Stadt Ulm erlassen Zweckentfremdungsverbotssatzung in Ulm; Negativattestpflicht ab 01.05.2026 Stadt Ulm - Zweckentfremdungsverbot - Antrag auf Ausstellung Negativattest Zweckentfremdungsverbot - Antrag auf Ausstellung Negativattest Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum eines Negativattests nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) (Pdf) Die Stadt Ulm hat zum 01.05.2026 eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen, um den vorhandenen Wohnraum zu schützen. Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation soll verhindert werden, dass Wohnungen dauerhaft für andere Zwecke genutzt und so aus dem Wohnungsbestand verloren gehen. Als Zweckentfremdung gilt grundsätzlich jede überwiegende Zuführung von Wohnraum zu anderen Zwecken als Wohnzwecken. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum zu mehr als 50% der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird; baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist; mehr als insgesamt zehn Wochen pro Kalenderjahr (auch auf mehrere kürzere Zeiträume verteilt) für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt bzw. vermietet wird; länger als sechs Monate leer steht; In diesen Fällen darf Wohnraum nur mit der Genehmigung der Stadt Ulm anderen als Wohnzwecken zugeführt (zweckentfremdet) werden, sofern nicht ausdrücklich Genehmigungsfreiheit besteht. Die Stadt Ulm schreitet gegen unzulässigerweise vorgenommene Zweckentfremdungen ein. Der zweckentfremdete Wohnraum ist wieder Wohnzwecken zuzuführen. BezugsortDie Stadt Ulm erteilt Genehmigungen für Zweckentfremdungen und Negativatteste für Gebäude im Stadtkreis Ulm. Die Stadt Ulm erteilt Genehmigungen für Zweckentfremdungen und Negativatteste für Gebäude im Stadtkreis Ulm. RechtsbehelfGegen den Bescheid der Stadt Ulm können Sie Widerspruch einlegen. Gegen den Bescheid der Stadt Ulm können Sie Widerspruch einlegen. VoraussetzungenSie beabsichtigen eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung vorzunehmen.Sie benötigen eine Bescheinigung, dass bei Ihrem Vorhaben eine Zweckentfremdung im Sinne der Zweckentfremdungsverbotssatzung nicht vorliegt (Negativattest). Sie beabsichtigen eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung vorzunehmen. Sie benötigen eine Bescheinigung, dass bei Ihrem Vorhaben eine Zweckentfremdung im Sinne der Zweckentfremdungsverbotssatzung nicht vorliegt (Negativattest). VerfahrensablaufFür Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Zweckentfremdung eines Negativattests möchten wir Sie bitten ausschließlich den nachfolgenden PDF-Vordruck zu verwenden und diesen vollständig ausgefüllt einschließlich aller erforderlicher Nachweise postalisch oder per Mail an zweckentfremdung@ulm.de zu schicken. Für Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Zweckentfremdung eines Negativattests möchten wir Sie bitten ausschließlich den nachfolgenden PDF-Vordruck zu verwenden und diesen vollständig ausgefüllt einschließlich aller erforderlicher Nachweise postalisch oder per Mail an zweckentfremdung@ulm.de zu schicken. Erforderliche UnterlagenFormular Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum eines Negativattests nach der ZweckentfremdungsverbotssatzungLageplan mit betroffenem Gebäude (1:500)Grundriss(e) der betroffenen Wohnung(en) mit wiedergebendem Bauzustand und Markierung aller zur Zweckentfremdung vorgesehenen Bereich (1:100)Wohnflächenberechnung des gesamten und zweckentfremdeten WohnraumsBei Ausgleichsmaßnahme Ersatzwohnraum Erläuterung und Nachweise über beachtliches und verlässliches AngebotHandelsregisterauszug bei Firmen Formular Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum eines Negativattests nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung Lageplan mit betroffenem Gebäude (1:500) Grundriss(e) der betroffenen Wohnung(en) mit wiedergebendem Bauzustand und Markierung aller zur Zweckentfremdung vorgesehenen Bereich (1:100) Wohnflächenberechnung des gesamten und zweckentfremdeten Wohnraums Bei Ausgleichsmaßnahme Ersatzwohnraum Erläuterung und Nachweise über beachtliches und verlässliches Angebot KostenEs fallen Gebühren nach Ziffer 1.13 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bauordnungsrecht und Umweltrecht vom 22. November 2006 in der Fassung vom 01.05.2026 an. Es fallen Gebühren nach Ziffer 1.13 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörden im Bereich Bauordnungsrecht und Umweltrecht vom 22. November 2006 in der Fassung vom 01.05.2026 an. RechtsgrundlageGesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz - ZwEWG)https: jlr-WoZwEntfrGBWrahmenSatzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotssatzung - ZwEVS) der Stadt UlmPDF der endgültigen Satzung hinterlegen. Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz - ZwEWG) Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotssatzung - ZwEVS) der Stadt Ulm PDF der endgültigen Satzung hinterlegen. --- Source: https://www.ulm.de/global/datenpool/dienstleistungen/zweckentfremdungsverbot-antrag-auf-ausstellung-negativattest sdDatePublished: 2026-04-30T14:25:00Z Topics: real estate, local authority Locations: Ulm