Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) reicht Anfrage zum Regionalen Grünzug zwischen Freiburg und Gundelfingen an OB Martin Horn; Schutzstatus des Grünzugs gefährdet

Anfrage zum Regionalen Grünzug

ZumRegionalen Grünzug zwischen Freiburg und Gundelfingenhat Stadtrat Dr. Wolf-Dieter Winkler (FL) am 27.4.2026 folgende Anfrage (nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen) an OB Martin Horn gerichtet:

Mit Beginn des Jahres 2026 wurden die Freiburger und Gundelfinger Bürgerschaften mit zwei Überlegungen konfrontiert bzw., wegen der mal wieder angedachten Zerstörung von Grünflächen, wohl eher aufgeschreckt. Zum einen soll die landwirtschaftliche Fläche westlich der B3, also die Fläche zwischen B3 und Eichelbuckstraße, für ein interkommunales Gewerbegebiet Freiburg

Gundelfingen geopfert werden (BZ vom 19.2.2026). Zum andern will die VAG einen Betriebshof ausgerechnet in dem kleinen Wäldchen östlich der B3, zwischen dem E-Center Kohler und dem Parkplatz der dortigen Straßenbahn-Endhaltestelle der Linie 3, errichten (BZ vom 15.1.2026).

Befremdlich an diesen Planungen ist nur, dass zwischen Freiburg und Gundelfingen ein Regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Zur Erinnerung: Nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) sind Regionale Grünzüge Vorranggebiete, in denen andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind. Vorrangiges Ziel ist die Verhinderung weiterer Bebauung, also die Zersiedelung der Landschaft. Grünzüge werden in Raumordnungsplänen textlich und zeichnerisch festgelegt. Diese Pläne sind von nachgeordneten Planungsebenen, insbesondere der Bauleitplanung der Gemeinden, verbindlich zu beachten. Gemeinden müssen die regionalen Grünzüge in ihre Flächennutzungs- und Bebauungspläne übernehmen. Planungen, die den Funktionen des Grünzugs wie z.B. die Freihaltung von Bebauung widersprechen, sind unzulässig.

Regionale Grünzüge trennen Siedlungsflächen dauerhaft, dienen der Freiraum- und Biotopvernetzung, als Klimaschneisen und Erholungsräume, wirken dem Artenschwund entgegen und verhindern die Zersiedelung durch Gliederung der Siedlungslandschaft. Weiter versorgen sie die Bevölkerung bei landwirtschaftlicher Nutzung mit regional erzeugten Lebensmitteln. Kurzum, sie genießen hohen Schutzstatus gegen Siedlungsdruck und dürfen daher nicht für den Bau von Gewerbe- und Wohngebieten in Anspruch genommen werden.

Weiter sollen Regionale Grünzüge das Zusammenwachsen von Gemeinden, also einen „Siedlungsbrei“ verhindern, wie er bereits zwischen Freiburg und Merzhausen als abschreckendes Beispiel angerührt ist. Und im speziellen Fall des Grünzugs im Freiburger Norden soll er u.a. dem Artenaustausch zwischen dem Zähringer Wald und dem Mooswald dienen, was durch die zerschneidenden Bänder der B3, der Gundelfinger Straße und den Gleisen der Rheintalbahnschon weitgehend verhindert wird. Er kann im Wesentlichen nur noch von Flugtieren wie Vögeln oder Fledermäusen genutzt werden. Mit den beabsichtigten Bebauungen durch ein interkommunales Gewerbegebiet und einen VAG-Betriebshof wäre er endgültig zerstört. Zudem soll noch ein Teil der ökologisch wertvollen Zähringer Höhe für Wohnbau geopfert werden, die ebenfalls diesem Grünzug zugerechnet werden muss.

