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title: "HPR beim SMWK tagt alle zwei Wochen in Dresden; 34,5 % Wahlbeteiligung 2021"
sdDatePublished: "2026-05-02T00:59:00Z"
source: "https://www.hpr-smwk.sachsen.de/download/HPR_Info_Rueckblick_2021-2026.pdf"
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  - name: "labour relations"
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locations:
  - "Freiberg"
  - "Leipzig"
  - "Dresden"
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HPR beim SMWK tagt alle zwei Wochen in Dresden; 34,5 % Wahlbeteiligung 2021

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Der HPR beim SMWK in der Amtsperiode
von 2021 bis 2026
Wer sind wir?
Der HPR beim SMWK ist die Stufenvertretung, die eine lückenlose Personalratsbetei-
ligung auf allen Verwaltungsebenen sicherstellt. Wir vertreten über 26.000 Beschäf-
tigte, die an den vier Universitäten, fünf Kunsthochschulen, fünf Hochschulen für an-
gewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Sachsen mit ihren sieben Studien-
akademien (bis Ende 2024: Berufsakademie Sachsen), den fünf Staatsbetrieben
(Sächsische Staatstheater, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitäts-
bibliothek, Landesamt für Archäologie, Deutsches Zentrum für Barrierefreies Lesen,
Staatliche Kunstsammlungen Dresden) und im SMWK tätig sind. Unser Gremium be-
steht aus 25 gewählten Mitgliedern, davon zwei Beamtenvertreter*innen und 23 Ver-
treter*innen für die Tarifangestellten.
Wahl 2021 und Struktur des Gremiums nach der Wahl
Neben den beiden Beamtenvertreter*innen sind vertreten:
• die Liste „GEW – Die GEWerkschaft für alle Hochschulbeschäftigten – Gemein-
sam – Engagiert – Wirksam“ mit sieben Mandaten
• die Liste „Gute Arbeit in der Wissenschaft – ver.di“ mit sechs Mitgliedern
• die Liste „Kunst und Kultur stärken“ mit vier Mandaten
• die Liste „Wertschätzung leben“ ebenfalls mit vier Mandaten und
• die Liste „Kompetent und Sozial“ mit zwei Mitgliedern.
Unsere Mitglieder kommen aus 13 der insgesamt 20 Einrichtungen des SMWK-Ge-
schäftsbereichs.
Die Wahlbeteiligung 2021 lag bei 34,5 %. In Einrichtungen mit weniger Personal lag
sie, wie bei vorherigen Wahlen, wiederum deutlich höher (Spitzenwert: 88 %) als in
den großen Universitäten, in denen ein Wert von durchschnittlich 30,3 % erzielt wurde.
Zum Vorsitzenden haben wir Wolfgang Macheleidt (HTW Dresden, Liste „GEW – Die
GEWerkschaft für alle Hochschulbeschäftigten – Gemeinsam – Engagiert – Wirksam“)
und zu seinem Stellvertreter Dr. Yves Hoffmann (Landesamt für Archäologie, Liste
„Kunst und Kultur stärken“) gewählt. In den erweiterten Vorstand wurden als Beamten-
vertreterin Ulrike Mikolasch (TU Dresden) sowie als Vertretungen der Tarifangestellten
Jörg-Ulf Röhl (TU Bergakademie Freiberg, „Gute Arbeit in der Wissenschaft – ver.di“),
Marita Andó (Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Liste „Kunst und Kultur stärken“)
und Anke Haake (TU Dresden, Liste „GEW – Die GEWerkschaft für alle Hochschulbe-
schäftigten – Gemeinsam – Engagiert – Wirksam“) gewählt, Imre Bösze (Universität
Leipzig, Liste „Wertschätzung leben“) war zunächst zur Unterstützung der Vorstands-
arbeit teilweise freigestellt. Nach dem Ausscheiden von Anke Haake wurde Imre Bösze

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zum Mitglied des erweiterten Vorstandes gewählt, und Helvi Rzepka (TU Bergakade-
mie Freiberg, Liste „Wertschätzung leben“) unterstützt uns seitdem bei unserer Vor-
standsarbeit.
Sabine Janneck ist die aufmerksame Schaltzentrale im Vorstandsbüro, die alles am
Laufen hält. Sie hat auch während dieser Amtsperiode unsere Vorstandsarbeit hervor-
ragend unterstützt und mit ihrer Umsicht für einen reibungslosen Ablauf im Vorstand,
bei unseren Sitzungen und bei sämtlichen Terminen gesorgt. Sabine Janneck ist eine
wichtige Konstante und steht für gute Organisation in jeglicher Hinsicht.
Was beschäftigt uns regelmäßig?
Alle zwei Wochen tagt unser gesamtes Gremium zumeist in Dresden; etwa einmal
jährlich findet eine Außensitzung in einer der Dienststellen des SMWK-Geschäftsbe-
reichs statt. Vier Mal im Jahr führen wir Quartalsgespräche mit Ministerin und Minister
durch, in denen wir uns mit der Hausspitze des SMWK zu besonders relevanten The-
men austauschen. Darüber hinaus haben wir ein regelmäßiges Gesprächsformat mit
der Staatssekretärin, und in der Regel monatlich treffen wir uns mit Vertreter*innen der
Abteilung 1 des SMWK, Zentrale Angelegenheiten, zu informellen Jours fixes.
Unsere Klausursitzungen, die wir jährlich veranstalten, haben jeweils zu einem inten-
siven Austausch zu Themen geführt, die wir dort ohne Zeitdruck diskutieren können,
wie z. B. Überarbeitung und Entwurf von Dienstvereinbarungen bzw. Muster-
Dienstvereinbarungen.
Welche Themen haben uns in dieser Amtszeit besonders be-
schäftigt?
• Vertretung der Beschäftigten
• Unterstützung der örtlichen Personalräte
• Dienstvereinbarungen
• Arbeit der Arbeitsgruppen
• Arbeitsorganisation – Neustrukturierung unserer Arbeit

