Regierung von Niederbayern führt Erörterungstermin in Geiselhöring durch; nicht öffentlich
Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Geiselhöring - Hirschling, Erörterungstermin
Bekanntmachung
Az.: RNB-32-4354.B3.3-33-2 (OU Geiselhöring) St 2142 Straßenrecht
St 2142, Neufahrn in Niederbayern - Straubing; Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Geiselhöring - Hirschling, von Abschnitt 540, Station 1,537 bis Abschnitt 600, Station 0,321 (Bau-km 0-077 – Bau-km 6+300) im Gebiet der Gemeinde Geiselhöring und der Gemeinde Perkam, Landkreis Straubing-Bogen; Hier: Anhörungsverfahren - Erörterungstermin Planfeststellung gem. Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG
Im Planfeststellungsverfahren zum oben genannten Vorhaben führt die Regierung von Niederbayern ein Anhörungsverfahren durch. Teil dieses ist der Erörterungstermin. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert die Regierung von Niederbayern mit: • dem Vorhabenträger: Staatliches Bauamt Passau • den Behörden • den Vereinigungen, die Stellung nahmen • den Betroffenen • sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Der Erörterungstermin findet statt
ab Freitag, den 08.05.2026 ab 09:30 Uhr
als weitere Termine sind vorgesehen, jeweils ab 9:00 Uhr: Montag, den 11.05.2026 Dienstag, den 12.05.2026 Mittwoch, den 13.05.2026
an folgender Örtlichkeit:
Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Geiselhöring, Hadersbacher Str. 19, 94333 Geiselhöring
Anmeldung: Aus organisatorischen Gründen bitten wir die berechtigten Teilnehmer sich bis zum 15.04.2026 unter der Mail-Adresse planfeststellung-strasse@reg-nb.bayern.de unter Angabe des Verfahrensgegenstands „Ortsumgehung Geiselhöring“ anzumelden. Alternativ ist die Anmeldung möglich per Post an: Regierung von Niederbayern – Sachgebiet 32 – Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Im Falle einer erfolgten Anmeldung wird Ihnen die Stellungnahme des Vorhabenträgers zu den von Ihnen eingebrachten Punkten zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin zugesandt. Falls Sie nicht teilnehmen wollen oder können oder den Erörterungstermin für entbehrlich halten, können Sie der Regierung von Niederbayern ebenfalls eine kurze Rückmeldung über die genannten Adressen zusenden.
Inhalt und Ablauf des Erörterungstermins Der Erörterungstermin ist Teil des Anhörungsverfahrens und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und sonstigen Einwendern und Stellungnehmenden zu besprechen, unklare oder pauschale Einwendungen aufzuklären, die Betroffenen über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen. Die Versammlungsleitung liegt bei der Regierung von Niederbayern.
Die Versammlungsleitung eröffnet die Veranstaltung und legt das jeweilige Ende eines jeden Termins sowie das Stattfinden und den Beginn der Fortsetzungstermine fest, wobei spätere Abweichungen durch die Versammlungsleitung vorbehalten bleiben. Der Einlass erfolgt ca. 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
Der Erörterungstermin ist über den vollen Zeitraum betrachtet gegliedert, wobei die Versammlungsleitung Änderungen vornehmen kann.
Es ist vorgesehen, die Stellungnahmen und Einwendungen in etwa folgender Reihenfolge zu erörtern:
a) Freitag, den 08.05.2026 • Vormittags: Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von Kommunen, Behörden und Versorgungsunternehmen • Nachmittags: Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von nicht anwaltlich vertretenen Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG (insbesondere Umweltverbände)
b) Montag, den 11.05.2026 • Erörterung der Einwendungen von Betroffenen und sonstigen Einwendungsführern aus dem Gebiet der Stadt Geiselhöring, einschließlich der Ortsteile Hirschling und Haindling, die nicht anwaltlich vertreten und nicht unmittelbar durch die Plantrasse grundbetroffen sind
c) Dienstag, den 12.05.2026 • Vormittags: Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von anwaltlich vertretenen Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG (insbesondere Umweltverbände) • Nachmittags: Erörterung der Einwendungen von Betroffenen und sonstigen Einwendungsführern aus allen sonstigen Orten, insbesondere Perkam, die nicht anwaltlich vertreten und nicht unmittelbar durch die Plantrasse grundbetroffen sind
d) Mittwoch, den 13.05.2026 • Vormittags: Erörterung der Einwendungen von anwaltlich vertreten privaten Einwendern sowie Erörterung der Einwendungen sämtlicher übriger durch die Plantrasse unmittelbar Grundbetroffener, soweit nicht schon zuvor aufgerufen • Nachmittags: Reservezeitraum
Wichtige Hinweise • Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. • Teilnahmeberechtigt sind neben dem Vorhabenträger die Kommunen, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Ein Anspruch auf Erörterung von Stellungnahmen und Einwendungen besteht nicht. Ein gültiger amtlicher Ausweis und/oder Dienstausweis ist bereitzuhalten. • Die Teilnahme am Termin ist freiwillig. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden. Die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben in diesem Fall bestehen. • Jeder Beteiligte und Teilnahmeberechtigte kann sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist beim Einlass vorzulegen und zum Akt zu nehmen. • Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. • Mit Schluss der Erörterung ist das Anhörungsverfahren regelmäßig beendet. • Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. • Datenschutz: Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Regierung von Niederbayern) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der
Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO. Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html#link_3 abrufbar ist. • Diese Bekanntmachung mit Hinweisen zum Anmeldeverfahren und der Tagesordnung wird genauso wie die Antragsunterlagen des oben bezeichneten Vorhabens auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern veröffentlicht. • Dieser Bekanntmachung wird auch auf dem zentralen UVP-Portal des Freistaats Bayern zugänglich gemacht sowie in den örtlichen Tageszeitungen im Auswirkungsbereich des Vorhabens veröffentlicht.
Landshut, den 31.03.2026
gez. Dreier -Regierung von Niederbayern-