Gemeinderat Zuzwil setzt Rahmennutzungsplan in Vollzug; Rekursfrist verstrichen. Rechtsgültigkeit und Invollzugsetzung des Rahmennutzungsplans mit Zonenplan und Baureglement Rechtsgültigkeit und Invollzugsetzung des Rahmennutzungsplans mit Zonenplan und Baureglement Der Gemeinderat erliess am 18. September 2023 den Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement. Die öffentliche Auflage fand vom 30. Oktober 2023 bis 29. November 2023 statt. Dagegen gingen Einsprachen ein. Am 1. Juli 2024 passte der Gemeinderat den Rahmennutzungsplan an und führte dafür vom 19. August 2024 bis 18. September 2024 eine zweite öffentliche Auflage durch. Nach den Auflageverfahren verblieb eine Einsprache. Das fakultative Referendum über den Rahmennutzungsplan vom 25. April 2025 bis 4. Juni 2025 wurde nicht ergriffen. Schliesslich genehmigte das AREG das Baureglement und den Zonenplan am 11. Februar 2026. Den Einsprechenden wurde der Gesamtentscheid, bestehend aus dem Einspracheentscheid des Gemeinderates und der Genehmigungsverfügung des AREG im März 2026 unter Ansetzung einer 14-tägigen Rekursfrist eröffnet. Die Rekursfrist verstrich ungenutzt. Der Gemeinderat beschloss am 20. April 2026, den Rahmennutzungsplan per 1. Juli 2026 in Vollzug zu setzen. Die revidierten Ortsplanungsunterlagen werden zeitnah auf www.zuzwil.ch unter «Aktuelles Ortsplanung» aufgeschaltet. Der neue Zonenplan wird ab 1. Juli 2026 unter www.geoportal.ch abrufbar sein. --- Source: https://publikationen.sg.ch/ekab/00.260.171/publikation/ sdDatePublished: 2026-05-01T08:08:00Z Topics: politics and government, government policy, housing and urban planning policy, construction and property Locations: Wil