Bundesregierung plant ab 2028 gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke in Deutschland; 16 Milliarden Euro Einsparungen erwartet
„Zuckersteuer“: Was die Abgabe für Süßgetränke bedeutet | Verbraucherzentrale Hamburg
„Zuckersteuer“: Was die Abgabe für Süßgetränke bedeutet
Über die sogenannte Zuckersteuer wurde immer wieder diskutiert – jetzt soll sie Realität werden. Die Bundesregierung plant, ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Aus unserer Sicht ist das ein längst überfälliger Schritt für mehr Gesundheitsschutz.
Die Bundesregierung plant ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke.
Die Abgabe steigt mit dem Zuckergehalt und setzt Anreize für gesündere Rezepturen. Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter und Säfte bleiben abgabenfrei.
Ziel ist es, den Zuckerkonsum von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu senken und Krankheiten vorzubeugen.
Die Einnahmen aus der sogenannten Zuckersteuer sollen in Präventionsmaßnahmen und das Gesundheitssystem fließen.
Erfahrungen aus demVereinigten Königreichzeigen: Der Zuckergehalt in Getränken kann durch eine solche Abgabe deutlich sinken und sich positiv auf die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern auswirken.
In Deutschland wird ein erheblicher Teil des Zuckers über Süßgetränke aufgenommen –laut Foodwatchmehr als über Süßigkeitenund mehr als in anderen europäischen Ländern. Gerade deshalb ist der Fokus auf Getränke besonders wirksam: Sie liefern viele „leere Kalorien“, machen aber kaum satt.
Eine gestaffelte Abgabe setzt genau hier an. Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto teurer wird es. Das schafft einen klaren Anreiz für Hersteller, ihre Rezepturen zu überarbeiten und den Zuckergehalt zu reduzieren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die gesündere Wahl gleichzeitig attraktiver.
Erfahrungen aus Ländern wie demVereinigten Königreichzeigen, dass dieser Ansatz funktioniert: Dort enthalten viele Softdrinks heute deutlich weniger Zucker als noch vor Einführung der Abgabe.
So ist die Abgabe geplant
Nach dem aktuellen Vorschlag derFinanzkommission Gesundheitsoll die Abgabe gestaffelt erhoben werden:
32 Cent pro Literbei ≥ 8 g Zucker pro 100 ml
26 Cent pro Literbei 5 bis unter 8 g Zucker pro 100 ml
keine Abgabebei weniger als 5 g Zucker pro 100 ml
Diese Staffelung ist entscheidend: Sie sorgt dafür, dass gesüßte Getränke nicht pauschal verteuert werden, sondern gezielt besonders zuckerreiche Produkte betroffen sind.
Abgabe statt Steuer – was ist der Unterschied?
Auch wenn oft von „Zuckersteuer“ gesprochen wird, handelt es sich in diesem Fall um eine Abgabe.
Steuernfließen in den allgemeinen Staatshaushalt.
Die Abgabe für Süßgetränkesoll zweckgebunden eingesetzt werden und gezielt in Präventionsmaßnahmen und die Stärkung des Gesundheitssystems fließen.
Studien zeigen, dass sich dieser Ansatz auch finanziell lohnt. EineStudie der Technischen Universität Münchengeht davon aus, dass sich langfristig 16 Milliarden Euro einsparen lassen,da Krankheiten vorgebeugt wird. Die Bundesregierung plant mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro pro Jahr, die unter anderem in Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel die betriebliche Gesundheitsvorsorge, fließen sollen.
Ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz
Die geplante Abgabe ist ein großer Erfolg für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Entscheidend wird nun sein, wie sie konkret ausgestaltet wird. Wir empfehlen:
Die Einnahmen sollten gezielt in Präventionsangebote fließen – insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Auch der Einsatz von Süßstoffen sollte kritisch berücksichtigt werden (wie von der WHO empfohlen).
Gleichzeitig braucht es ergänzende Maßnahmen, etwa eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse.
Nur im Zusammenspiel entsteht ein Umfeld, das gesunde Entscheidungen erleichtert.
Kritik kommt vor allem von der Lebensmittelindustrie, die den Nutzen der Abgabe infrage stellen. Diese Argumente halten einer genaueren Betrachtung jedoch nicht stand. Internationale Erfahrungen mit der „Zuckersteuer“ zeigen: Die Abgabe wirkt – und zwar genau dort, wo sie ansetzen soll.
