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title: "Frau Leitende Regierungsdirektorin Sigrid Puschert-Sedlmeier tritt in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit – Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen; Altersteilzeitbeginn 01.05.2026"
sdDatePublished: "2026-05-02T00:52:00Z"
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  - "Regen"
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Frau Leitende Regierungsdirektorin Sigrid Puschert-Sedlmeier tritt in die Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit – Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen; Altersteilzeitbeginn 01.05.2026

Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Niederbayern Nr. 05/2026

Regierung von Niederbayern

Amtlicher Schulanzeiger Mai 2026
© pixabay.de

Mai
 Amtlicher Schulanzeiger
2026

98

Personalnachrichten
Regierung von Niederbayern – Bereich Schulen ......................................................................................... 98
Stellenausschreibungen
Grund- und Mittelschulen .......................................................................................................................... 99

Rektorin/Rektor (m/w/d) ...................................................................................................................... 101

Konrektorin/Konrektor (m/w/d) ............................................................................................................ 101

Seminarrektorin/Seminarrektor BesGr. A 13 + AZ (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst für

das Lehramt an Grundschulen - Zweitausschreibung ......................................................................... 102

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Ernährung und Soziales im Landkreis

Dingolfing-Landau - Zweitausschreibung ............................................................................................ 103

Fachberaterin/Fachberater (m/w/d) für Englisch an Grundschulen im Landkreis Rottal-Inn .............. 104
Förderschulen .......................................................................................................................................... 105

Sonderschulkonrektorin/Sonderschulkonrektor (m/w/d) in Regen ...................................................... 105

Sonderschulkonrektorin/Sonderschulkonrektor (m/w/d) in Landshut .................................................. 106
Weitere Stellen ......................................................................................................................................... 107

Leiterin/Leiter (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West ........................... 107

Leiterin/Leiter (m/w/d) der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben ....................................... 109
Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken ................................................................... 111
Weitere Mitteilungen
Ausschreibung Zertifikat Schreibmotorikschule zum Schuljahr 2026/27 ................................................... 112
Der grüne Koffer – Methodenset Cannabisprävention - Schulung für Moderatorinnen und Moderatoren 113
NEU! Schulfilmkoffer 2026 ......................................................................................................................... 115
Titelseite: Zwei Wahrzeichen der Stadt Passau bei Nacht
Im Vordergrund hell erleuchtet ist der Passauer Dom St. Stephan, der nach dem Stadtbrand von 1662 im
italienisch geprägten Barockstil neu errichtet wurde und mit seinen weißen Türmen und der monumentalen
Innenarchitektur die Altstadt Passaus prägt. Besonders berühmt ist seine Domorgel mit 17.974 Pfeifen und
233 Registern, die als größte Domorgel der Welt gilt und jährlich viele Besucher anzieht.
Im Hintergrund ebenfalls hell erleuchtet steht die Veste Oberhaus, 1219 von Fürstbischof Ulrich II. gegründet,
die hoch über der Dreiflüssestadt thront und über Jahrhunderte als Bischofsresidenz, Festung und später
Staatsgefängnis diente. Mit ihren 65.000 m² umbauter Fläche zählt sie zu den größten Burganlagen Europas
und bietet heute ein Museum, Veranstaltungen sowie beeindruckende Ausblicke auf Passau.

Personalnachrichten
Regierung von Niederbayern – Bereich Schulen
Mit Wirkung vom 01.05.2026 tritt Frau Leitende Regierungsdirektorin Sigrid Puschert-Sedlmeier in die Frei-
stellungsphase ihrer Altersteilzeit. Sie hat über viele Jahre das SG 43 als verantwortliche Personaljuristin ge-
führt und mit ihrer großen Fachkompetenz und ihrem reichen Erfahrungsschatz die Schulabteilung an der
Regierung von Niederbayern maßgeblich geprägt. Ich danke ihr für die gewissenhafte Pflichterfüllung und für
ihre vorbildliche Haltung und wünsche ihr für die Zukunft viel Gesundheit, Zufriedenheit und alles Gute!

