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title: "Der Bund investiert in Sportstätten in Deutschland; fast 23-fache Überzeichnung des Programms."
sdDatePublished: "2026-05-05T13:15:00Z"
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Der Bund investiert in Sportstätten in Deutschland; fast 23-fache Überzeichnung des Programms.

Auftakt zur Sportmilliarde: So werden die Gelder verteilt

Auftakt zur Sportmilliarde: So werden die Gelder verteilt

314 Projekte, 329 Mio. Euro Förderung: Der Bund investiert in Sportstätten. Unsere Analyse zeigt Verteilung, Schwerpunkte und warum der Bedarf weiterhin enorm bleibt.

Am 22. April hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die geförderten Projekte des ersten Teils des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS I) bekanntgegeben. 314 Sportstätten, Schwimmbäder und Vereinsheime in zahlreichen Kommunen Deutschlands dürfen sich über eine Förderung des Bundes freuen, mit der die Sanierung oder Modernisierung ihrer Projekte mit bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden.

Der DOSB hat die Liste der geförderten Projekte analysiert. Hier erfahrt ihr, was genau gefördert wurde, wie hoch die durchschnittliche Fördersumme ist und welches Bundesland besonders oft berücksichtigt wurde.

Die Auswertung umfasst 314 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 329.099.356,48 Euro. Das macht eine durchschnittliche Förderung von gut einer Million Euro pro Maßnahme, der Median liegt mit 615.000 Euro deutlich darunter, was zeigt, dass größere Projekte den Durchschnittswert nach oben verzerren. In der Realität schwanken die Förderbeträge stark, die sechs „kleinsten“ Projekt erhalten die Mindestfördersumme von 250.000 Euro, während die zwei „größten“ Projekte den Höchstsatz von acht Millionen Euro bekommen. Alle andere geförderten Maßnahmen liegen dazwischen.

Die Differenz zwischen den angekündigten 333 und den tatsächlich bewilligten 329,1 Millionen Euro kommt dadurch zustande, dass der Bund das restliche Geld für administrative Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Projektabwicklung benötigt.

Gefördert wurden Projekte in den sechs KategorienFreianlage, Funktionsgebäude, Halle, Schwimmstätte, StadionundSonstige. Die Zuordnung erfolgte durch den DOSB nach den folgenden Kriterien:

Freianlage: Projekte, die Außenanlagen, Sportplätze, Sportparks oder Laufbahnen betreffen.

Funktionsgebäude: Projekte, die hauptsächlich Gebäude oder Strukturen rund um den Betrieb von Sportanlagen betreffen, z.B. Umkleiden, Sanitäranlagen, Vereinsheime.

Halle: Alle Projekte, die klassische Sport-, Turn- oder Mehrzweckhallen betreffen. Eissporthallen wurden hier jedoch nicht berücksichtigt, sondern fallen unter die Kategorie „Sonstige“.

Schwimmstätte: Alle Projekte, die ein Bad bzw. eine Schwimmstätte betreffen.

Stadion: Alle Projekte, die sich auf ein Stadion oder speziell auf eine Tribüne beziehen.

Sonstige: Alles, was nicht eindeutig in Schwimmstätte, Freianlage, Halle, Funktionsgebäude oder Stadion fällt oder eine Spezialanlage ist (z.B. Eissporthalle oder Skateanlage).

Die folgende Übersicht zeigt, mit wie vielen Projekten und mit welchem Gesamtvolumen die Kategorien gefördert werden.

Fördervolumen: 119,8 Mio. Euro (entspricht 36,4 Prozent aller Mittel)

Durchschnittliche Förderung: 1,4 Mio. Euro

Fördervolumen: 116,3 Mio. Euro (35,3 Prozent)

Fördervolumen: 34,1 Mio. Euro (10,4 Prozent)

Durchschnittliche Förderung: 2,4 Mio. Euro

Median Förderung: 1,1 Mio. Euro

Fördervolumen: 32 Mio. Euro (9,7 Prozent)

Durchschnittliche Förderung: 1,5 Mio. Euro

Fördervolumen: 14,1 Mio. Euro (4,3 Prozent)

Durchschnittliche Förderung: 1,6 Mio. Euro

Fördervolumen: 12,7 Mio. Euro (3,9 Prozent)

