Avacon AG fordert Neuregelung beim Redispatch-Regime gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung; EEG-Anlagen kein Anspruch auf Redispatchkosten künftig

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0010962 29.04.2026 14:30:46

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    R002655/RV0010962 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 14:30 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Einführung Redispatch-Vorbehalt und Abschaffung Erdkabel Vorrang Aktuell seit 29.04.2026 14:30:46 Angegeben von: am 10.07.2024

Avacon AG (R002655) Beschreibung: Wir argumentieren für eine Neuregelung beim Redispatch-Regime die besagt, dass eine EEG- Anlage die sich bewusst in einem Netzengpass Gebiet anschließen lässt, obwohl der Netzbetreiber darauf hingewiesen hat, zukünftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Redispatchkosten hätte. Wir versuchen unseren Standpunkt zu erläutern, dass Erdkabel diverse physikalische, finanzielle und zeitliche Nachteile gegenüber einer Freileitung im 110kV Bereich haben. Betroffene Interessenbereiche (4)

Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]

Energienetze [alle RV hierzu]

Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Energie” [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)

EnWG 2005 [alle RV hierzu]

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2) ( )

SG2410140010 PDF - 6 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 14.10.2024 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] ( )

SG2604290037 PDF - 1 Seite Adressatenkreis: Versendet am 23.04.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]