Hersteller passen ihre Rezepturen an. Der Zuckergehalt in Getränken sinkt. In Großbritannien enthalten Getränkeim Durchschnitt 29 Prozent weniger Zucker als vor der Einführung der Abgabe. Es konnte bereits Erfolge in der Prävention von Adipositas erzielt werden.
Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Der Gesetzentwurf zur „Zuckersteuer“ steht noch aus. Entscheidend wird sein, dass die Abgabe konsequent und wirksam umgesetzt wird – ohne Abschwächungen durch Lobbyinteressen.
Die OrganisationFoodwatchhat dazu eine⇒ Petition gestartet, die eine klare und wirksame Ausgestaltung fordert. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit ein wichtiges Signal für mehr Gesundheitsschutz setzen. Beteiligen Sie sich!
Studie der Technischen Universität München
So erkennen Sie, ob Lebensmittel noch gut sind
Tipps & Tricks zur Lebensmittelrettung
Gesunde Ernährung von Anfang an
Stillen, Säuglingsnahrung, Breie und Gläschenkost
Das 10-Punkte-Programm für mehr Wohlbefinden
Ohne Chemie! Schädlingsbekämpfung im Haushalt
Ein Leitfaden für umweltverträgliches Handeln
Umweltbewusst einkaufen, haushalten und leben
Ganz entspannt: Planen, einkaufen, kochen
Die schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen
Tipps von A – Z zur Lebensmittelrettung
Kostenloser Vortrag in der Verbraucherzentrale am 7. Mai: 🧹🧼Putzen: Sind wir noch ganz sauber? ➡️Jetzt anmelden
(040) 248 32-240Beratung zu allen Fragen rund um Themen wieErnährung, Lebensmittelqualität und -kennzeichnung, Rückstände in Lebensmitteln, Genfood, E-Nummern, Nahrungsergänzungsmittel, Säuglingsernährung und Lebensmittelpreise
ZeitenMo und Di9 - 13 UhrDo 14 - 17 Uhr
Telefonische Kurzberatung Lebensmittel + Ernährung und Annahme von Beschwerden
Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um Themen wieErnährung, Lebensmittelqualität und -kennzeichnung, Rückstände in Lebensmitteln, Genfood, E-Nummern, Nahrungsergänzungsmittel, Säuglingsernährung und Lebensmittelpreise
Persönliche Beratung Lebensmittel + Ernährung
Die persönliche Beratung ist für Sie meistens kostenlos.Nur bei größerem Rechercheaufwand ist in Absprache mit Ihnen ein Kostenaufwand zu erbringen.
Schriftliche Beratung zu allen Fragen rund um Themen wie Beratung zu allen Fragen rund um Themen wieErnährung, Lebensmittelqualität und -kennzeichnung, Rückstände in Lebensmitteln, Genfood, E-Nummern, Nahrungsergänzungsmittel, Säuglingsernährung und Lebensmittelpreise
KontaktKontaktformularKirchenallee 22, 20099 HamburgFax (040) 24832-290
Schriftliche Beratung Lebensmittel + Ernährung
Die schriftliche Beratung ist für Sie meistens kostenlos.Nur bei größerem Rechercheaufwand ist in Absprache mit Ihnen ein Kostenaufwand zu erbringen.
So erkennen Sie, ob Lebensmittel noch gut sindTipps & Tricks zur Lebensmittelrettung1,00 €
Bärenstarke KinderkostLecker, schnell und gesund20,00 €
Gesunde Ernährung von Anfang anStillen, Säuglingsnahrung, Breie und Gläschenkost12,00 €
Gewicht im GriffDas 10-Punkte-Programm für mehr Wohlbefinden20,00 €
Ohne Chemie! Schädlingsbekämpfung im HaushaltEin Leitfaden für umweltverträgliches Handeln4,00 €
So gut schmeckt KlimaschutzKochen, genießen, Umwelt schonen20,00 €
Einfach nachhaltigUmweltbewusst einkaufen, haushalten und leben16,90 €
FamilienkücheGanz entspannt: Planen, einkaufen, kochen19,90 €
Achtung, Zucker!Die schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen14,90 €
Das ABC der LebensmittelrettungTipps von A – Z zur Lebensmittelrettung2,50 €
Mit dem Abonnieren unseres Newsletters willigen Sie ein, dass wir Ihre E-Mail-Adresse zum Zwecke des Versands nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer→ Datenschutzerklärung. Eine Abmeldung ist jederzeit über→ diesen Linkmöglich.