Bundeskartellamt Energiesteuersenkung für Kraftstoffe Deutschland; Bis zu 17 Cent pro Liter Entlastung
Bundeskartellamt - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe - Energiesteuersenkung zum 1. Mai 2026
Energiesteuersenkung zum 1. Mai 2026
14:00 Uhr – Der Tankrabatt bewirkt eine Steuersenkung um 🔻- 16,7 Cent Brutto
10:00 Uhr – Preise im Schnitt um ca. 14 Cent gesunken
Fragen und Antworten zur Energiesteuersenkung
Allgemeine InformationenZum 1. Mai 2026 werden die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe um 14,04 Cent je Liter für einen Zeitraum von zwei Monaten reduziert (1. Mai bis 30. Juni 2026). Durch die geringeren Energiesteuern sinkt zudem der Mehrwertsteueranteil am Kraftstoffpreis. Insgesamt ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter. Diesen sogenannten Tankrabatt hatte der Bundestag am Freitag, 24. April 2026, beschlossen.
Zum 1. Mai 2026 werden die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe um 14,04 Cent je Liter für einen Zeitraum von zwei Monaten reduziert (1. Mai bis 30. Juni 2026). Durch die geringeren Energiesteuern sinkt zudem der Mehrwertsteueranteil am Kraftstoffpreis. Insgesamt ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter. Diesen sogenannten Tankrabatt hatte der Bundestag am Freitag, 24. April 2026, beschlossen.
Erste Bilanz nach der Mittagsspitze:
Die Preise sind nach Senkung der Energiesteuer um Mitternacht im Schnitt zunächst umca.10 Cent gesunken.
Im Verlaufe des Vormittags gab es weitere deutliche Preissenkungen umca.5 Cent (2-3 Cent mehr als an den Vortragen)
Mittagsspitze:Diesel im Schnitt umca.13 Cent rauf (von 2,04 aufca.2,17 Euro)Benzin umca.12 Cent rauf (2,01 auf 2,13 Euro E5, 1,95 auf 2,07 E10)Der 12 Uhr-Anstieg fiel verglichen mit den Vortagen im Durchschnitt moderater aus.Auffällige Unterschiede zwischen den verschiedenen Tankstellen.
Diesel im Schnitt umca.13 Cent rauf (von 2,04 aufca.2,17 Euro)
Benzin umca.12 Cent rauf (2,01 auf 2,13 Euro E5, 1,95 auf 2,07 E10)
Der 12 Uhr-Anstieg fiel verglichen mit den Vortagen im Durchschnitt moderater aus.
Auffällige Unterschiede zwischen den verschiedenen Tankstellen.
Das sind die Zahlen um 14 Uhr: 2,12 Euro Diesel, 2,08 Euro E5, 2,02 Euro E10
Nach dem ersten Tag lässt sich festhalten: Ein großer Teil der Entlastung scheint bislang an der Zapfsäule angekommen zu sein. Um die Frage der Weitergabe zu beantworten, sind jedoch weitere Analysen nötig – insbesondere unter Einbezug der Rohöl- und Großhandelspreise. Diese werden im weiteren Verlauf vorgenommen.
Die aktuellen Daten deuten darauf hin, dass sich die Preisverläufe nach Inkrafttreten des Tankrabatts neu justieren. Das betrifft viele Marken und freie Tankstellen. Ein Preisvergleich ist gerade jetzt besonders wichtig, um die größten Sparpotenziale auszumachen. Die beste Zeit zum Tanken ist am Vormittag.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:“Die Steuersenkung soll Verbraucherinnen, Verbraucher und die Wirtschaft in einer schwierigen Phase entlasten. Die Mineralölkonzerne sind allenfalls Treuhänder dieser Entlastung, sie ist nicht für sie bestimmt. Sie muss bei den Kunden ankommen. Wir werden die Preisentwicklung sehr genau monitoren, transparent machen und die Frage beleuchten, in welchem Umfang die Konzerne ihrem treuhänderischen Auftrag nachkommen und die Entlastung weiterreichen. Eine erstaunliche Entwicklung heute Mittag um 12 Uhr: Manche Tankstellen haben die Preise sehr stark erhöht, andere nicht oder fast gar nicht. Die Preisunterschiede können die Autofahrerinnen und -fahrer nutzen, die Apps zum Preisvergleich weisen den Weg zur günstigeren Tankstelle.”