Konträr zu diesen aberwitzigen Bauabsichten legte Freiburg ebenfalls zu Beginn des Jahres 2026 einen Biotopverbund(!)plan auf, der dem Artensterben durch das Ermöglichen von Artenwanderungen regional Einhalt gebieten soll (s. auch BZ vom 21.2.2026). Gegensätzlicher kann man seine kommunalen Planungen nicht vorantreiben! Und welcher Grünzug soll als nächstes wegfallen? Der zwischen Freiburg und Schallstadt?

Es bleibt festzuhalten, dass alleine mit der „Beseitigung“ dieses Grünzuges landwirtschaftliche Flächen (Gewerbegebiet), Wald (Betriebshof) und ökologisch wertvolle Streuobstflächen (Baugebiet Zähringer Höhe) wegfallen. Freiburg soll nach Wunsch des Gemeinderates bis 2035 klimaneutral werden und lokal dem Artensterben entgegenwirken. Und angesichts der weltweiten Krisen und Bedrohungen sollte Freiburg, das sich schon heute mit viel zu wenig regionalen Lebensmitteln versorgen kann, landwirtschaftliche Flächen erhalten oder sogar ausweiten. Die geplanten Baumaßnahmen führen in die entgegengesetzte Richtung.

Wie schon bei anderen Baugebieten scheint Freiburg auch hier mal wieder ein Schlupfloch, diesmal im Raumordnungsgesetz, auszunutzen zu wollen. Im Überschwemmungsgebiet Dietenbach wurde das geltende Bauverbot durch den Bau bzw. Ausbau zweier teurer und monströser Regenrückhaltebecken im Bohrertal und auf der Breitmatte umgangen. Hier soll nun anscheinend ein im ROG vorgesehenes strenges Zielabweichungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Denn wie die BZ am 19. Februar 2026 schreibt, müssten Gundelfingen und Freiburg darlegen, dass es keine Alternativen zu dem Standort gibt. Und laut BZ heißt es aus dem Freiburger Rathaus, dass Freiburg Gundelfingen dabei unterstützen wolle, diesen Beweis zu erbringen. Ist der „Green City“ wirklich kein Mittel zu schade, um die Grünflächen in und um Freiburg zu zerstören? Und dann wird man natürlich irgendwo eine „Ausgleichsfläche“ entdecken, die das Zielabweichungsverfahren zum Erfolg führen wird. Zu was werden Umwelt-Gesetze gemacht, wenn sogar die selbst ernannte „Ökohauptstadt“ in diesen nur nach Schlupflöchern sucht, um ihre zerstörerischen Ziele zu erreichen?

Hier jetzt meine nicht-rhetorischen Fragen:

  1. Beabsichtigt die „Green City“ Freiburg wirklich zusammen mit Gundelfingen ein Zielabweichungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz auf den Weg zu bringen, um die räumliche „Verschmelzung“ mit Gundelfingen voranzutreiben, und damit seinen Ruf als „Umwelthauptstadt“ erneut zu schädigen?

  2. Wie will Freiburg seine Klimaneutralität bis 2035 erreichen, wenn es CO2-Senken wie Wald und landwirtschaftliche Flächen beseitigt?

  3. Wie will Freiburg den Artenschwund aufhalten, wenn es ausgerechnet die wertvollen Streuobstwiesen der Zähringer Höhe dem Wohnungsbau opfern will?

  4. Wie will Freiburg seine Bewohner im Krisenfall mit Lebensmitteln versorgen, wenn permanent landwirtschaftliche Flächen dem Wohnungsbau weichen bzw. als dann notwendige Ausgleichsflächen herhalten müssen?

  5. Wieso legt man den VAG-Betriebshof nicht auf die viel zu groß dimensionierten Parkplätze des E-Center Kohler, erstellt für die Autos ein Parkhaus und erhält damit das für den Betriebshof vorgesehene Waldstück, zumal diese für den Wohnungsbau vorgesehene Parkplatz-Fläche wegen der Nähe eines Störfallbetriebes ohnehin zu weiten Teilen nur für gewerbliche Bebauung zulässig ist?

Vielen Dank für die zeitnahe schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen GrüßenDr. Wolf-Dieter Winkler (Stadtrat)