Vertretung der Beschäftigten
Stufenverfahren
Auch in dieser Amtsperiode haben uns zahlreiche Stufenverfahren – insgesamt waren
es 14 – beschäftigt, die von örtlichen Personalräten auf den Weg gebracht worden
waren. Dabei ging es zumeist um Eingruppierungen von Beschäftigten, insbesondere
in der Informations- und Kommunikationstechnik. In diesen Verfahren konnten die Ar-
gumente des HPR das SMWK vollständig überzeugen. Ein Stufenverfahren hatte zu-
nächst eine Kündigung zur Folge; im Kündigungsschutzverfahren wurden die Ein-
wände des HPR bestätigt, so dass die Kündigung unwirksam war. Eine krankheitsbe-
dingte Kündigung mit vorgeschaltetem Stufenverfahren konnten wir dagegen leider
nicht verhindern.

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Regelkonforme Beschäftigung studentischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Hilfskräfte
Mit der Aktualisierung des Sächsischen Hochschulgesetzes (vormals SächsHSFG,
jetzt SächsHSG) wurden erstmals grundsätzliche Mindestbeschäftigungszeiträume
gesetzlich festgelegt. In der Folge mussten wir jedoch feststellen, dass viele Hoch-
schulen an ihrer bisherigen Praxis, Verträge mit niedrigeren Beschäftigungszeiträu-
men auszuschreiben und abzuschließen, festhielten. Darüber hinaus zeigten nicht zu-
letzt Ausschreibungen von Hochschulen, dass es sich bei den zu übertragenden Tä-
tigkeiten oftmals um Daueraufgaben handelte, die nicht im Zusammenhang mit wis-
senschaftlichen Dienstleistungen standen. Hierzu sind wir bis heute mit dem SMWK
im Gespräch, eine grundsätzliche Verbesserung konnten wir noch nicht feststellen.
Allerdings können wir festhalten, dass aufgrund unserer Einwirkungen dieses Thema
auf der politischen Agenda des SMWK steht und zunehmend in diesen Fällen Beschäf-
tigungen nach TV-L erfolgen.

Beschäftigung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)
Diese Beschäftigten werden zuweilen, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, mit
mehr als 50 % mit wissenschaftlicher Lehrtätigkeit betraut. Auch hierzu sind wir wei-
terhin mit dem SMWK im Gespräch.

Zukunftsvertragsstellen
Nach langem Ringen konnten wir erreichen, dass das SMWK bei der TU Dresden die
vorgesehene Zahl von vier Semesterwochenstunden (SWS) durchgesetzt hat – bis-
lang wurden an der TU Dresden Personen auf diesen Stellen mit acht SWS betraut.

Unterstützung in schweren Konfliktfällen
Während der Amtsperiode wurden wir aus mehreren Einrichtungen über schwere Kon-
flikte informiert und um Intervention und Hilfe gebeten. In manchen Fällen haben wir
in Abstimmung mit den Personen, die sich wegen der Konflikte an uns gewendet ha-
ben, Kontakt mit dem SMWK aufgenommen, in anderen Fällen wurde seitens der Be-
schäftigten der Klageweg beschritten. Deutlich wurde, dass die seit 2018 geltende
Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung, abgeschlossen zwischen dem HPR und dem
SMWK, nicht in allen Einrichtungen bekannt war. Hier haben sowohl wir als auf unsere
Bitte hin auch das SMWK nochmals die Dienststellen intensiv darüber informiert und
die Anwendung bzw. Umsetzung angemahnt.

Frauenförderpläne, Gleichstellungspläne
Nachdem die regelmäßige Erstellung der Frauenförderpläne seitens der Einrichtungen
sehr holprig bis gar nicht erfolgt ist, sind mit In-Kraft-Treten des Sächsischen Gleich-
stellungsgesetzes nunmehr Gleichstellungspläne zu erstellen und vorzulegen. Es gibt
Übergangsfristen für einige Einrichtungen – wir müssen dranbleiben, weil vielen gar

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nicht bewusst ist, dass die Gleichstellungspläne der Mitbestimmung unterliegen (§ 80
Abs. 1 Nr. 17 SächsPersVG).

