Regierungsrat des Kantons Zürich passt Wohnbauförderung an Zürich; Darlehen-Anteil steigt auf 25% der Kosten
Wohnbauförderung wird angepasst | Kanton Zürich
Der Regierungsrat des Kantons Zürich passt die Wohnbauförderung an veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen an. Ziel ist es, die Wirksamkeit der bestehenden Instrumente zu erhöhen und trotz steigender Bau- und Landkosten weiterhin bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die kantonale Wohnbauförderung unterstützt den Bau, Erwerb und die Erneuerung preisgünstiger Mietwohnungen mit zinslosen Darlehen. Neu können diese Darlehen für Neubauten und umfassende Erneuerungen von bisher 20 auf 25 Prozent der pauschalierten Gesamtinvestitionskosten erhöht werden. Möglich wird dies durch die im vergangenen Herbst beschlossene Aufstockung der Fördermittel.
Höhere Beiträge und flexiblere Kostenansätze
Zudem werden die Höchstwerte für Investitions-, Erstellungs- und Erneuerungskosten an das aktuelle Kostenniveau angepasst. In begründeten Einzelfällen können auch höhere Landkosten sowie zusätzliche Baukosten, etwa bei Hochhäusern, berücksichtigt werden.
Wie der Kanton Zürich schreibt, sieht neben der finanziellen Aufstockung die Revision auch Vereinfachungen vor: Förderbestimmungen werden gestrafft, der Vollzug erleichtert und durch eine Reduktion der Mindestwohnflächen eine effizientere Bauweise gefördert. Ausserdem wird der Zugang zu geförderten Wohnungen ausgeweitet, da Belegungsvorschriften für Familien künftig nur noch bei grösseren Wohnungen gelten.
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