Pakistanische Raketen treffen Universität Kunar, Afghanistan; mindestens 7 getötet; 30 verletzt
Briefing Notes - KW 19/2026
1 Briefing Notes Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration 04. Mai 2026 Afghanistan Sicherheitslage: Zivile Opfer bei pakistanischen Angriffen auf die Provinz Kunar Am 27.04.26 wurde die Universität Kunar u.a. nach Berichten der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (UNAMA) von pakistanischen Raketen getroffen, mindestens 30 Dozenten und Studenten sollen dabei nach Angaben der Taliban verletzt worden sein. Am gleichen Tag gab es weitere Raketeneinschläge in der Region, bei denen nach Angaben der Taliban mindestens sieben Personen getötet und weitere verletzt wurden. In der Nacht vom 28.04. auf den 29.04.26 sollen außerdem bei Beschuss der Distrikte Khas Kunar und Sarkano mindestens drei Personen getötet und zwölf weitere verletzt worden sein. Hunderte Familien sollen ihre Dörfer verlassen haben. Auch in anderen Grenzregionen kommt es weiterhin zu Gefechten.1 Verfolgungslage: Verhaftungen, Schließung von Schneidereien, keine Pressefreiheit Am 02.05.26 erklärte die im Ausland lebende Frauenrechtlerin und ehemalige Parlamentsabgeordnete Fawzia Koofi, ihr Haus in Kabul sei von den Taliban beschlagnahmt und mehrere Familienangehörige verhaftet worden. Aufenthaltsort und Zustand der Verhafteten seien unbekannt. Laut Meldung vom 28.04.26 haben die Taliban in der Provinz Panjshir zwei vom Welternährungsprogramm (WFP) finanzierte Schneidereien geschlossen, in denen Frauen ausgebildet wurden. Die Taliban warfen dem WFP vor, dort das „Entschleiern“ von Frauen zu propagieren. Laut dem am 30.04.26 veröffentlichten aktuellen World Press Freedom Index von Reportern ohne Grenzen liegt Afghanistan bei der Pressefreiheit auf Platz 175 von 180 untersuchten Ländern.2 Regierungsgeschäfte: Gesetzliche Vorschriften für Predigten und Beschlagnahmung von Land Laut Berichten vom 29.04.26 haben die Taliban ein Gesetz mit genauen Vorschriften für Predigten veröffentlicht. Demnach darf nur sunnitisch-hanafitischer Islam gepredigt werden. Außerdem ordnet das Gesetz alle Prediger dem Tugendministerium unter. Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett, bezeichnet das Gesetz als Verstoß gegen internationale Menschenrechte, da es religiöse Minderheiten diskriminiert. In Kabul haben die Taliban am 26.04.26 über 450 Hektar Land zu Staatseigentum erklärt, u. a. die mehrheitlich von Hazaras bewohnte Omid Sabz-Siedlung. Auch in der Provinz Khost verstaatlichten die Taliban vorher als privat angesehenes Land. Die Taliban berufen sich dabei auf Gerichtsentscheidungen zweifelhafter Legitimität.3 Humanitäre Lage: Weitere Überschwemmungen Es kommt weiterhin zu Überschwemmungen in mehreren Provinzen (vgl. BN v. 13.04.26). In den Provinzen Ghor und Samangan sind laut Meldung vom 28.04.26 wichtige Versorgungsrouten nicht befahrbar. Nach UN-Angaben vom 29.04.26 sind etwa 57.000 Überschwemmungsopfer auf humanitäre Hilfe angewiesen.4
2 Algerien Aktivistin zu fünfjähriger Haftstrafe verurteilt Die aus der Kabylei stammende Aktivistin Wafia Tedjani wurde Berichten zufolge am 21.04.26 zu fünf Jahren Haft wegen mutmaßlicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und „Verherrlichung terroristischer Handlungen“ verurteilt. Tedjani, die sich laut Menschenrechtsorganisationen und Medienberichten für Umwelt- und soziale Themen engagiert, sei demnach bereits am 04.03.25 aufgrund von Beiträgen in sozialen Medien in Untersuchungshaft genommen worden. Zuvor habe man sie im August 2023 wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit einer friedlichen Versammlung, der mutmaßlichen Beleidigung einer öffentlichen Einrichtung und der Veröffentlichung von Informationen, die vermeintlich dem nationalen Interesse schadeten, bereits unter richterliche Aufsicht gestellt. Anfang März 2023 berichteten algerische Medien über einen mutmaßlich gebrochenen Arm der Aktivistin, wobei die Umstände der Verletzung unklar