Regierung von Niederbayern – Bereich Schulen Stellenausschreibungen in Niederbayern; Vielfältige Schulstellen ausgeschrieben

Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Niederbayern Nr. 04/2026

Regierung von Niederbayern

Amtlicher Schulanzeiger Apr 2026 © pixabay.de

April Amtlicher Schulanzeiger 2026

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Personalnachrichten Regierung von Niederbayern – Bereich Schulen …………………………………………………………………………….. 67 Stellenausschreibungen Grund- und Mittelschulen ………………………………………………………………………………………………………….. 67

Rektorin/Rektor (m/w/d) ………………………………………………………………………………………………………… 69

Konrektorin/Konrektor (m/w/d) ……………………………………………………………………………………………….. 69

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Umwelterziehung, Klimaschutz und BNE im Bereich des

staatlichen Schulamtes im Landkreis Dingolfing-Landau - Zweitausschreibung ……………………………. 72

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Ernährung und Soziales im Bereich des staatlichen

Schulamtes im Landkreis Dingolfing-Landau ……………………………………………………………………………. 73

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Umwelterziehung, Klimaschutz und BNE im Bereich der

staatlichen Schulämter in der Stadt und dem Landkreis Landshut ………………………………………………. 74

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Verkehrs- und Sicherheitserziehung im Bereich des

staatlichen Schulamtes im Landkreis Regen ……………………………………………………………………………. 75

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Verkehrs- und Sicherheitserziehung im Bereich der

staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen …………………….. 76

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Verkehrs- und Sicherheitserziehung im Bereich des

staatlichen Schulamtes im Landkreis Deggendorf …………………………………………………………………….. 77 Förderschulen ………………………………………………………………………………………………………………………….. 78

Referentin/Referent (m/w/d) im Sachgebiet Förderschulen an der Regierung von Niederbayern ……. 78 Berufliche Schulen ……………………………………………………………………………………………………………………. 79

Zentrale Schulpsychologin/Zentraler Schulpsychologe (m/w/d) für die beruflichen Schulen

an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern ………………………………………………………… 79 Weitere Stellen …………………………………………………………………………………………………………………………. 80

Ausbildung zur Schulentwicklungsmoderatorin/zum Schulentwicklungsmoderator für Grund-,

Mittel und Förderschulen ……………………………………………………………………………………………………….. 80

Fachlehrkraft (m/w/d) am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, München ………………….. 82 Stellvertretende Leitung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrkräften, Augsburg………. 83 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken …………………………………………………………… 84 Bekanntmachungen Einladung zur Tagung „55 Plus für Führungskräfte“ ………………………………………………………………………… 85 Weitere Mitteilungen Schulleitungskongress des bayerischen Schulleitungsverbands bsv …………………………………………………. 86 Einladung zum Dialogforum: Gesamtkonzept Prävention an Schulen ……………………………………………….. 89 „Cannabis – quo vadis?“ Schulung für Moderatorinnen und Moderatoren …………………………………………. 90 Leselernleiter zum Thema „Fußball-WM 2026“ ………………………………………………………………………………. 92 Einladung zu einer online Informationsveranstaltung zu DUDE ………………………………………………………… 93 Medien 42. Nachlieferung Kommentare BayEUG/BaySchFG - März 2026 …………………………………………………… 95 Titelseite: Befreiungshalle, Kelheim Die Befreiungshalle in Kelheim ist ein monumentaler Rundbau auf dem Michelsberg, den König Ludwig I. zwi- schen 1842 und 1863 als Gedenkstätte für die siegreichen Befreiungskriege gegen Napoleon errichten ließ. Architektonisch orientiert sie sich an antiken und christlichen Zentralbauten und beeindruckt mit 18 Kolossal- statuen, die die deutschen Volksstämme symbolisieren. Mit 45 m Höhe, 49 m Durchmesser und ihrer weithin sichtbaren Lage über der Donau ist sie ein markantes Wahrzeichen der Region.

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Personalnachrichten Regierung von Niederbayern – Bereich Schulen Mit Wirkung vom 01.04.2026 tritt Herr Ltd. Regierungsschuldirektor Rainer Fauser in die Freistellungsphase seines Altersteilzeit-Blockmodells. Ich danke ihm ganz herzlich für die geleistete Arbeit in der Schulabteilung der Regierung von Niederbayern und wünsche ihm für seinen Ruhestand Zufriedenheit, Gesundheit und alles Gute!

Gleichzeitig werden

  1. Frau Regierungsschuldirektorin Birgit Haran zur Sachgebietsleiterin im SG 41
  2. Frau Regierungsschuldirektorin Susanne Zeller-Fries zur ständigen stellvertretenden Sachgebietslei- terin im SG 41
  3. Frau Dr. Christina Mahrhofer-Bernt zur Referentin im SG 41 bestellt. Ich gratuliere den Kolleginnen, wünsche Ihnen alles Gute, eine glückliche Hand bei all ihren Entscheidungen und freue mich auf die Zusammenarbeit!

Ralf Reiner Abteilungsdirektor Bereichsleiter Schulen

Stellenausschreibungen Grund- und Mittelschulen Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu- treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderli- che Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeit- punkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nachfolgenden Einstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ1

  1. Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt AZ1 249,15 € bzw. AZ2 321,72 € Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften, Sonderschullehrkräften, Fachlehrkräften und För- derlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18.03.2011 wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63 (https://www.verkuendung-bayern.de/fi- les/kwmbl/2011/08/kwmbl-2011-08.pdf#page=3). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaberinnen/Funk- tionsinhaber verlängern kann. G M S F ö S

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Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri- ums für Unterricht und Kultus zur „Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule“ vom 19.12.2006 (KWMBl I Nr. 2/2007, Qualifikation von Führungskräften an der Schule - Bürgerservice), die am 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahme- nachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular „Portfolio“ steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern (https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37690/37767/leistung/leistung_53608/index.html ) zum Download bereit bzw. direkt: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/40.2/rvs_40.2-062/index?cal- ler=340859436635 . Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen (m/w/d) um eine Funktion in der Schulleitung (Schullei- ter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 18.03.2011) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsver- fahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind. Falls sich die/der Angehörige für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers, zu dem die Angehö- rigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegverset- zung aus dienstlichen Gründen möglich ist, ist der Bewerbung eine Einverständniserklärung der/des Ange- hörigen zusätzlich beizufügen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in un- mittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5-1-F, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUKG-3) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durch- führung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der an- gestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Anträge von Versetzungsbewerberinnen und -bewerbern um ein Amt, dessen Besoldungsgruppe sie bereits erreicht haben (die also nur versetzt werden wollen) als auch von Be- förderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerbern vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern Ver- setzungsbewerberinnen und -bewerber dann grundsätzlich vorrangig berücksichtigen, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen geboten ist oder (zwingende) private Gründe für die Versetzung vorliegen. Ansons- ten erfolgt die Auswahlentscheidung unter Einbeziehung auch der Versetzungsbewerberinnen und -bewerber nach dem Leistungsprinzip. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der ange- strebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schu- len berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehr- amt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Mittelschul- klassen führen. Für Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Mittelschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die entsprechende Verwendungseignung für die angestrebte Stelle verfügen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleiterungen jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei