Kanton Luzern legt 8 m2 Freiraum pro Person fest in Luzern; Kostenlose Zugänglichkeit aller Freiräume vorgesehen

Raumplanung - Kanton Luzern

Grosszügige, zusammenhängende Freiräume sollteninnerhalb von 5-8 Minuten(max. 15 Min. für Personen, die sich langsamer fortbewegen) erreichbar sein. Dies entspricht einer Gehdistanz von 300 m bis maximal 500 m. (SIA, 2025)

Dieser Wert deckt sich mit einer anderen wissenschaftlichen Richtgrösse, wonach jede Person von ihrem Zuhauseinnerhalb von 300 m zum nächsten Freiraumgelangen soll. Zudem sollte sie in einem Quartier mit mind. 30 % Baumkronenanteil leben und von ihrem Zuhause aus 3 Bäume sehen können (Prinzip «300, 30, 3»). (Robitaille, et al., 2025)

Schliesslich ist auch die Vernetzung unter den Freiräumen sowie zwischen Freiräumen und Wohnsiedlungen zentraler Bestandteil des Kriteriums «Nähe». Die Verbindungen sollten für den Fuss- und Radweg attraktiv gestaltet sein. Linienführung, Breite, Materialität sowie Begrünung und Beschattung sind ausschlaggebend für die Nutzbarkeit in der alltäglichen Erholung. (SIA, 2025)

Neben der Erreichbarkeit und Einbindung der Freiräume in das Fuss- und Velonetz, sind Aspekte der Barrierefreiheit und der Sicherheit zu berücksichtigen. Die physische Zugänglichkeit beeinflusst, welche Freiräume auf welchen Wegen eigenständig und von allen Bevölkerungsgruppen zur Erholung aufgesucht werden können.

Ein Freiraum zur Erholung im Sinne von Art. 24 Abs. 3 muss grundsätzlich kostenfrei zugänglich sein.

Ein Freiraum ist, wie von Art. 24 Abs. 3 Lit. B gefordert, der Dichte resp. in seiner Dimension angemessen, wenn für alle Personen, die im Umfeld wohnen und arbeiten, ein ausreichendes Freiraumangebot zur Verfügung steht.

Häufig sind Zielwerte für Freiraumflächen pro Person festgelegt. Diese müssen gemeindespezifisch ausgehandelt werden und sich am Bestand und an den bestehenden Möglichkeiten orientieren. Die künftigen Bevölkerungsentwicklungen sind miteinzubeziehen, um zu ermitteln, ob in Zukunft ein Defizit in der Freiraumversorgung besteht. (SIA, 2025)

Luzern hat 8 m2pro Person festgelegt.

Es gibt keine Richtlinien, in welchen Nutzungszonen welche Arten von Freiräumen geschaffen werden sollten. Insgesamt müssen die verschiedenen Freiräumeinnerhalb einer Gemeinde gut aufeinander abgestimmtsein. In ihrer Gesamtheit sollen sie für die Bevölkerung und Beschäftigtenein möglichst breites Angebotbereitstellen, damit in der Wohn- und Arbeitsumgebung Angebote bereitstehen, die möglichst viele Erholungsbedürfnisse der Bewohner:innen und Beschäftigten in der Nähe ihres Wohn- und Arbeitsortes abdecken. Hierbei steht insbesondere dieMehrfachnutzung bzw. die Nutzungsoffenheitvon Freiräumen im Zentrum.