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title: "Nationalrat verankert Finanzierung im BGAP in der Schweiz; Mehrkosten gesetzlich gedeckt."
sdDatePublished: "2026-05-01T08:08:00Z"
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Nationalrat verankert Finanzierung im BGAP in der Schweiz; Mehrkosten gesetzlich gedeckt.

Nationalrat verankert Finanzierung im BGAP – wichtige Weichen gestellt - ARTISET

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Nationalrat verankert Finanzierung im BGAP – wichtige Weichen gestellt

Der Nationalrat hat die Beratung zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes abgeschlossen. Für ARTISET und den Branchenverband CURAVIVA ist klar: Verbesserte Arbeitsbedingungen sind zentral – entscheidend ist jedoch, dass diese auch finanziert sind und in der Praxis umsetzbar bleiben.

Breiter Konsens: Arbeitsbedingungen gezielt verbessern

Mit dem BGAP setzt der Nationalrat einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der 2. Etappe der Pflegeinitiative. Das Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und die Attraktivität der Berufe zu stärken, wird von ARTISET und CURAVIVA ausdrücklich unterstützt. Gute Arbeitsbedingungen sind eine zentrale Voraussetzung, um genügend Fachpersonen zu gewinnen und die Versorgung langfristig sicherzustellen.

Finanzierung der Mehrkosten gesetzlich verankert

Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass der Nationalrat die gesetzliche Verankerung der Finanzierung der Mehrkosten bestätigt hat. Die Massnahmen im BGAP werden zusätzliche Kosten verursachen, die mit den aktuellen Mitteln von den Leistungserbringern nicht selbst getragen werden können. Eine klare Regelung der Finanzierung ist daher entscheidend, damit die vorgesehenen Verbesserungen überhaupt wirksam umgesetzt werden können.

Mehr Flexibilität statt starrer Vorgaben

Gleichzeitig begrüssen ARTISET und CURAVIVA, dass der Nationalrat den Massnahmenkatalog gegenüber der Botschaft reduziert hat. Leistungserbringer benötigen ausreichend Flexibilität, um gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden Lösungen zu entwickeln, die den jeweiligen betrieblichen und regionalen Gegebenheiten entsprechen. Denn bereits heute leisten Pflegeheime viel für attraktive Arbeitsbedingungen – etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle, gezielte Personalentwicklung, Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sowie innovative Ansätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Zu starre Vorgaben werden der Dynamik der Pflegepraxis nicht gerecht und können zu Fehlanreizen sowie zusätzlichem administrativem Aufwand führen.

BGAP deckt nicht alle Arbeitsbedingungen ab

Wichtig bleibt zudem die Einordnung: Das BGAP regelt nur einen Teil der Arbeitsbedingungen. Zentrale Aspekte wie beispielsweise Löhne, Ferien oder die berufliche Vorsorge sind nicht Gegenstand des Gesetzes. Hier sind weiterhin die Tarifpartner gefordert. ARTISET und CURAVIVA engagieren sich aktiv dafür, auch in diesen Bereichen gute und nachhaltige Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Für ARTISET und CURAVIVA ist entscheidend, dass die zweite Etappe der Pflegeinitiative ausgewogen umgesetzt wird: mit wirksamen Verbesserungen für die Mitarbeitenden, einer gesicherten Finanzierung und genügend Handlungsspielraum für die Betriebe. ARTISET und CURAVIVA werden sich auch im Ständerat und in dessen vorberatender Kommission – für eine solche ausgewogene Ausgestaltung einsetzen. Nur so kann die Versorgung in der stationären Langzeitpflege langfristig gesichert werden.

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