheinz-Steimel-Weg (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091,1092) in Köln-Zollstock als Gemeindestraße ohne Benutzungs- beschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu widmen. Die Widmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Die Widmungsunterlagen können darüber hinaus beim Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 13C41, montags bis donnerstags von 9.00 – 15.00 Uhr, freitags von 9.00 – 13.00 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 0221/221-23321) eingesehen werden. Die Bekanntmachung dieser Widmung ist mit dem Ablauf des Tages vollzogen, an dem das Dokument im Internet bereitgestellt wurde (§ 7 Absatz 2 Satz 1 BekanntmVO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, in Köln, eingelegt werden. Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag gez. Claudia Mohr, Amtsleiterin
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Abbildung 1: Widmungsplan Karlheinz-Steimel-Weg