Mit Wirkung vom 01.05.2026 wechselt Herr Leitender Regierungsdirektor Peter Poesze vom Landratsamt
Landshut als Sachgebietsleiter an das Sachgebiet 43. Ich wünsche Herrn Poesze alles erdenklich Gute, eine
glückliche Hand bei all seinen Entscheidungen und freue mich auf die Zusammenarbeit.

Ralf Reiner
Abteilungsdirektor
Bereichsleiter Schulen

Mai
Amtlicher Schulanzeiger
    2026

99

Stellenausschreibungen
Grund- und Mittelschulen
Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu-
treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der
Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben.
Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderli-
che Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist
eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeit-
punkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt.
Die Ausschreibungen erfolgen nachfolgenden Einstufungen:
Schulen bis einschließlich 180 Schüler
Rektor/in A 13 + AZ1
Schulen zwischen 181 und 360 Schüler
Konrektor/in A 13 + AZ1
Rektor/in A 14
Schulen ab 361 Schüler
Konrektor/in A 13 + AZ2
Rektor/in A 14 + AZ1
Schulen ab 541 Schüler
2. Konrektor/in A 13 + AZ1
1. Konrektor/in A 13 + AZ2
Rektor/in A 14 + AZ1
Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt
AZ1 249,15 € bzw. AZ2 321,72 €
Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften, Sonderschullehrkräften, Fachlehrkräften und För-
derlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18.03.2011 wird ausdrücklich
hingewiesen (veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63 (https://www.verkuendung-bayern.de/fi-
les/kwmbl/2011/08/kwmbl-2011-08.pdf#page=3).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche
Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaberinnen/Funk-
tionsinhaber verlängern kann.
Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri-
ums für Unterricht und Kultus zur „Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule“ vom 19.12.2006
(KWMBl I Nr. 2/2007, Qualifikation von Führungskräften an der Schule - Bürgerservice), die am 01.08.2008 in
Kraft getreten ist.
Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und
Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren.
Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahme-
nachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Das Formular „Portfolio“ steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern
(https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37690/37767/leistung/leistung_53608/index.html )
zum Download bereit bzw. direkt:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/40.2/rvs_40.2-062/index?cal-
ler=340859436635 .
Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen (m/w/d) um eine Funktion in der Schulleitung (Schullei-
ter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen,
wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien
vom 18.03.2011) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsver-
fahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.

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M
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Falls sich die/der Angehörige für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers, zu dem die Angehö-
rigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegverset-
zung aus dienstlichen Gründen möglich ist, ist der Bewerbung eine Einverständniserklärung der/des Ange-
hörigen zusätzlich beizufügen.
Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in un-
mittelbarer Umgebung nimmt.
Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5-1-F,
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUKG-3) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durch-
führung des Umzugs zugesagt worden ist.
Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der an-
gestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt.
Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Anträge von Versetzungsbewerberinnen und -bewerbern um ein Amt,
dessen Besoldungsgruppe sie bereits erreicht haben (die also nur versetzt werden wollen) als auch von Be-
förderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerbern vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern Ver-
setzungsbewerberinnen und -bewerber dann grundsätzlich vorrangig berücksichtigen, wenn die Versetzung
aus dienstlichen Gründen geboten ist oder (zwingende) private Gründe für die Versetzung vorliegen. Ansons-
ten erfolgt die Auswahlentscheidung unter Einbeziehung auch der Versetzungsbewerberinnen und -bewerber
nach dem Leistungsprinzip.
Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um
welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der ange-
strebten Stelle erforderlich.
Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schu-
len berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehr-
amt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Mittelschul-
klassen führen. Für Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Mittelschulen)
bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die entsprechende Verwendungseignung für die angestrebte
Stelle verfügen.
Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die
Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleiterungen jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden
(bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertre-
tern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom 10.05.2004 Nr. IV.6-P 7020-4.33
636).
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3
BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewer-
ber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis zu den Stellenausschreibungen:
Auszug aus den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, För-
derschulen und Schulen für Kranke (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5 - 5 P 7010.1 – 4.23 489):
2.3 Ausnahmen
Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine
ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzun-
gen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenaus-
schreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines höher-
wertigen Amtes ermöglicht und die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber nach Festst