geblieben seien und die Behörden sich nicht dazu geäußert hätten.5 Bangladesch Menschenrechtslage Am 12.04.26 veröffentlichte die bangladeschische NGO Human Rights Support Society (HRSS) ihren ersten Quartalsbericht des Jahres 2026. Darin dokumentiert die Organisation von Januar bis März 2026 landesweit 49 Tote bei Massenausschreitungen, 36 Tote und über 4.000 Verletzte durch politische Gewalt sowie 12 Tote und mehr als 2.500 Verletzte durch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen im Februar dieses Jahres. Mindestens 17 Versammlungen und Kundgebungen wurden laut HRSS durch Strafverfolgungsbehörden behindert und 183 Medienschaffende wurden Opfer von tätlichen Angriffen. Weiterhin zählte HRSS 27 Angriffe auf Gemeinschaften von ethnischen und religiösen Minderheiten, bei denen mindestens 31 Menschen verletzt wurden. Zudem seien u. a. Tempel, Götterbilder sowie Wohnhäuser beschädigt und Grundbesitz illegal beschlagnahmt worden. Zur Situation von Frauen und Kindern schreibt die NGO, dass im Berichtszeitraum Gewalt an 670 Frauen und Mädchen verübt wurde. 147 Frauen und Mädchen seien in diesem Zusammenhang vergewaltigt und neun von ihnen im Anschluss an die Vergewaltigung getötet worden. 31 Frauen sollen sich infolge von Vergewaltigung und häuslicher Gewalt suizidiert haben. Zudem habe es 328 Fälle von Kindesmissbrauch gegeben, darunter 138 mit Todesfolge. In bangladeschischen Gefängnissen starben HRSS zufolge im ersten Quartal 2026 insgesamt 39 Menschen, unter ihnen zwölf Mitglieder der ehemaligen Regierungspartei Awami League. Bei einem Besuch in Bangladesch Ende April 2026 bemängelte die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Dr. Alice Edwards, das Fehlen effektiver Mechanismen und unabhängiger Stellen auf nationaler Ebene zur Bekämpfung und Untersuchung von Folter in Gewahrsam. Edwards bezeichnete die Gewalt in Bangladesch als „tief verwurzelt“ und „institutionell bedingt“. Sie attestierte der bangladeschischen Nationalen Menschenrechtskommission eingeschränkte Unabhängigkeit und Autonomie.6 Benin Abstieg um über 20 Plätze in der Rangliste der Pressefreiheit Im jährlich aktualisierten RSF World Press Freedom Index belegt Benin Rang 113 von 180 und ist damit im Vergleich zum Jahr 2025 um 21 Plätze zurückgefallen. Das geht aus dem am 30.04.26 veröffentlichten Ranking für das Jahr 2026 hervor. Im Jahr 2025 hatte das Land auf Platz 92 rangiert, im Jahr 2024 auf Platz 89. RSF zufolge verschlechterte sich die Situation von Medienschaffenden in Benin in jüngerer Zeit. Die Medienlandschaft sei zwar breit gefächert, wirklich existenzfähige große Medienhäuser würden jedoch fehlen. Zwar garantiere Benins Verfassung Pressefreiheit, jedoch komme es vor, dass Journalistinnen und Journalisten strafrechtlich verfolgt werden. Eine Grundlage hierfür biete ein Gesetz, das die Verbreitung von die öffentliche Ruhe beeinträchtigenden Falschinformationen unter Strafe stellt. Ferner habe die Regierung ihre Kontrolle über den Mediensektor ausgebaut und übe z.B. entscheidenden Einfluss auf die Ernennung
3 der Verantwortlichen der staatlichen Medien und der Medienaufsichtsbehörde aus. Gleichzeitig würden oppositionsnahe Medien unter großem Druck stehen. Im von einer herausfordernden Sicherheitslage geprägten Norden Benins (vgl. BN v. 20.10.25 u. 16.03.26) seien Medienschaffende wiederholt angegriffen worden. Auch komme es vor, dass Medienschaffende vor den Gerichtshof für die Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten und Terrorismus (CRIET) geladen werden. Laut RSF befinden sich in Benin derzeit zwei Journalisten in Haft. Der RSF World Press Freedom Index ist eine jährliche Bewertung der Pressefreiheit in fast allen Staaten der Welt. Mit dem jüngsten Ranking konstatiert RSF erneut (vgl. BN v. 12.05.25) eine weltweite Verschlechterung der Pressefreiheit. Zum ersten Mal in der 25-jährigen Geschichte der Rangliste fällt mehr als die Hälfte aller Länder in die beiden schlechtesten der von RSF vergebenen fünf