Sanierungsstau, Verstöße gegen Arbeitsschutz und Barrierefreiheit
Seit Jahren haben sich konkrete Mängelanzeigen aus den Einrichtungen gegenüber
dem HPR gehäuft, teils mit erschreckenden Auswirkungen auf den Arbeits- und Brand-
schutz sowie die Barrierefreiheit. Bereits seit Jahren hat der HPR daraus erwachsende
Probleme mit Vertreter*innen des SMWK thematisiert. Erst im Juni 2025 fand dazu ein
vom HPR initiiertes Gespräch zwischen Vertreter*innen des HPR-Vorstandes, des
SMWK-Baureferates, dem Staatsminister und der Geschäftsbereichsleiterin Kultur
und Tourismus sowie dem kaufmännischen Geschäftsführer des Sächsischen Immo-
bilen- und Baumanagements (SIB) statt. Angesprochen wurden neben konkreten
Problemen und deren Lösungsmöglichkeiten auch übergreifende Themen wie Verbes-
serung des Informationsflusses und der Nutzerzufriedenheit. Zugesagt wurde, dass
die Mängel, die Arbeits- und Brandschutz betreffen, abgestellt werden und wir mitei-
nander weiterhin im Austausch bleiben. Dieses Thema wird uns noch lange beschäf-
tigen.

Unterstützung der örtlichen Personalräte
Unsere jährlichen Personalrätekonferenzen als Schulungs- und Informationsveranstal-
tungen mit den örtlichen Personalräten haben wir jeweils an unterschiedlichen Einrich-
tungen unseres Ressorts durchgeführt.
Die örtlichen Personalräte unterstützen wir mit Informationen, bei Fragen und Proble-
men. Besonders erwähnenswert ist unser Einsatz bei Konflikten zwischen Dienststel-
lenleitungen und Personalräten sowie im Rahmen der Umstrukturierung der Berufs-
akademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsens.

Dienstvereinbarungen
Zwischen HPR und SMWK wurde die Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Hin-
weisgeberschutzgesetzes, des sogenannten „Whistleblower-Gesetzes“, abgeschlos-
sen, die am 20. Juni 2024 in Kraft getreten ist.

Arbeit der Arbeitsgruppen (AG)
AG Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. Sep-
tember 2022 (Az. 1 ABR 22/21) verbindlich entschieden, dass das Urteil des Europäi-
schen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18) zur Aufzeichnung der gesamten Ar-
beitszeit auch von deutschen Arbeitgebern zu beachten ist. Die Arbeitsgruppe be-
schäftigt sich mit dem Entwurf einer Muster-Dienstvereinbarung zu diesem komplexen

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Thema unter Berücksichtigung der Arbeitszeiterfassung für wissenschaftliche Mitar-
beiter*innen, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Aufnahme von Pausen-
zeiten.
AG Datenschutz: Die Arbeitsgruppe hat sich mit der Erarbeitung der Verzeichnisse der
Verarbeitungstätigkeiten befasst und in Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
entsprechende Dokumente erarbeitet, in denen die Verarbeitungsprozesse des HPR
umfassend abgebildet werden. Diese wurden als Mustervorlage auch den öPR zur
weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.
AG DAVOHS: Die AG hat bereits 2022 im Vorfeld der Novellierung (zunächst DA-
VOHS, dann Hochschuldienstaufgabenverordnung – HSDAVO) zahlreiche Vor-
schläge insbesondere für eine realistische und faire Verteilung der Lehraufgaben er-
arbeitet, die dem SMWK übermittelt wurden. Im Referentenentwurf von Dezember
2023, der dem HPR zur Anhörung zugeleitet wurde, fanden diese leider keine Umset-
zung. Die zum neuen Entwurf erarbeitete Stellungnahme des HPR fand ebenfalls
keine Beachtung in der Umsetzung. Im Zusammenhang mit der Umwandlung der
Berufsakademie zur Dualen Hochschule Sachsen musste die HSDAVO angepasst
werden, und der HPR hat nochmals versucht, Änderungen im Sinne der Beschäftigten
zu erwirken, wieder ohne Erfolg.
AG Fort- und Weiterbildung: Nachdem zunächst der Entwurf einer Muster-Dienstver-
einbarung im Mittelpunkt stand, nunmehr jedoch der Bildungsurlaub als eines der we-
sentlichen Anliegen im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, arbeitet die AG an einer
Art „Baukastensystem“ für Personalräte: es soll Informationen und Vorschläge dazu
enthalten, wie eine Dienstvereinbarung zum Thema inhaltlich gestaltet werden kann.
AG Gendersensible Sprache: Die AG hat Vorschläge zu geschlechterneutralen For-
mulierungen im HPR gemacht, d