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title: "Firma lässt am 1. Mai im Bezirk Bülach ohne Bewilligung arbeiten; Betrieb gestoppt, Anzeige gegen Verantwortliche"
sdDatePublished: "2026-05-03T04:08:00Z"
source: "https://zu24.ch/articles/377839-bezirk-buelach-firma-laesst-am-1-mai-ohne-bewilligung-arbeiten"
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  - name: "law enforcement"
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  - name: "employment legislation"
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  - "Zürich"
  - "Switzerland"
  - "Zürich (Kanton)"
  - "Bülach"
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Firma lässt am 1. Mai im Bezirk Bülach ohne Bewilligung arbeiten; Betrieb gestoppt, Anzeige gegen Verantwortliche

Bezirk Bülach: Firma lässt am 1. Mai ohne Bewilligung arbeiten | Region Bülach

Bezirk Bülach: Firma lässt am 1. Mai ohne Bewilligung arbeiten

Die Kantonspolizei Zürich hat am 1. Mai im Bezirk Bülach ein Unternehmen kontrolliert, das Mitarbeitende ohne erforderliche Bewilligung an einem gesetzlichen Feiertag beschäftigt hatte. Die Arbeiten wurden umgehend eingestellt, die verantwortliche Person wird angezeigt.

Gegen 10.30 Uhr rückten Einsatzkräfte nach einer Meldung zu der betroffenen Firma aus. Vor Ort trafen sie auf rund 25 Personen, die ihrer regulären Tätigkeit nachgingen. Eine notwendige Bewilligung für Arbeit an Sonn- und Feiertagen konnte jedoch nicht vorgewiesen werden. Im Kanton Zürich gilt der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag.

Gestützt auf das eidgenössische Arbeitsgesetz griff die Polizei ein und beendete den laufenden Betrieb. Damit sollte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt werden.

Erste Abklärungen deuten darauf hin, dass bewusst auf das Einholen einer entsprechenden Bewilligung verzichtet worden war. Die verantwortliche Person muss sich nun vor den zuständigen Behörden verantworten.

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