Bezirksamt Wandsbek prüft Ernie und Bert als Ampelmännchen an Kreuzungen Jenfelder Allee, Kuehnstraße und Schöneberger Straße/Kielkoppenstraße in Wandsbek; BIS rät von Umrüstung ab
Ernie und Bert für Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-3046)
Ernie und Bert für Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-3046)
Letzte Beratung: 07.05.2026Bezirksversammlung WandsbekÖ 14.10
Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten,
zusammen mit der zuständigen Fachbehörde und dem Landesbetrieb Straßen Brückenund Gewässer (LSBG) zu prüfen, an welcher der Kreuzungen Jenfelder Allee
Kuehnstraßeoder an der Kreuzung Jenfelder Allee
Tonndorfer Hauptstraße die Implementierungvon Ernie und Bert oder anderen Figuren der Sesamstraße als Ampelmännchenmöglich wäre.
zusammen mit der zuständigen Fachbehörde und dem Landesbetrieb Straßen Brückenund Gewässer (LSBG) zu prüfen, ob für die Kreuzung Schöneberger Straße
Kielkoppenstraße die Implementierung von Ernie und Bert oder anderen Figurender Sesamstraße als Ampelmännchen möglich wäre.
eine Genehmigung beim NDR für die Nutzung von Ernie und Bert oder andere Figurender Sesamstraße als Ampelmännchen an den unter Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Stelleeinzuholen.
an den entsprechenden Kreuzung Ernie und Bert zeitnah als Ampelmännchen zu implementieren.
später an der unter Ziff. 2 genannten Stelle die Ampelmännchen auch in der mit derDrucksache21-6237.1beschlossenen Vollsignalisierung zu implementieren.
der Bezirksversammlung über die Entscheidung und die Umsetzung Bericht zu erstatten.
Die Behörde fürInneres und Sport nimmtwie folgt Stellung:
An den Kreuzungen Jenfelder Allee
Tonndorfer Hauptstraße kommen aktuell nach Prüfung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) an sämtlichenQuerungen überwiegend sog. „Kombischeiben“bei den dort verbauten Ampel-Streuscheiben zum Einsatz. Diesebilden neben einem Ampelmännchen für Zufußgehende auch ein Fahrrad-Symbol mit entsprechendem Hinweis bezogen auf Radfahrende ab.
Wie auch im Zuge der Abstimmung zu den bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen für die Umrüstung zu Streuscheiben mit der Darstellung von Ernie & Bert wird auch in diesem Fall im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Eindeutigkeit der Signalisation für die Verkehrsteilnehmenden von einer Umrüstung dieser Streuscheiben hin zu den ausgewählten Sondermotiven abgeraten. Die bereits eingesetzten Ernie & Bert-Streuscheiben bilden gemäßVwV-StVO eine schreitende bzw. stehende Silhouette ab und richten sich dementsprechend an Zufußgehende.
Auch die in diesem Bereich–bei der aktuell etwas abseits der beschriebenen Kreuzung befindlichen Bedarfsampel–werden nach Kenntnis der BIS derzeit sog. „Kombischeiben“zur Signalisation für Rad- und Fußverkehr verwendet. Entsprechend wäre eine Umrüstung hin zu den Sondermotiven aus den bereits zu Frage 1 ausgeführten Gründen abzulehnen.
Hinweis für das weitere Verfahren: Gegenüber der BIS agierte in den zurückliegenden Abstimmungen zu den bereits erfolgten Umrüstungen die Agentur „Sesame Workshop Europe“, nicht der NDR.
Dies erscheint nur möglich, wenn sich die Signalisierung der jeweiligen Lichtzeichenanlagen in diesem Bereich dann auch ausschließlich auf die Zufußgehenden, nicht aber in Kombination auch auf Radfahrende bezieht.
Das Bezirksamt nimmt wie folgtStellung:
MR2 wird vorab die Anordnungsfähigkeit durch PK
VD prüfen. Bei positiver Rückmeldung könnte die Maßnahme dann in den Maßnahmenspeicher übernommen werden. MR2 weist daraufhin, dass für die Umsetzung keine Mittel bei MR zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die zur Verfügung gestelltenMittel aus der Rahmenzuweisung werden vollständig für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit benötigt).
Anlage 1Ablehnungsgründe Depotcontainerstandplätze in den Walddörfern
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
zusammen mit der zuständigen Fachbehörde und dem Landesbetrieb Straßen Brücken
und Gewässer (LSBG) zu prüfen, an welcher der Kreuzungen Jenfelder Allee
oder an der Kreuzung Jenfelder Allee
von Ernie und Bert oder anderen Figuren der Sesamstraße als Ampelmännchen
und Gewässer (LSBG) zu prüfen, ob für die Kreuzung Schöneberger Straße
Kielkoppenstraße die Implementierung von Ernie und Bert oder anderen Figuren
der Sesamstraße als Ampelmännchen möglich wäre.
eine Genehmigung beim NDR für die Nutzung von Ernie und Bert oder andere Figuren
der Sesamstraße als Ampelmännchen an den unter Ziff. 1 und Ziff. 2 genannten Stelle
später an der unter Ziff. 2 genannten Stelle die Ampelmännchen auch in der mit der
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