Frau Leitende Regierungsdirektorin Sigrid Puschert-Sedlmeier tritt in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit – Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen; Altersteilzeitbeginn 01.05.2026
Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Niederbayern Nr. 05/2026
Regierung von Niederbayern
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Personalnachrichten Regierung von Niederbayern – Bereich Schulen …………………………………………………………………………….. 98 Stellenausschreibungen Grund- und Mittelschulen ………………………………………………………………………………………………………….. 99
Rektorin/Rektor (m/w/d) ………………………………………………………………………………………………………. 101
Konrektorin/Konrektor (m/w/d) ……………………………………………………………………………………………… 101
Seminarrektorin/Seminarrektor BesGr. A 13 + AZ (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst für
das Lehramt an Grundschulen - Zweitausschreibung ………………………………………………………………. 102
Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Ernährung und Soziales im Landkreis
Dingolfing-Landau - Zweitausschreibung ……………………………………………………………………………….. 103
Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Englisch an Grundschulen im Landkreis Rottal-Inn ………….. 104 Förderschulen ………………………………………………………………………………………………………………………… 105
Sonderschulkonrektorin/Sonderschulkonrektor (m/w/d) in Regen ……………………………………………… 105
Sonderschulkonrektorin/Sonderschulkonrektor (m/w/d) in Landshut ………………………………………….. 106 Weitere Stellen ……………………………………………………………………………………………………………………….. 107
Leiterin/Leiter (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West ……………………… 107
Leiterin/Leiter (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben ………………………………… 109 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken …………………………………………………………. 111 Weitere Mitteilungen Ausschreibung Zertifikat Schreibmotorikschule zum Schuljahr 2026/27 …………………………………………… 112 Der grüne Koffer – Methodenset Cannabisprävention - Schulung für Moderatorinnen und Moderatoren 113 NEU! Schulfilmkoffer 2026 …………………………………………………………………………………………………………. 115 Titelseite: Zwei Wahrzeichen der Stadt Passau bei Nacht Im Vordergrund hell erleuchtet ist der Passauer Dom St. Stephan, der nach dem Stadtbrand von 1662 im italienisch geprägten Barockstil neu errichtet wurde und mit seinen weißen Türmen und der monumentalen Innenarchitektur die Altstadt Passaus prägt. Besonders berühmt ist seine Domorgel mit 17.974 Pfeifen und 233 Registern, die als größte Domorgel der Welt gilt und jährlich viele Besucher anzieht. Im Hintergrund ebenfalls hell erleuchtet steht die Veste Oberhaus, 1219 von Fürstbischof Ulrich II. gegründet, die hoch über der Dreiflüssestadt thront und über Jahrhunderte als Bischofsresidenz, Festung und später Staatsgefängnis diente. Mit ihren 65.000 m² umbauter Fläche zählt sie zu den größten Burganlagen Europas und bietet heute ein Museum, Veranstaltungen sowie beeindruckende Ausblicke auf Passau.
Personalnachrichten Regierung von Niederbayern – Bereich Schulen Mit Wirkung vom 01.05.2026 tritt Frau Leitende Regierungsdirektorin Sigrid Puschert-Sedlmeier in die Frei- stellungsphase ihrer Altersteilzeit. Sie hat über viele Jahre das SG 43 als verantwortliche Personaljuristin ge- führt und mit ihrer großen Fachkompetenz und ihrem reichen Erfahrungsschatz die Schulabteilung an der Regierung von Niederbayern maßgeblich geprägt. Ich danke ihr für die gewissenhafte Pflichterfüllung und für ihre vorbildliche Haltung und wünsche ihr für die Zukunft viel Gesundheit, Zufriedenheit und alles Gute!
Mit Wirkung vom 01.05.2026 wechselt Herr Leitender Regierungsdirektor Peter Poesze vom Landratsamt Landshut als Sachgebietsleiter an das Sachgebiet 43. Ich wünsche Herrn Poesze alles erdenklich Gute, eine glückliche Hand bei all seinen Entscheidungen und freue mich auf die Zusammenarbeit.
Ralf Reiner Abteilungsdirektor Bereichsleiter Schulen
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Stellenausschreibungen Grund- und Mittelschulen Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu- treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderli- che Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeit- punkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nachfolgenden Einstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ1
- Konrektor/in A 13 + AZ2 Rektor/in A 14 + AZ1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt AZ1 249,15 € bzw. AZ2 321,72 € Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften, Sonderschullehrkräften, Fachlehrkräften und För- derlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18.03.2011 wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63 (https://www.verkuendung-bayern.de/fi- les/kwmbl/2011/08/kwmbl-2011-08.pdf#page=3). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaberinnen/Funk- tionsinhaber verlängern kann. Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri- ums für Unterricht und Kultus zur „Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule“ vom 19.12.2006 (KWMBl I Nr. 2/2007, Qualifikation von Führungskräften an der Schule - Bürgerservice), die am 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahme- nachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular „Portfolio“ steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern (https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37690/37767/leistung/leistung_53608/index.html ) zum Download bereit bzw. direkt: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/40.2/rvs_40.2-062/index?cal- ler=340859436635 . Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen (m/w/d) um eine Funktion in der Schulleitung (Schullei- ter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 18.03.2011) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsver- fahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.
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Falls sich die/der Angehörige für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers, zu dem die Angehö- rigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegverset- zung aus dienstlichen Gründen möglich ist, ist der Bewerbung eine Einverständniserklärung der/des Ange- hörigen zusätzlich beizufügen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in un- mittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5-1-F, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUKG-3) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durch- führung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der an- gestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Anträge von Versetzungsbewerberinnen und -bewerbern um ein Amt, dessen Besoldungsgruppe sie bereits erreicht haben (die also nur versetzt werden wollen) als auch von Be- förderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerbern vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern Ver- setzungsbewerberinnen und -bewerber dann grundsätzlich vorrangig berücksichtigen, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen geboten ist oder (zwingende) private Gründe für die Versetzung vorliegen. Ansons- ten erfolgt die Auswahlentscheidung unter Einbeziehung auch der Versetzungsbewerberinnen und -bewerber nach dem Leistungsprinzip. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der ange- strebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schu- len berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehr- amt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Mittelschul- klassen führen. Für Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Mittelschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die entsprechende Verwendungseignung für die angestrebte Stelle verfügen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleiterungen jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertre- tern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom 10.05.2004 Nr. IV.6-P 7020-4.33 636). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewer- ber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis zu den Stellenausschreibungen: Auszug aus den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, För- derschulen und Schulen für Kranke (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5 - 5 P 7010.1 – 4.23 489): 2.3 Ausnahmen Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzun- gen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenaus- schreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines höher- wertigen Amtes ermöglicht und die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber nach Festst