10:00 Uhr – Preise im Schnitt umca.14 Cent gesunken
Spritpreise im Check: Erste Effekte der Energiesteuersenkung sichtbarNach Senkung der Energiesteuer um Mitternacht sind die Preise im Schnitt umca.10 Cent gesunken. Damit blieb die initiale Senkung zunächst hinter den Erwartungen zurück. Aber in der Nacht sind vor allem große Ketten und wenige Tankstellen geöffnet – das verzerrt den ersten Eindruck.Deutlich spannender ist der Blick auf den Vormittag:Hier zeigt sich eine stärkere Dynamik, viele Tankstellen sind mit günstigeren Preisen gestartet. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich aktuell eine durchschnittliche Senkung von etwa 14 Cent – also näher an der erwarteten Entlastung.
Für welche Kraftstoffe werden die Energiesteuersätze gesenkt?Die Energiesteuersätze sinken für die Kraftstoffe Diesel und Benzin.Wie hoch ist die Steuersenkung für die betreffenden Kraftstoffe?Die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel werden befristet für zwei Monate um 14,04 Cent pro Liter reduziert (1. Mai bis 30. Juni 2026). Durch die geringeren Energiesteuern sinkt zudem der Mehrwertsteueranteil am Kraftstoffpreis. Insgesamt ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter.Gehen die Preise an den Zapfsäulen entsprechend der Steuersenkung runter?Wie alle anderen, hat auch das Bundeskartellamt die klare Erwartungshaltung an die Unternehmen, dass die Steuersenkung weitergegeben wird. Aber es gibt dazu keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung.Was macht das Bundeskartellamt, wenn der Tankrabatt nicht weitergegeben wird?Für den Hintergrund: Das Bundeskartellamt ist keine Preisbehörde und setzt entsprechend keine Preise fest. In anderen Ländern ist das anders, etwa in Belgien oder Luxemburg, wo staatlich mit Margenvorgaben gearbeitet wird. Solche Instrumente gibt es in Deutschland bewusst nicht. Wir arbeiten mit den Instrumenten des Wettbewerbsrechts. Wir prüfen, ob einzelne Unternehmen über Marktmacht verfügen – Raffinerien oder Großhändler, von denen die Tankstellen in einer Region abhängig sind – und ob eine solche Marktposition missbräuchlich ausgenutzt wird. Nur dann können wir eingreifen.Dann prüfen wir, ob diese Unternehmen tatsächlich Preise verlangt haben, die missbräuchlich überhöht waren. Eine einfache Definition, ab wann ein Preis als missbräuchlich überhöht gilt, gibt es nicht. Das muss in jedem Einzelfall ermittelt werden. Hohe Gewinne sind für sich genommen kein Wettbewerbsverstoß. Entscheidend ist, ob die Gewinne auf Wettbewerb beruhen oder auf der missbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht. Deswegen ist im Kartellrecht ein Verfahren, das sich direkt gegen hohe Preise richtet, eine absolute Ausnahme.Warum kann das Bundeskartellamt nicht einfach schnelle Preissenkungen durchsetzen?Wer schnelle Preissenkungen fordert, fordert faktisch eine Preisregulierung: eine staatlich flächendeckende Feststellung der Kosten eines Unternehmens, die Gewährung einer staatlich definierten Marge. Darauf hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet, und das Kartellrecht kennt das auch nicht. Entscheidend ist, was im Gesetz steht. Seit dem 1. April dieses Jahres kann das Bundeskartellamt von den Unternehmen bessere Auskünfte zur Preisbildung verlangen. Eine Erhebung und Auswertung dieser Daten braucht aber eine gewisse Zeit.Welche Maßnahmen hat das Bundeskartellamt bereits ergriffen?Das Bundeskartellamt hat unmittelbar zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften (1. April 2026) die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um das Kraftstoffmaßnahmenpaket effizient zur Anwendung zu bringen. Kolleginnen und Kollegen wurden aus anderen Arbeitsbereichen abgezogen, und ein schlagkräftiges Team gebildet, dass sich ausschließlich mit der Mineralölwirtschaft befassen wird.Umgehend nach Inkrafttreten des gesetzlichen Maßnahmenpakets wurden mit hoher Priorität erste Ermittlungsschritte unternommen, um die Preissetzung der Mineralölkonzerne während der Iran-Krise zu untersuchen. Unter anderem wurden Auskunftsersuchen an alle Raffinerien in Deutschland versandt. Die Unternehmen müssen konkret erläutern, welche die wesentlichen Faktoren sind, die bei der Preissetzung berücksichtigt werden und wie sich die Krisensituation auf ihre Preise auswirkt. Darüber hinaus wurden Informationen über die verschiedenen Konzernstrukturen angefordert und darüber, an welcher Stelle im Konzern die Verantwortlichkeiten für den Einkauf von Rohöl und den Vertrieb von Diesel und Ottokraftstoffen liegen.Warum gibt es keine schnellen Lösungen?Schnelle Lösungen sind nur mit staatlichen Eingriffen in die Preisbildung möglich. Zum Beispiel über eine staatliche definierte Höchstmarge. Das wäre eine politische Entscheidung – nicht die des Bundeskartellamtes.Auch wenn das Kartellrecht nachgeschärft wurde und diese Neuerungen die Verfahren erleichtern werden, bleiben es komplexe Verfahren. Die Ermittlungen müssen gerichtsfest sein. Darüber hinaus gelten die Entscheidungen des Bundeskartellamtes niemals für den gesamten Markt, sondern immer nur für Einzelfälle.
