GdP Hessen berichtet erste Stellenstreichungen bei der Polizei in Wiesbaden durch Länderverordnung; Verzögerungen bei Verfahren, Verwaltung und IT-Fachkräfte gefährdet
Erste Stellenstreichungen bei der Polizei werden sichtbar
Erste Stellenstreichungen bei der Polizei werden sichtbar
Wiesbaden. Die GdP kritisiert die vom Land verordnete Stellenbesetzungssperre scharf. Nachdem zunächst von „Staatsmodernisierung“ und geschützten Bereichen die Rede war, werden nun die ersten konkreten Folgen für die hessische Polizei sichtbar. Nach der GdP vorliegenden Informationen sind bereits jetzt Stellen in niedriger zweistelliger Zahl betroffen. Für die GdP ist damit klar: Die Einsparungen sind kein abstraktes Haushaltsinstrument mehr, sondern greifen konkret in die Personalstruktur der Polizei ein. „Jetzt tun sich die ersten Abgründe auf“, erklärt GdP-Landesvorsitzender Jens Mohrherr. „Die Landesregierung hat den Eindruck erweckt, die Polizei bleibe geschützt. Tatsächlich werden nun erste Stellen bekannt, die gestrichen werden sollen. Das ist keine Staatsmodernisierung, das ist Personalabbau mit Ansage.“
Gleichzeitig sorgt die Stichtagsregelung des Finanzministeriums in den Personalverwaltungen der Polizei für erhebliche Verunsicherung. Unklar ist vielerorts, welche Stellen konkret wegfallen, welche Nachbesetzungen überhaupt möglich sind und ob es Spielräume gibt, dringend benötigte Stellen etwa in der IT, der Digitalforensik oder anderen Spezialbereichen zu erhalten. „Niemand weiß derzeit verlässlich, welche Auswirkungen der Erlass am Ende konkret haben wird“, so Mohrherr. „Die Landesregierung nennt das Staatsmodernisierung. Tatsächlich erleben wir gerade eine Holzhammermethode, die in den Personalverwaltungen der Polizei zunehmend Chaos auslöst! Wer Stellen per Erlass einfriert, ohne vorher die konkreten Folgen für die Sicherheitsbehörden abzuschätzen, modernisiert den Staat nicht - er schwächt seine Handlungsfähigkeit.“
Polizei braucht nicht weniger Unterstützung, sondern mehr Entlastung
Besonders kritisch ist die Behauptung, der Polizeivollzug bleibe von Stelleneinsparungen unberührt. Zwar sollen Stellen im Polizeivollzug formal ausgenommen sein. In der Praxis wirkt sich jede gestrichene Stelle in Verwaltung, IT, Technik, Personal, Beschaffung oder forensischer Unterstützung unmittelbar auf die Gesamtorganisation Polizei aus. „Wenn eine Stelle in unserer Verwaltung oder im Unterstützungsbereich wegfällt, bleibt die Arbeit liegen, verzögert Verfahren und landet am Ende bei Vollzugsbediensteten“, so Mohrherr. „Damit ist der Polizeivollzug sehr wohl betroffen - nur eben durch die Hintertür.“ Die GdP warnt eindringlich davor, die Polizei „per Erlass“ in „Vollzug“ und „Rest“ aufzuteilen. Eine moderne Polizei funktioniere nur als Gesamtsystem. Dazu gehören nicht nur Streifenwagen, Ermittlungsdienste und Einsatzkräfte, sondern auch Personalverwaltungen, IT-Fachkräfte, Haushaltsstellen, Beschaffung, Fuhrpark, Liegenschaften, Sachbearbeitung, Tarifbeschäftigte und Spezialistinnen und Spezialisten u.v.m. Im Bereich Digitalisierung zeigt sich der Widerspruch dieser Landesregierung besonders! Einerseits begründet das Land die Stellenreduzierung mit Digitalisierung, KI und effizienteren Prozessen. Andererseits drohen genau jene Stellen wegzufallen, die für Digitalisierung, IT-Betreuung, digitale Ermittlungsarbeit und moderne Verwaltungsprozesse händeringend gebraucht werden. „Man kann Digitalisierung nicht dadurch vorantreiben, dass man die Menschen streicht, die sie umsetzen sollen“, sagt Mohrherr. „Wer IT-Profis, Digitalforensikerinnen, technische Spezialisten oder Verwaltungsfachkräfte nicht einstellt, muss sich später nicht wundern, wenn digitale Angebote nicht funktionieren, Projekte stocken und Dienststellen im Alltag weiter mit veralteten Prozessen kämpfen.“
Die Polizei steht bereits heute unter erheblichem Druck. Reformprozesse, wachsende Anforderungen, zunehmende Einsatzbelastung, Cybercrime, Messergewalt, Extremismus, organisierte Kriminalität und steigende Erwartungen der Bevölkerung verlangen eine leistungsfähige und auch personell gut ausgestattete Polizei. In dieser Lage ausgerechnet unterstützende und spezialisierte Stellen zu streichen, ist sicherheitspolitisch falsch! „Die Polizei braucht nicht weniger Unterstützung, sondern mehr Entlastung“, betont Mohrherr. „Wer jetzt im Hintergrund Stellen streicht, sorgt nicht für einen schlankeren Staat, sondern für längere Bearbeitungszeiten, mehr Druck auf die Beschäftigten und am Ende für weniger Leistungsfähigkeit.“
Die GdP fordert das Land deshalb auf, diesen Erlass für die hessische Polizei vollständig nachzuschärfen und die tatsächlichen Auswirkungen transparent offenzulegen.
keinen Stellenabbau in polizeilichen Verwaltungs-, IT-, Technik-, Forensik- und Unterstützungsbereichen,
volle Transparenz über bereits gestrichene und künftig betroffene Stellen,
eine sofortige Klärung der Auswirkungen der Stichtagsregelung,
Schutz dringend benötigter Spezialistinnen und Spezialisten, insbesondere in IT, Digitalisierung und Digitalforensik,
keine Verlagerung von Verwaltungs- und Unterstützungsaufgaben auf den Polizeivollzug,
frühzeitige Einbindung von Personalvertretungen und Gewerkschaften.
„Sparen darf nicht bedeuten, dass man Aufgaben einfach auf weniger Schultern verteilt“, so Mohrherr abschließend. „Innere Sicherheit entsteht nicht durch schöne Überschriften, sondern durch funktionierende Strukturen. Die hessische Polizei darf nicht zum Versuchsfeld einer unausgereiften Sparpolitik werden.“
„Das ist keine Staatsmodernisierung, das ist Personalabbau mit Ansage.“