Stadt Buchs Erweiterung der Kompostieranlage Ceres bei Bauverwaltung Buchs; 30 Tage Einsicht, Frist 5.5.–3.6.2026

Erweiterung Kompostieranlage Ceres - Umweltverträglichkeitsprüfung / Zugänglichkeit des Entscheids

Erweiterung Kompostieranlage Ceres - Umweltverträglichkeitsprüfung

Zugänglichkeit des Entscheids Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kompostierplatzes Ceres können nach Art. 10d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01) und Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (SR814.011) der Umweltverträglichkeitsbericht vom 7. April 2025, die Beurteilung vom Projekt und Umweltverträglichkeitsbericht durch die kantonale Umweltfachstelle vom 24. Juli 2025 sowie der Entscheid des Stadtrates vom 17. November 2025 bei der Bauverwaltung Buchs während 30 Tagen eingesehen werden. Auflagefrist: 5. Mai 2026 bis 3. Juni 2026