Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ändert Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) in Schleswig-Holstein; rückwirkend ab 6. Januar 2026 in Kraft
Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein Änderung der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG)
Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein Änderung der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Vom 22. März 2026 – 2026-19882/2026 - IV 508 Die Verwaltungsbestimmungen für die Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung der Fassung vom 22. August 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 790, ber. S. 970), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Januar 2025 (Amtsbl. Schl.-H. 2025/50) werden wie folgt geändert: “Anlage 1 der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) wird wie folgt neu gefasst:” Siehe Anlage 1 neu Einkommensgrenzentabelle “Anlage 3 der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG) wird wie folgt neu gefasst:” Siehe Anlage 3 neu Muster-Wohnberechtigungsschein Die Änderungen treten rückwirkend zum 6. Januar 2026 in Kraft.