Bayerisches Umweltministerium Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan des Bundes startet in München; EU-Kommission prüft Entwurf ab September

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan des Bundes startet | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Möglichst viele Akteure sollen mitmachen

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan des Bundes startet

Die zweimonatige Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) des Bundes läuft. Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, Hinweise und Anmerkungen zum NWP einzubringen.Bayerns Umweltminister Thorsten Glauberbetonte dazu heute in München: “Um den Nationalen Wiederherstellungsplan möglichst praxisnah zu gestalten, ist es wichtig, dass möglichst viele Akteure bei der Online-Beteiligung mitmachen. Leider ist die zugrundeliegende EU-Wiederherstellungsverordnung in ihrer derzeitigen Fassung nicht praxisgerecht. Sie ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Die Verordnung ist mit vielen finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Daher setzen wir uns zusammen mit den anderen beteiligten Ressorts der Bayerischen Staatsregierung grundsätzlich für eine Außerkraftsetzung ein, mindestens jedoch für eine grundlegende Überarbeitung.”

Der NWP ist das zentrale Umsetzungsinstrument der EU-Wiederherstellungsverordnung auf nationaler Ebene. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung werden vom Bund die Anmerkungen zu den Inhalten des NWP geprüft und der Entwurf daraufhin entsprechend überarbeitet. Eine Übermittlung an die EU-Kommission ist im September vorgesehen. Diese wird den Entwurf in den anschließenden sechs Monaten prüfen und kommentieren. Deutschland hat daraufhin weitere sechs Monate Zeit, um den Plan fertigzustellen und zu veröffentlichen.

Eine angemessene finanzielle Beteiligung von EU- und Bundesseite ist bei der Umsetzung der Verordnung unabdingbar. Nach aktuellem Stand sieht die EU allerdings keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung von Umsetzungsmaßnahmen vor. Im Gegenteil: Der Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 sieht sogar vor, dass sich die Rahmenbedingungen für den kooperativen Naturschutz künftig wesentlich verschlechtern.

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