---
title: "Stadtwerke Jülich GmbH plant Neubau Hallenbad am Freibadgelände in Jülich; Ganzjährig nutzbar."
sdDatePublished: "2026-05-04T04:44:00Z"
source: "https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen/1025948"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "public housing"
    identifier: "medtop:20001290"
  - name: "water supply"
    identifier: "medtop:20000270"
locations:
  - "Düren"
---


Stadtwerke Jülich GmbH plant Neubau Hallenbad am Freibadgelände in Jülich; Ganzjährig nutzbar.

Bebauungsplan Nr. A 70 "Neubau Hallenbad" | Beteiligung NRW Stadt Jülich

Status Aktiv Zeitraum 04.05.2026 bis 06.06.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

Bebauungsplan Nr. A 70 "Neubau Hallenbad"

Die Stadtwerke Jülich GmbH plant, am Standort des jetzigen Freibades das neue Hallenbad zu errichten.Das Hallenbad der Stadtwerke Jülich GmbH in der Bongardstraße aus dem Jahr 1967 weist aufgrund des Alterszustandes und der Hochwasserereignisse 2021 so große Mängel auf, dass es im April 2025 endgültig geschlossen werden musste. In der Standortentscheidung für das neue Hallenbad hat sich der Betreiber nach wirtschaftlichen, städtebaulichen und stadtstrukturellen Aspekten gegen eine Neuerrichtung im Bereich Bongardstraße und zugunsten eines Neubaus westlich der Rur entschieden.Durch den Neubau auf dem Gelände des bestehenden Freibads und den Anschluss an die vorhandenen Einrichtungen ergeben sich Standortvorteile wie die Nutzung vorhandener Infrastruktur sowie energetische, technische und personelle Synergien. Mit dem Neubau wird das gesamte Areal deutlich aufgewertet und steht künftig ganzjährig zur Verfügung.

Soziale Netzwerke sind auf dem Vormarsch. Die immense Vernetzung charakterisiert den Wandel unserer Gesellschaft hin zum „gläsernen Menschen". Dabei ist Privatsphäre ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.Behördlicher Datenschutz – ZieleDie Stadtverwaltung Jülich schreibt dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ist in Gesetzen und Verordnungen genau definiert, welche Daten für die Bearbeitung öffentlicher Aufgaben erhoben, genutzt, gespeichert und weiter übermittelt werden dürfen. Ziel ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (s. Ansprechpartner).Aufgaben des DatenschutzbeauftragenZu den Kernbereichen des Datenschutzbeauftragen zählen Unterstützung, Kontrolle sowie Auskunft an Bürgerinnen und Bürger. Er unterliegt dabei einer Mitteilungs-, Informations-, Beratungs- und Sensibilisierungspflicht.Vorrangig kümmert er sich um die Gestaltung und Auswahl von Verarbeitungsverfahren personenbezogener Daten und steckt deren Rahmenbedingen fest. Er schult und berät darüber hinaus die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung im richtigen Umgang mit sensiblen Daten.Beispielhafte Aufgabenbeschreibung

Führung des Verfahrensverzeichnissen (einschließlich Einsichtgewährung)

Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes

Beratung der datenverarbeitenden Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren

Dilara Sarioglu- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -Große Rurstraße 17, 52428 JülichNeues Rathaus, Zimmer 116Telefon: 02461 63-348E-Mail:datenschutzbeauftragter@juelich.de

StellvertreterinTanja Oberst- Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten -Große Rurstraße 17, 52428 JülichNeues Rathaus, Zimmer 116Telefon: 02461 63-375E-Mail:datenschutzbeauftragter@juelich.de

07.1 ANLAGE 1 Lageplan Ansatzpunkte

07.2 ANLAGE 2 Baugrundgeol. Schnitt A-A

07.4 ANLAGE 4.1 Stammdaten 016001229

7.5 ANLAGE 4.2 GW-Stände 016001229