Salt Mobile SA erweitert Mobilfunkanlage Herbergstrasse 12, Zuzwil; Einsprachefrist bis 14. Mai 2026

Bauanzeige Swiss Infra Services SA, Opfikon

Bauanzeige Swiss Infra Services SA, Opfikon Bauanzeige gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz Bauherrschaft Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, Opfikon Anlagebetreiber Salt Mobile SA, Avenue de Malley 2, Prilly Grundeigentümer Difarex Anstalt, c

o ITW Ingenieurunternehmung AG, Alte Landstrasse 3, Balzers Projektverfasser Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, Worblaufen Bauobjekt Umbau

Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA mit neuen Antennen Standort Herbergstrasse 12, Zuzwil (GS-Nr. 152) Baumasse Massgebend sind die Angaben in den Bauplänen Auflagefrist 1. bis 14. Mai 2026 Während dieser Zeit können im Gemeindehaus die Pläne eingesehen werden. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben besteht nachfolgendes Rechtsmittel: Einsprachen gegen das geplante Bauvorhaben sind gemäss Art. 153 ff Planungs- und Baugesetz, (abgekürzt PBG, sGS 731.1) schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat, 9524 Zuzwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der gleichen Zeit können im Gemeindehaus die Pläne eingesehen werden.