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title: "Schleswig-Holsteinische Landesregierung Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz Schleswig-Holstein; Rückwirkende Gehaltssteigerungen 2025–2027"
sdDatePublished: "2026-05-01T06:37:00Z"
source: "https://www.gdp.de/schleswig-holstein/de/stories/2026/04/landesregierung-macht-ernst-mit-der-umsetzung-zur-verfassungskonformen-alimentation!"
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  - "Schleswig-Holstein"
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Schleswig-Holsteinische Landesregierung Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz Schleswig-Holstein; Rückwirkende Gehaltssteigerungen 2025–2027

Landesregierung macht Ernst mit der Umsetzung zur verfassungskonformen Alimentation!

Landesregierung macht Ernst mit der Umsetzung zur verfassungskonformen Alimentation!

Das bereits in der Presse angekündigte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2025 bis 2027 liegt im Entwurfstand zur Stellungnahme dem DGB

Das Urteil des BVerfG zur Berliner Besoldung und Versorgung soll für Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Was ist geplant und was davon betrifft im Wesentlichen den Bereich der Landespolizei und des Justizvollzugs?

Rückwirkend zum 01.01.2025 - Erhöhung der Tabellenentgelte der A - Besoldung inkl. A 15 um 3,2 %, aber mindestens 125,00 Euro

Geringfügige zusätzliche Anpassungen in einigen Erfahrungsstufen (A 7 Stufe 2-5, A 9 Stufe 2 und A 10 Stufen 2 und 4-6)

Für darüber liegende Besoldungsgruppen sind Anpassungsbedarfe bis zu 4,58% vorgesehen.

Erhöhung der Anwärterbezüge um 60,00 Euro

Zusätzliche Erhöhung der Familienergänzungszuschläge in den Besoldungsgruppen A 6 - A 8

Rückwirkend ab dem 01.01.2026 - Erhöhung aller Besoldungsgruppen um 4,0%

Zusätzliche Erhöhung der Familienergänzungszuschläge über alle Besoldungsgruppen

Ab 01.01.2027 - Erhöhung um weitere 3,8 %

Erhöhung der Anwärterbezüge um 30,00 Euro

Im Gesetzentwurf sollen die Versorgungsbezüge jeweils entsprechend angepasst werden. Dynamische Zulagen, wie Familienzuschlag, Stellenzulagen, Zulagen nach der EzulVO inkl. DzuZ und Mehrarbeitsvergütung sollen auch die jeweiligen Anpassungen erfahren.

Anhebung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen in der Beihilfe von derzeit 20.000 Euro auf 22.000 Euro.

Wegfall der Einreichungsgrenze von 100,00 Euro bei Beihilfeanträgen

Einführung eines digitalen Personalportals und damit entfällt die Zusendung der Besoldungsabrechnungen

Wir als GdP begrüßen diesen Schritt und werden positiv Stellung beziehen.

Nach der Verbändeanhörung soll das Gesetzesvorhaben noch vor den Sommerferien in den Landtag gegeben werden. Mit einer Auszahlung wird dann im Spätsommer

Von unserer Seite werden wieder die beliebten Besoldungstabellen erstellt und über eure Regionalgruppen und Vertrauensleute in die Verteilung gegeben.

Der Zeitraum 2007 bis 2021 ist mit dieser Besoldungsanpassung nicht abgedeckt und somit weiterhin nicht geregelt. Dieses Verfahren läuft noch. Durch unsere Musterklagen sind mögliche Ansprüche für alle sichergestellt.