Für welche Kraftstoffe werden die Energiesteuersätze gesenkt?
Die Energiesteuersätze sinken für die Kraftstoffe Diesel und Benzin.
Wie hoch ist die Steuersenkung für die betreffenden Kraftstoffe?
Die Energiesteuersätze für Benzin und Diesel werden befristet für zwei Monate um 14,04 Cent pro Liter reduziert (1. Mai bis 30. Juni 2026). Durch die geringeren Energiesteuern sinkt zudem der Mehrwertsteueranteil am Kraftstoffpreis. Insgesamt ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter.
Gehen die Preise an den Zapfsäulen entsprechend der Steuersenkung runter?
Wie alle anderen, hat auch das Bundeskartellamt die klare Erwartungshaltung an die Unternehmen, dass die Steuersenkung weitergegeben wird. Aber es gibt dazu keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung.
Was macht das Bundeskartellamt, wenn der Tankrabatt nicht weitergegeben wird?
Für den Hintergrund: Das Bundeskartellamt ist keine Preisbehörde und setzt entsprechend keine Preise fest. In anderen Ländern ist das anders, etwa in Belgien oder Luxemburg, wo staatlich mit Margenvorgaben gearbeitet wird. Solche Instrumente gibt es in Deutschland bewusst nicht. Wir arbeiten mit den Instrumenten des Wettbewerbsrechts. Wir prüfen, ob einzelne Unternehmen über Marktmacht verfügen – Raffinerien oder Großhändler, von denen die Tankstellen in einer Region abhängig sind – und ob eine solche Marktposition missbräuchlich ausgenutzt wird. Nur dann können wir eingreifen.
Dann prüfen wir, ob diese Unternehmen tatsächlich Preise verlangt haben, die missbräuchlich überhöht waren. Eine einfache Definition, ab wann ein Preis als missbräuchlich überhöht gilt, gibt es nicht. Das muss in jedem Einzelfall ermittelt werden. Hohe Gewinne sind für sich genommen kein Wettbewerbsverstoß. Entscheidend ist, ob die Gewinne auf Wettbewerb beruhen oder auf der missbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht. Deswegen ist im Kartellrecht ein Verfahren, das sich direkt gegen hohe Preise richtet, eine absolute Ausnahme.
Warum kann das Bundeskartellamt nicht einfach schnelle Preissenkungen durchsetzen?
Wer schnelle Preissenkungen fordert, fordert faktisch eine Preisregulierung: eine staatlich flächendeckende Feststellung der Kosten eines Unternehmens, die Gewährung einer staatlich definierten Marge. Darauf hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet, und das Kartellrecht kennt das auch nicht. Entscheidend ist, was im Gesetz steht. Seit dem 1. April dieses Jahres kann das Bundeskartellamt von den Unternehmen bessere Auskünfte zur Preisbildung verlangen. Eine Erhebung und Auswertung dieser Daten braucht aber eine gewisse Zeit.
Welche Maßnahmen hat das Bundeskartellamt bereits ergriffen?
Das Bundeskartellamt hat unmittelbar zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften (1. April 2026) die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um das Kraftstoffmaßnahmenpaket effizient zur Anwendung zu bringen. Kolleginnen und Kollegen wurden aus anderen Arbeitsbereichen abgezogen, und ein schlagkräftiges Team gebildet, dass sich ausschließlich mit der Mineralölwirtschaft befassen wird.
Umgehend nach Inkrafttreten des gesetzlichen Maßnahmenpakets wurden mit hoher Priorität erste Ermittlungsschritte unternommen, um die Preissetzung der Mineralölkonzerne während der Iran-Krise zu untersuchen. Unter anderem wurden Auskunftsersuchen an alle Raffinerien in Deutschland versandt. Die Unternehmen müssen konkret erläutern, welche die wesentlichen Faktoren sind, die bei der Preissetzung berücksichtigt werden