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title: "Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt startet den Sächsischen Gründerinnenpreis in Sachsen; Zwei Kategorien, je 5.000 Euro"
sdDatePublished: "2026-05-02T00:52:00Z"
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Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt startet den Sächsischen Gründerinnenpreis in Sachsen; Zwei Kategorien, je 5.000 Euro

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

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Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihr Ansprechpartner
Juliane Morgenroth
Durchwahl
Telefon +49 351 564 55055
Telefax +49 351 564 55060
presse@sms.sachsen.de*
01.05.2026
Noch bis 1. Juni bewerben! - Der Sächsische
Gründerinnenpreis startet in die nächste Runde
Gleichstellungsministerin Köpping: »Gründerinnen und
Unternehmerinnen sind Impulsgeberinnen für Innovation und
gesellschaftlichen Fortschritt«
Der Countdown zum Ende der Bewerbungsfrist für den Sächsischen
Gründerinnenpreis läuft. Noch bis zum 1. Juni können sich kreative
und mutige Unternehmerinnen, die mit ihrer Vision und ihrem
Engagement in der sächsischen Wirtschaft neue Maßstäbe setzen,
um den Sächsischen Gründerinnenpreis bewerben. Vergeben wird der
Preis vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Gleichstellungsministerin
Petra
Köpping:
»Gründerinnen
und
Unternehmerinnen
sind
Impulsgeberinnen
für
Innovation
und
gesellschaftlichen Fortschritt. Sie denken neu, handeln mutig und gestalten
so die Zukunft Sachsens mit Entschlossenheit und Kreativität. Mit dem
Sächsischen Gründerinnenpreis wollen wir diese Erfolgte sichtbar machen
und würdigen. Ich freue mich auf Ihre Bewerbungen!«
Der Preis wird seit 2008 von der Sächsischen Staatsregierung für
unternehmerische Leistungen von Frauen im Freistaat verliehen, seit dem
Jahr 2022 sogar in zwei Kategorien: Jeweils 5.000 Euro gehen an eine
Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine
Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Neben
dem Preisgeld erwarten die Gewinnerinnen ein lmisches Kurzporträt über
ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
In einer Zeit, in der Frauen in der Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert
sind, setzt dieser alljährlich verliehene Preis ein starkes Zeichen für
Gleichberechtigung und Empowerment. Bewerben können sich Frauen,
die ein Einzel-, kleines- oder mittelständisches Unternehmen im Bereich
Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit
und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
www.sms.sachsen.de
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien
3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz.
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.

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Dienstleistungssektor führen und ihr Unternehmen zwischen dem 1.
Januar 2018 und 31. Dezember 2024 gegründet oder übernommen
haben. Eine Jury aus Expertinnen und Experten bewertet und gewichtet
die Gründungskonzepte und Unternehmensstrategien der eingereichten
Bewerbungen. Die Preisträgerinnen werden im Rahmen einer feierlichen
Veranstaltung am 25. November 2026 in Leipzig bekannt gegeben.
Die Bewerbung kann noch bis einschließlich 1. Juni 2026 über das
Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingereicht werden: https://
mitdenken.sachsen.de/1060871
Weitere Informationen: https://www.gruenderinnenpreis.sachsen.de/
Links:
Zur Bewerbung
Weitere Informationen