VKU und 16 kommunale Verbände aus zehn EU-Staaten fordern schnelle Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie inkl. erweiterter Herstellerverantwortung in der EU; EP-Plenarabstimmung im Mai geplant
Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie umsetzen | VKU
KommunalabwasserrichtlinieErweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie umsetzenDer VKU hat ein gemeinsames Schreiben aus einem Bündnis von 16 kommunalen Verbänden aus zehn EU-Staaten initiiert, in dem eine zügige Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie inkl. der darin verankerten erweiterten Herstellerverantwortung gefordert wird. Ein „Stop-the-Clock“-Mechanismus wird kritisiert. Die Abstimmung über eine Resolution im Europäischen Parlament ist für Mai geplant.30.04.26Wasserwirtschaft in EuropaDiese Seite teilen:Link kopieren
Der VKU hat ein gemeinsames Schreiben aus einem Bündnis von 16 kommunalen Verbänden aus zehn EU-Staaten initiiert, in dem eine zügige Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie inkl. der darin verankerten erweiterten Herstellerverantwortung gefordert wird. Ein „Stop-the-Clock“-Mechanismus wird kritisiert. Die Abstimmung über eine Resolution im Europäischen Parlament ist für Mai geplant.
Vor dem Hintergrund der andauernden Debatte im Europäischen Parlament über dieerweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtliniehat der VKU zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden erneut einBündnis von 16 kommunalen Verbänden aus 10 Mitgliedstaaten(Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen und Schweden)geschmiedetund gemeinsam die Abgeordneten der jeweiligen Mitgliedstaaten im Europaparlamentangeschrieben.
Darin appellieren die Verbände an die Entscheidungsträger,dass die Herstellerverantwortung ohne weitere Verzögerung in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Im Europäischen Parlament werden Forderungen nach einem sogenannten„Stop-the-Clock“-Mechanismusdiskutiert, der die Herstellerverantwortung auf Eis legen würde, um erneut die Folgen für die Pharmabranche zu untersuchen, ohne die Umsetzung der Richtlinie insgesamt aufzuhalten. Die Richtlinie enthält bereits Überprüfungsmechanismen, sodass die Umsetzung nicht angehalten werden muss. Für die Verbände gilt, dass im Falle von „Stop the Clock“ für die Herstellerverantwortung die Ausbauverpflichtung für die Viertbehandlung umfasst werden müsste (Art. 8 KARL).
Das Europäische Parlament soll in derPlenarwoche von 18. bis 21. Mai über eine Resolution zum Thema abstimmen, die derzeit zwischen den Fraktionen beraten wird. Ursprünglich war die Abstimmung für 30. April geplant, wurde aber verschoben, weil sich die Fraktionen bisher nicht auf eine Position verständigen konnten.
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