Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Abweisung des Leistungsbegehrens zum Rentenbezug St. Gallen; Rentenanspruch abgewiesen wegen fehlendem Invaliditätsgrad
IV 2025/149 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026
Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026 Art. 44 ATSG; Art. 28 IVG; Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV. Eintreten auf eine Neuanmeldung zum Leistungsbezug und Bestätigung des Rentenentscheids der Beschwerdegegnerin. Das polydisziplinäre Gutachten beruht auf einem umfassenden Aktenstudium sowie auf ausführlichen Befragungen und umfangreichen klinischen Untersuchungen. Auf das polydisziplinäre Gutachten darf daher abgestellt werden. Mangels rentenbegründenden Invaliditätsgrads erfolgte die Abweisung des Leistungsbegehrens zu Recht. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. März 2026, IV 2025