---
title: "Regierung von Niederbayern führt Erörterungstermin in Geiselhöring durch; nicht öffentlich"
sdDatePublished: "2026-05-02T00:52:00Z"
source: "https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/mam/service/planfeststellungsverfahren/20260408_eroerterungstermin_geiselhoering.pdf"
topics:
  - name: "regional authority"
    identifier: "medtop:20000618"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "road transport"
    identifier: "medtop:20000341"
  - name: "public inquiry"
    identifier: "medtop:20001262"
locations:
  - "Straubing-Bogen"
  - "Germany"
  - "Bavaria"
  - "Passau"
  - "Landshut"
---


Regierung von Niederbayern führt Erörterungstermin in Geiselhöring durch; nicht öffentlich

Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Geiselhöring - Hirschling, Erörterungstermin

Bekanntmachung

Az.: RNB-32-4354.B3.3-33-2 (OU Geiselhöring) St 2142
Straßenrecht

St 2142, Neufahrn in Niederbayern - Straubing;
Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Geiselhöring - Hirschling, von Abschnitt
540, Station 1,537 bis Abschnitt 600, Station 0,321 (Bau-km 0-077 – Bau-km 6+300) im Gebiet
der Gemeinde Geiselhöring und der Gemeinde Perkam, Landkreis Straubing-Bogen;
Hier: Anhörungsverfahren - Erörterungstermin
Planfeststellung gem. Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG

Im Planfeststellungsverfahren zum oben genannten Vorhaben führt die Regierung von Niederbayern ein
Anhörungsverfahren durch. Teil dieses ist der Erörterungstermin. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen
und Stellungnahmen erörtert die Regierung von Niederbayern mit:
•
dem Vorhabenträger: Staatliches Bauamt Passau
•
den Behörden
•
den Vereinigungen, die Stellung nahmen
•
den Betroffenen
•
sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Der Erörterungstermin findet statt

ab Freitag, den 08.05.2026 ab 09:30 Uhr

als weitere Termine sind vorgesehen, jeweils ab 9:00 Uhr:
Montag, den 11.05.2026
Dienstag, den 12.05.2026
Mittwoch, den 13.05.2026

an folgender Örtlichkeit:

Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Geiselhöring, Hadersbacher Str. 19, 94333 Geiselhöring

Anmeldung:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir die berechtigten Teilnehmer sich bis zum 15.04.2026 unter der
Mail-Adresse planfeststellung-strasse@reg-nb.bayern.de unter Angabe des Verfahrensgegenstands
„Ortsumgehung Geiselhöring“ anzumelden. Alternativ ist die Anmeldung möglich per Post an: Regierung
von Niederbayern – Sachgebiet 32 – Regierungsplatz 540, 84028 Landshut.
Im Falle einer erfolgten Anmeldung wird Ihnen die Stellungnahme des Vorhabenträgers zu den von Ihnen
eingebrachten Punkten zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin zugesandt.
Falls Sie nicht teilnehmen wollen oder können oder den Erörterungstermin für entbehrlich halten, können Sie
der Regierung von Niederbayern ebenfalls eine kurze Rückmeldung über die genannten Adressen zusenden.

Inhalt und Ablauf des Erörterungstermins
Der Erörterungstermin ist Teil des Anhörungsverfahrens und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen
Einwendungen und Stellungnahmen mit den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und sonstigen
Einwendern und Stellungnehmenden zu besprechen, unklare oder pauschale Einwendungen aufzuklären,
die Betroffenen über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine
Einigung zu erzielen. Die Versammlungsleitung liegt bei der Regierung von Niederbayern.

Die Versammlungsleitung eröffnet die Veranstaltung und legt das jeweilige Ende eines jeden Termins sowie
das Stattfinden und den Beginn der Fortsetzungstermine fest, wobei spätere Abweichungen durch die
Versammlungsleitung vorbehalten bleiben. Der Einlass erfolgt ca. 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.

Der Erörterungstermin ist über den vollen Zeitraum betrachtet gegliedert, wobei die Versammlungsleitung
Änderungen vornehmen kann.

Es ist vorgesehen, die Stellungnahmen und Einwendungen in etwa folgender Reihenfolge zu erörtern:

a) Freitag, den 08.05.2026
•
Vormittags: Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von Kommunen, Behörden
und Versorgungsunternehmen
•
Nachmittags: Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von nicht anwaltlich
vertretenen Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG (insbesondere
Umweltverbände)

b) Montag, den 11.05.2026
•
Erörterung der Einwendungen von Betroffenen und sonstigen Einwendungsführern aus dem
Gebiet der Stadt Geiselhöring, einschließlich der Ortsteile Hirschling und Haindling, die nicht
anwaltlich vertreten und nicht unmittelbar durch die Plantrasse grundbetroffen sind

c) Dienstag, den 12.05.2026
•
Vormittags: Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von anwaltlich vertretenen
Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG (insbesondere Umweltverbände)
•
Nachmittags:
Erörterung
der
Einwendungen
von
Betroffenen
und
sonstigen
Einwendungsführern aus allen sonstigen Orten, insbesondere Perkam, die nicht anwaltlich
vertreten und nicht unmittelbar durch die Plantrasse grundbetroffen sind

d) Mittwoch, den 13.05.2026
•
Vormittags: Erörterung der Einwendungen von anwaltlich vertreten privaten Einwendern sowie
Erörterung der Einwendungen sämtlicher übriger durch die Plantrasse unmittelbar
Grundbetroffener, soweit nicht schon zuvor aufgerufen
•
Nachmittags: Reservezeitraum

Wichtige Hinweise
•
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
•
Teilnahmeberechtigt sind neben dem Vorhabenträger die Kommunen, die Behörden, die Betroffenen
sowie diejenigen, die, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben
haben. Ein Anspruch auf Erörterung von Stellungnahmen und Einwendungen besteht nicht. Ein
gültiger amtlicher Ausweis und/oder Dienstausweis ist bereitzuhalten.
•
Die Teilnahme am Termin ist freiwillig. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert
werden. Die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben in diesem Fall bestehen.
•
Jeder Beteiligte und Teilnahmeberechtigte kann sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die
Bevollmächtigung ist beim Einlass vorzulegen und zum Akt zu nehmen.
•
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen.
•
Mit Schluss der Erörterung ist das Anhörungsverfahren regelmäßig beendet.
•
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen,
können nicht erstattet werden.
•
Datenschutz: Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren
erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten werden
ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
(Regierung von Niederbayern) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden
benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter
Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die
Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der

Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit
rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c
DSGVO. Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html#link_3 abrufbar ist.
•
Diese Bekanntmachung mit Hinweisen zum Anmeldeverfahren und der Tagesordnung wird genauso
wie die Antragsunterlagen des oben bezeichneten Vorhabens auf der Internetseite der Regierung
von Niederbayern veröffentlicht.
•
Dieser Bekanntmachung wird auch auf dem zentralen UVP-Portal des Freistaats Bayern zugänglich
gemacht sowie in den örtlichen Tageszeitungen im Auswirkungsbereich des Vorhabens veröffentlicht.

Landshut, den 31.03.2026

gez. Dreier
-Regierung von Niederbayern-