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title: "Gemeinde Zuzwil führt Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission am 29. November 2026; Zweiter Wahlgang am 28. Februar 2027"
sdDatePublished: "2026-05-01T08:08:00Z"
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Gemeinde Zuzwil führt Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission am 29. November 2026; Zweiter Wahlgang am 28. Februar 2027

Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission am 29. November 2026

Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission am 29. November 2026 Am 29. November 2026 findet eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Wahlvorschläge Wahlvorschläge können bis spätestens am Mittwoch, 30. September 2026, 16.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sind, höchstens eine Kandidatur enthalten und den Namen einer oder eines wählbaren Kandidierenden enthalten, die ihrer oder der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat (Art. 24 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen). Das Formular für Wahlvorschläge ist auf der Homepage www.zuzwil.ch

Aktuelles abgelegt oder kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Zweiter Wahlgang am 28. Februar 2027 Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. Februar 2027 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Dienstag, 15. Dezember 2026, 16.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei abzugeben. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.