Auffällig ist, dass Stadionprojekte – bei vergleichsweise geringer Projektzahl – einen merklichen Anteil an der Gesamtfördersumme erhalten und die höchste durchschnittliche Fördersumme je Projekt aufweisen. Schwimmstätten tragen ebenfalls einen großen Anteil zur Gesamtfördersumme bei. Das ist insofern nachvollziehbar, als dass Stadien und Schwimmbäder bei der Sanierung und Modernisierung grundsätzlich schlicht teurer sind als eine Laufbahn oder ein Vereinsheim, und damit höhere Kosten verursachen und mehr Fördermittel erhalten können.

Mit Blick auf die Bundesländer, in denen Projekte gefördert werden, ergibt sich folgendes Bild. Die Spalte „Projekte

Fördersumme laut Königsteiner Schlüssel“ entspricht der Anzahl der Projekte, die theoretisch gefördert werden würden, wenn man Kriterien wie Einwohner und Wirtschaftskraft des Bundeslands zugrunde legen würde.

Eine Excel-Datei mit der ausführlichen Darstellung der Auswertung könnt ihr hier herunterladen:

DOSB setzt sich für weitere Mittel ein

Die ausgewählten Projekte der ersten Förderphase sind ein wichtiger Einstieg in die angekündigte „Sportmilliarde“ des Bundes. Zugleich verdeutlicht bereits diese erste Runde den massiven Umfang des Investitionsbedarfs in der Sportinfrastruktur. Denn im Rahmen des ersten Aufrufs gingen bundesweit mehr als 3.600 Projektanträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 7,5 Mrd. Euro ein. Demgegenüber stand ein Gesamtfördervolumen von 329,1 Mio. Euro, das letztendlich bewilligt wurde. Das entspricht einer fast 23-fachen Überzeichnung des Programms.

Der DOSB begrüßt, dass der Bund Mittel aus dem Sondervermögen für die Sanierung kommunaler Sportstätten mobilisiert hat, betont aber gleichzeitig, dass die derzeitige Mittelausstattung für einen nachhaltigen Abbau des Sanierungsstaus in Höhe von mind. 31 Mrd. Euro nicht ausreicht. Für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Programms sieht der DOSB weiterhin grundlegendenHandlungsbedarf. Zur Vollendung einer echten „Sportmilliarde“ braucht es aus Sicht des DOSB neben weiteren Bundesmitteln auch eine spürbare Investitionsoffensive der Länder, die im Kern für die Sportstättenförderung zuständig sind.

Schwimmbad-Programm läuft noch bis 19. Juni

Aktuell läuft in Ergänzung zum allgemeinen SKS-Programm auch ein eigener Förderaufruf speziell für Schwimmbäder (SKS-Schwimmbäder). Für diesen Programmteil stehen 250 Mio. Euro zur Verfügung. Interessenbekundungen können bis zum 19. Juni 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundeseasy-Onlineeingereicht werden.

Bestehende Projektskizzen zu Schwimmbädern, die bereits im allgemeinen SKS-Programm eingereicht, aber nicht berücksichtigt wurden, können ohne Neueinreichung übernommen werden. Dazu ist lediglich eine formlose Erklärung per E-Mail mit der Skizzen-ID, dem Namen der einreichenden Kommune und dem Projekttitel an sks-schwimmbaeder(at)pd-g.de nötig.

Zweite SKS-Phase für Herbst 2026 geplant

Die nächste Tranche von 333 Millionen Euro des SKS‑Programms wird im Herbst 2026 erwartet. Der DOSB empfiehlt, bereits im Vorhinein potenzielle Maßnahmen aus dem bestehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ausfindig zu machen und als Projektideen aufzubereiten, um beim nächsten Förderaufruf möglichst schnell antragsfähig zu sein. Das gilt insbesondere für Vereine, die leider weiterhin keine Anträge selbst stellen können, sondern für eine gemeinsame Antragsstellung frühzeitig mit den kommunalen Vertretungen in Kontakt treten müssen.

Weitere Informationen zum Thema Sportstätten und entsprechenden Fördermöglichkeiten findet ihr aufunserer Seite.

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