Didier Thiebaut, Kollokationsplan und Inventar der ausgeschlagenen Erbschaft, St.Gallen; Fristen: 21.05.2026 und 11.05.2026

Kollokationsplan und Inventar Didier Thiebaut, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar Didier Thiebaut, ausgeschlagene Erbschaft Didier Thiebaut, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Frankreich Geburtsdatum: 09.06.1967 Todesdatum: 04.08.2025 Wohnhaft gewesen: Hauptstrasse 99 9430 St. Margrethen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 21.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten