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title: "Pakistanische Raketen treffen Universität Kunar, Afghanistan; mindestens 7 getötet; 30 verletzt"
sdDatePublished: "2026-05-04T19:05:00Z"
source: "https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2026/briefingnotes-kw19-2026.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=2"
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Pakistanische Raketen treffen Universität Kunar, Afghanistan; mindestens 7 getötet; 30 verletzt

Briefing Notes - KW 19/2026

1
Briefing Notes
Gruppe 62 – Informationszentrum Asyl und Migration
04. Mai 2026
Afghanistan
Sicherheitslage: Zivile Opfer bei pakistanischen Angriffen auf die Provinz Kunar
Am 27.04.26 wurde die Universität Kunar u.a. nach Berichten der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan
(UNAMA) von pakistanischen Raketen getroffen, mindestens 30 Dozenten und Studenten sollen dabei nach
Angaben der Taliban verletzt worden sein. Am gleichen Tag gab es weitere Raketeneinschläge in der Region,
bei denen nach Angaben der Taliban mindestens sieben Personen getötet und weitere verletzt wurden. In
der Nacht vom 28.04. auf den 29.04.26 sollen außerdem bei Beschuss der Distrikte Khas Kunar und Sarkano
mindestens drei Personen getötet und zwölf weitere verletzt worden sein. Hunderte Familien sollen ihre
Dörfer verlassen haben. Auch in anderen Grenzregionen kommt es weiterhin zu Gefechten.1
Verfolgungslage: Verhaftungen, Schließung von Schneidereien, keine Pressefreiheit
Am 02.05.26 erklärte die im Ausland lebende Frauenrechtlerin und ehemalige Parlamentsabgeordnete
Fawzia Koofi, ihr Haus in Kabul sei von den Taliban beschlagnahmt und mehrere Familienangehörige
verhaftet worden. Aufenthaltsort und Zustand der Verhafteten seien unbekannt.
Laut Meldung vom 28.04.26 haben die Taliban in der Provinz Panjshir zwei vom Welternährungsprogramm
(WFP) finanzierte Schneidereien geschlossen, in denen Frauen ausgebildet wurden. Die Taliban warfen dem
WFP vor, dort das „Entschleiern“ von Frauen zu propagieren.
Laut dem am 30.04.26 veröffentlichten aktuellen World Press Freedom Index von Reportern ohne Grenzen
liegt Afghanistan bei der Pressefreiheit auf Platz 175 von 180 untersuchten Ländern.2
Regierungsgeschäfte: Gesetzliche Vorschriften für Predigten und Beschlagnahmung von Land
Laut Berichten vom 29.04.26 haben die Taliban ein Gesetz mit genauen Vorschriften für Predigten
veröffentlicht. Demnach darf nur sunnitisch-hanafitischer Islam gepredigt werden. Außerdem ordnet das
Gesetz alle Prediger dem Tugendministerium unter. Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in
Afghanistan, Richard Bennett, bezeichnet das Gesetz als Verstoß gegen internationale Menschenrechte, da es
religiöse Minderheiten diskriminiert.
In Kabul haben die Taliban am 26.04.26 über 450 Hektar Land zu Staatseigentum erklärt, u. a. die
mehrheitlich von Hazaras bewohnte Omid Sabz-Siedlung. Auch in der Provinz Khost verstaatlichten die
Taliban vorher als privat angesehenes Land. Die Taliban berufen sich dabei auf Gerichtsentscheidungen
zweifelhafter Legitimität.3
Humanitäre Lage: Weitere Überschwemmungen
Es kommt weiterhin zu Überschwemmungen in mehreren Provinzen (vgl. BN v. 13.04.26). In den Provinzen
Ghor und Samangan sind laut Meldung vom 28.04.26 wichtige Versorgungsrouten nicht befahrbar. Nach
UN-Angaben vom 29.04.26 sind etwa 57.000 Überschwemmungsopfer auf humanitäre Hilfe angewiesen.4

2
Algerien
Aktivistin zu fünfjähriger Haftstrafe verurteilt
Die aus der Kabylei stammende Aktivistin Wafia Tedjani wurde Berichten zufolge am 21.04.26 zu fünf Jahren
Haft wegen mutmaßlicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und „Verherrlichung
terroristischer Handlungen“ verurteilt.
Tedjani, die sich laut Menschenrechtsorganisationen und Medienberichten für Umwelt- und soziale Themen
engagiert, sei demnach bereits am 04.03.25 aufgrund von Beiträgen in sozialen Medien in Untersuchungshaft
genommen worden. Zuvor habe man sie im August 2023 wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit einer
friedlichen Versammlung, der mutmaßlichen Beleidigung einer öffentlichen Einrichtung und der
Veröffentlichung von Informationen, die vermeintlich dem nationalen Interesse schadeten, bereits unter
richterliche Aufsicht gestellt. Anfang März 2023 berichteten algerische Medien über einen mutmaßlich
gebrochenen Arm der Aktivistin, wobei die Umstände der Verletzung unklar geblieben seien und die
Behörden sich nicht dazu geäußert hätten.5
Bangladesch
Menschenrechtslage
Am 12.04.26 veröffentlichte die bangladeschische NGO Human Rights Support Society (HRSS) ihren ersten
Quartalsbericht des Jahres 2026. Darin dokumentiert die Organisation von Januar bis März 2026 landesweit
49 Tote bei Massenausschreitungen, 36 Tote und über 4.000 Verletzte durch politische Gewalt sowie 12 Tote
und mehr als 2.500 Verletzte durch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen
im Februar dieses Jahres. Mindestens 17 Versammlungen und Kundgebungen wurden laut HRSS durch
Strafverfolgungsbehörden behindert und 183 Medienschaffende wurden Opfer von tätlichen Angriffen.
Weiterhin zählte HRSS 27 Angriffe auf Gemeinschaften von ethnischen und religiösen Minderheiten, bei
denen mindestens 31 Menschen verletzt wurden. Zudem seien u. a. Tempel, Götterbilder sowie Wohnhäuser
beschädigt und Grundbesitz illegal beschlagnahmt worden. Zur Situation von Frauen und Kindern schreibt
die NGO, dass im Berichtszeitraum Gewalt an 670 Frauen und Mädchen verübt wurde. 147 Frauen und
Mädchen seien in diesem Zusammenhang vergewaltigt und neun von ihnen im Anschluss an die
Vergewaltigung getötet worden. 31 Frauen sollen sich infolge von Vergewaltigung und häuslicher Gewalt
suizidiert haben. Zudem habe es 328 Fälle von Kindesmissbrauch gegeben, darunter 138 mit Todesfolge. In
bangladeschischen Gefängnissen starben HRSS zufolge im ersten Quartal 2026 insgesamt 39 Menschen,
unter ihnen zwölf Mitglieder der ehemaligen Regierungspartei Awami League. Bei einem Besuch in
Bangladesch Ende April 2026 bemängelte die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Dr. Alice Edwards, das
Fehlen effektiver Mechanismen und unabhängiger Stellen auf nationaler Ebene zur Bekämpfung und
Untersuchung von Folter in Gewahrsam. Edwards bezeichnete die Gewalt in Bangladesch als „tief
verwurzelt“ und „institutionell bedingt“. Sie attestierte der bangladeschischen Nationalen
Menschenrechtskommission eingeschränkte Unabhängigkeit und Autonomie.6
Benin
Abstieg um über 20 Plätze in der Rangliste der Pressefreiheit
Im jährlich aktualisierten RSF World Press Freedom Index belegt Benin Rang 113 von 180 und ist damit im
Vergleich zum Jahr 2025 um 21 Plätze zurückgefallen. Das geht aus dem am 30.04.26 veröffentlichten
Ranking für das Jahr 2026 hervor. Im Jahr 2025 hatte das Land auf Platz 92 rangiert, im Jahr 2024 auf Platz 89.
RSF zufolge verschlechterte sich die Situation von Medienschaffenden in Benin in jüngerer Zeit. Die
Medienlandschaft sei zwar breit gefächert, wirklich existenzfähige große Medienhäuser würden jedoch
fehlen. Zwar garantiere Benins Verfassung Pressefreiheit, jedoch komme es vor, dass Journalistinnen und
Journalisten strafrechtlich verfolgt werden. Eine Grundlage hierfür biete ein Gesetz, das die Verbreitung von
die öffentliche Ruhe beeinträchtigenden Falschinformationen unter Strafe stellt. Ferner habe die Regierung
ihre Kontrolle über den Mediensektor ausgebaut und übe z.B. entscheidenden Einfluss auf die Ernennung

3
der Verantwortlichen der staatlichen Medien und der Medienaufsichtsbehörde aus. Gleichzeitig würden
oppositionsnahe Medien unter großem Druck stehen. Im von einer herausfordernden Sicherheitslage
geprägten Norden Benins (vgl. BN v. 20.10.25 u. 16.03.26) seien Medienschaffende wiederholt angegriffen
worden. Auch komme es vor, dass Medienschaffende vor den Gerichtshof für die Bekämpfung von
Wirtschaftsdelikten und Terrorismus (CRIET) geladen werden. Laut RSF befinden sich in Benin derzeit zwei
Journalisten in Haft.
Der RSF World Press Freedom Index ist eine jährliche Bewertung der Pressefreiheit in fast allen Staaten der
Welt. Mit dem jüngsten Ranking konstatiert RSF erneut (vgl. BN v. 12.05.25) eine weltweite Verschlechterung
der Pressefreiheit. Zum ersten Mal in der 25-jährigen Geschichte der Rangliste fällt mehr als die Hälfte aller
Länder in die beiden schlechtesten der von RSF vergebenen fünf Kategorien.7
Burkina Faso
Rekrutierung und Ausbildung militärischer Einsatzkräfte
Der Verteidigungsminister hat am 24.04.26 einen Gesetzentwurf zur Bildung einer Militärreserve vorgelegt,
der die Rekrutierung und Ausbildung von 100.000 militärischen Einsatzkräften bis Ende des Jahres 2026 im
Rahmen des Kampfes gegen dschihadistische Gruppierungen vorsieht. Der Reservebestand soll sich aus
Reservisten und Personal mit militärischer Erfahrung sowie Zivilpersonen zusammensetzen.
Im Jahr 2020 hatte der damalige Präsident Roch Kaboré bereits die zivilen Hilfskräfte Volontaires pour la
défense de la patrie (VDP) als Unterstützung für die regulären Streitkräfte im Kampf gegen dschihadistische
Gruppen ins Leben gerufen.8
Iran
Vollstreckungen von Todesurteilen
Laut Medienberichten vom 04.05.26 wurden drei Männer hingerichtet, unter dem Vorwurf an den Protesten
in Maschhad im Januar 2026 beteiligt gewesen zu sein. Zwei der Personen seien angeblich Agenten des
israelischen Nachrichtendiensts Mossad und sollen zudem im Rahmen der Proteste an der Tötung eines
Angehörigen der Sicherheitskräfte beteiligt gewesen sein. Der dritte Hingerichtete soll eine Schlüsselfigur bei
den Protesten im Stadtteil Tabarsi in Maschhad gewesen sein. Iranischen Staatsmedien zufolge hatte er
Gruppen angeführt, die an Zusammenstößen mit Todesfolgen beteiligt gewesen waren.
Zwei weitere Personen wurden gemäß Medienangaben am 02.05.26 wegen des Vorwurfs der Spionage für
Israel und Zusammenarbeit mit dem Mossad im Zentralgefängnis von Urmia hingerichtet. Der Oberste
Gerichtshof habe zuvor die Todesurteile bestätigt. Ein Hingerichteter soll iranischen Behörden zufolge
Kontakt zum Mossad gehalten und sensible Informationen weitergegeben haben, während die andere
Person Informationen über wichtige Standorte, darunter die Atomanlage in Natanz, gesammelt und
übermittelt haben soll.
Ebenfalls im Gefängnis von Urmia wurde laut Presseberichten am 03.05.26 noch eine weitere Person
hingerichtet, die am 22.10.22 während der Proteste „Frauen, Leben, Freiheit“ festgenommen wurde. Die
Person sei wegen „Korruption auf Erden“ (pers.: efsad-e fil-arz) im Zusammenhang mit der Tötung eines
Mitglieds einer sogenannten Freiwilligentruppe in Urmia zum Tode verurteilt und das Urteil sei vom
Obersten Gerichtshof bestätigt worden.
Weiter wurde gemäß Presseberichten am 30.04.26 gegen einen 21-Jährigen, der während der Proteste am
08.01.26 in Isfahan festgenommen worden war, das Todesurteil vollstreckt. Ihm sei von der Justiz
„Feindschaft gegen Gott“ (pers.: moharebeh) sowie „effektive Zusammenarbeit mit dem Feind“ vorgeworfen
worden.
Am 29.04.26 hatte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte erklärt, der Iran habe
seit Beginn des Krieges mit den USA und Israel am 28.02.26 mindestens 21 Menschen hingerichtet und mehr
als 4.000 weitere unter Vorwürfen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit festgenommen.
Mindestens neun der Hingerichteten würden mit den Protesten im Januar 2026 in Verbindung stehen.9

4
Wirtschaftliche Folgen des Krieges seit 28.02.26
Einem Medienbericht einer US-amerikanischen Nachrichtenseite vom 28.04.26 zufolge könnten nach
Angaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) aufgrund des Krieges bis zu 4,1 Mio.
Menschen in Iran zusätzlich in Armut geraten. Die wirtschaftliche Lage sei bereits vor Beginn des Krieges
schlecht gewesen. So sei bedingt durch Inflation, Korruption und Sanktionen das Pro-Kopf-Einkommen von
8.000 USD im Jahr 2012 auf 5.000 USD im Jahr 2024 gesunken. Außerdem wird in dem Beitrag ein Bericht
zitiert, wonach mehr als 23.000 Fabriken und Unternehmen durch die Luftangriffe getroffen wurden. Die
unmittelbare Folge ist laut dem stellvertretenden iranischen Minister für Arbeit und soziale Sicherheit der
Verlust von einer Million Arbeitsplätzen. Gemäß einer US-amerikanischen Denkfabrik hat die
Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs und damit der Importe die wirtschaftliche Situation weiter