Kategorien.7 Burkina Faso Rekrutierung und Ausbildung militärischer Einsatzkräfte Der Verteidigungsminister hat am 24.04.26 einen Gesetzentwurf zur Bildung einer Militärreserve vorgelegt, der die Rekrutierung und Ausbildung von 100.000 militärischen Einsatzkräften bis Ende des Jahres 2026 im Rahmen des Kampfes gegen dschihadistische Gruppierungen vorsieht. Der Reservebestand soll sich aus Reservisten und Personal mit militärischer Erfahrung sowie Zivilpersonen zusammensetzen. Im Jahr 2020 hatte der damalige Präsident Roch Kaboré bereits die zivilen Hilfskräfte Volontaires pour la défense de la patrie (VDP) als Unterstützung für die regulären Streitkräfte im Kampf gegen dschihadistische Gruppen ins Leben gerufen.8 Iran Vollstreckungen von Todesurteilen Laut Medienberichten vom 04.05.26 wurden drei Männer hingerichtet, unter dem Vorwurf an den Protesten in Maschhad im Januar 2026 beteiligt gewesen zu sein. Zwei der Personen seien angeblich Agenten des israelischen Nachrichtendiensts Mossad und sollen zudem im Rahmen der Proteste an der Tötung eines Angehörigen der Sicherheitskräfte beteiligt gewesen sein. Der dritte Hingerichtete soll eine Schlüsselfigur bei den Protesten im Stadtteil Tabarsi in Maschhad gewesen sein. Iranischen Staatsmedien zufolge hatte er Gruppen angeführt, die an Zusammenstößen mit Todesfolgen beteiligt gewesen waren. Zwei weitere Personen wurden gemäß Medienangaben am 02.05.26 wegen des Vorwurfs der Spionage für Israel und Zusammenarbeit mit dem Mossad im Zentralgefängnis von Urmia hingerichtet. Der Oberste Gerichtshof habe zuvor die Todesurteile bestätigt. Ein Hingerichteter soll iranischen Behörden zufolge Kontakt zum Mossad gehalten und sensible Informationen weitergegeben haben, während die andere Person Informationen über wichtige Standorte, darunter die Atomanlage in Natanz, gesammelt und übermittelt haben soll. Ebenfalls im Gefängnis von Urmia wurde laut Presseberichten am 03.05.26 noch eine weitere Person hingerichtet, die am 22.10.22 während der Proteste „Frauen, Leben, Freiheit“ festgenommen wurde. Die Person sei wegen „Korruption auf Erden“ (pers.: efsad-e fil-arz) im Zusammenhang mit der Tötung eines Mitglieds einer sogenannten Freiwilligentruppe in Urmia zum Tode verurteilt und das Urteil sei vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden. Weiter wurde gemäß Presseberichten am 30.04.26 gegen einen 21-Jährigen, der während der Proteste am 08.01.26 in Isfahan festgenommen worden war, das Todesurteil vollstreckt. Ihm sei von der Justiz „Feindschaft gegen Gott“ (pers.: moharebeh) sowie „effektive Zusammenarbeit mit dem Feind“ vorgeworfen worden. Am 29.04.26 hatte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte erklärt, der Iran habe seit Beginn des Krieges mit den USA und Israel am 28.02.26 mindestens 21 Menschen hingerichtet und mehr als 4.000 weitere unter Vorwürfen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit festgenommen. Mindestens neun der Hingerichteten würden mit den Protesten im Januar 2026 in Verbindung stehen.9
4 Wirtschaftliche Folgen des Krieges seit 28.02.26 Einem Medienbericht einer US-amerikanischen Nachrichtenseite vom 28.04.26 zufolge könnten nach Angaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) aufgrund des Krieges bis zu 4,1 Mio. Menschen in Iran zusätzlich in Armut geraten. Die wirtschaftliche Lage sei bereits vor Beginn des Krieges schlecht gewesen. So sei bedingt durch Inflation, Korruption und Sanktionen das Pro-Kopf-Einkommen von 8.000 USD im Jahr 2012 auf 5.000 USD im Jahr 2024 gesunken. Außerdem wird in dem Beitrag ein Bericht zitiert, wonach mehr als 23.000 Fabriken und Unternehmen durch die Luftangriffe getroffen wurden. Die unmittelbare Folge ist laut dem stellvertretenden iranischen Minister für Arbeit und soziale Sicherheit der Verlust von einer Million Arbeitsplätzen. Gemäß einer US-amerikanischen Denkfabrik hat die Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs und damit der Importe die wirtschaftliche Situation weiter