VKU Kursierende Gesetzentwürfe zu EEG, Netzanschlusspaket und StromVKG in Deutschland; zwei Ausschreibungen für 10 GW 2026 Kursierende Gesetzentwürfe zu EEG, Netzanschlusspaket und StromVKG | VKU EnergiewendeKursierende Gesetzentwürfe zu EEG, Netzanschlusspaket und StromVKGAktuell kursieren inoffizielle Referenten- bzw. Arbeitsentwürfe zu zentralen energiepolitischen Gesetzgebungsvorhaben. Auch wenn zum EEG und Netzanschlusspaket noch keine Länder- und Verbändeanhörung gestartet wurde, soll eine erste Einschätzung erfolgen.30.04.26EnergiemarktdesignErneuerbare EnergienStromnetzeDiese Seite teilen:Link kopieren Aktuell kursieren inoffizielle Referenten- bzw. Arbeitsentwürfe zu zentralen energiepolitischen Gesetzgebungsvorhaben. Auch wenn zum EEG und Netzanschlusspaket noch keine Länder- und Verbändeanhörung gestartet wurde, soll eine erste Einschätzung erfolgen. Kursierende Gesetzentwürfe zu EEG, Netzanschlusspaket und StromVKG Derzeit sind zentrale energiepolitische Gesetzgebungsvorhaben kurz vor bzw. in der Länder- und Verbändeanhörung. Da diese Entwürfe in wesentlichen Punkten richtungsweisende Weichenstellungen für die Energiewirtschaft und insbesondere für kommunale Akteure enthalten, möchten wir basierend auf dem jetzigen Stand eine erste Einschätzung vornehmen. Während zum EEG und Netzpaket bislang nur inoffizielle Referenten- bzw. Arbeitsentwürfe kursieren, wurde für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) – mit dem ein Teil der Kraftwerksstrategie umgesetzt werden soll – die Länder- und Verbändeanhörung am 27. April eingeleitet. Für das StromVKG und EEG werden Kabinettsbefassungen im Mai angestrebt. Für das Netzanschlusspaket ist dieser Zeitpunkt noch unklar. Mit der EEG-Novelle verfolgt das Wirtschaftsministerium (BMWE) eine grundlegende Weiterentwicklung der Förderarchitektur für erneuerbare Energien, mit dem Ziel einer stärkeren Markt- und Netzintegration und einer Begrenzung der Förderkosten. Ein CfD‑Modell soll den EU‑vorgeschriebenen Rückzahlungsmechanismus ab 2027 umsetzen und Investitionssicherheit bieten. Entscheidend ist dabei jedoch eine praxistaugliche Ausgestaltung, um zu vermeiden, dass den Netzbetreibern bei der Durchsetzung von Rückzahlungen ein unverhältnismäßiger Inkassoaufwand entsteht. Kritisch sind zentrale Weichenstellungen beim Ausbaupfad. Die im Klimaschutzprogramm 2026 vorgesehenen zusätzlichen Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land in Höhe von 12 GW sind bislang kein Bestandteil des bekannt gewordenen Entwurfs. Änderungen am Referenzertragsmodell verschlechtern die Bedingungen für schwächere Standorte, besonders im Süden. Beim Photovoltaikausbau setzt der Entwurf auf eine stärkere Lenkung hin zur Freifläche, eine Abkehr von der festen Einspeisevergütung zugunsten von Eigenverbrauch und Direktvermarktung sowie eine stärkere Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung bei Dach-PV. Für kleine Anlagen fehlen stabile Übergangsregeln zur Direktvermarktung, weil die nötigen Strukturen noch nicht vorhanden sind. Bei Biomasse sind die Ausschreibungsmengen zu gering, um bestehende Anlagen und kommunale Energieversorgung langfristig zu sichern. Das Netzanschlusspaket adressiert einen der zentralen Engpässe der Energiewende: die mangelnde Synchronisierung von Erneuerbaren-Ausbau und Netzinfrastruktur. Besonders kritisch bleibt dabei der vorgesehene Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Regionen, da er Finanzierbarkeit und Planbarkeit von EE-Projekten beeinträchtigen kann. Ziel sollte es sein, Redispatch durch Netzausbau und flexible Netzanschlussvereinbarungen zu vermeiden. Wir plädieren dafür, alternative Lösungen zu prüfen, die Netzengpässe adressieren, ohne die Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit von EE-Projekten zu gefährden. Nach Ansicht des VKU sollte eine zukunftsgerichtete Systematik für eine echte Synchronisierung von EE- und Netzausbau eingeführt werden, die die aktive Vermeidung von Redispatch-Bedarfen unterstützt und dabei erwartbare, zukünftige Entwicklungen miteinbezieht. Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz soll ein Kapazitätsmarkt als Investitionsrahmen für gesicherte Leistung geschaffen werden. Ziel ist es, Investitionen in neue steuerbare Erzeugungskapazitäten sowie die Bereithaltung ausreichender Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung anzureizen. Dafür sollen in einem ersten Schritt noch im Jahr 2026 zwei Ausschreibungen für zusammen 10 GW steuerbarer Leistung erfolgen (Fokus: Neubau von Gaskraftwerken). Der im Gesetzentwurf vorgesehene Kapazitätsmarkt ist zunächst auf das Zieljahr 2031 ausgerichtet und soll ab 2032 in einen umfassenden, dauerhaft angelegten Kapazitätsmarkt übergehen. Der Schritt wird begrüßt, jedoch müssen dezentrale und kommunale Akteure realistische Teilhabechancen erhalten. Nachsteuerungsbedarf besteht bei Wettbewerbssicherung, Begrenzung von Marktmacht und finanziellen Sicherheitsleistungen. Parallel braucht es eine schnelle, klimaneutrale Weiterentwicklung des KWKG, da dessen Beitrag zur Versorgungssicherheit sonst unzureichend berücksichtigt bleibt. Der VKU wird sich dafür einsetzen, dass die Gesetzgebung trotz Zeitdrucks in der gebotenen Gründlichkeit erfolgt, um eine möglichst praxistaugliche, klare und verlässliche Umsetzung zu erreichen. 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