Mitarbeiter ATZ PKW-Sachbezug während Arbeitslosengeld Mai–Dez 2026 AOK-Expertenforum
ATZ in Verbindung mit Aussteuerung und PKW
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01ATZ in Verbindung mit Aussteuerung und PKWVon:Doro1961am06.05.2026Hallo,ich habe folgenden Fall:Beginn ATZ-Aktivphase 01.01.2024.Der Mitarbeiter ist im Beginnjahr krank geworden und bezieht seit dem 19.11.2024.Zum 07.04.2026 ist der Mitarbeiter ausgesteuert worden.Die Arbeitsagentur übernimmt die Zahlungen vom 08.04.-31.12.2026 (das ist bereits geklärt).Ab dem 01.01.2027 beginnt die ATZ-Freistellung, diese soll regulär abgerechnet werden.Der Mitarbeiter hat einen Dienstwagen, welcher ihm auch weiterhin Verfügung steht und stehen soll (auch während der Aussteuerung
Arbeitslosengeldbezug).Während dem Bezug von Krankengeld wurde bzw. musste der geldw. Vorteil gem. §23C abgerechnet
verbeitragt werden.Nun zur meiner Frage:Darf der Sachbezug für den PKW in der Zeit Mai-Dezember 2026, also während des Bezuges von Arbeitslosengeldes, abgerechnet werden?Wenn ja, dann gehe ich davon aus, dass der §23C, falls die 50€ Freigrenze überschritten werden, abgerechnet werden muss und das es keine Abmeldung auf Grund der Aussteuerung geben darf.Herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele GrüßeDorotheaAntworten
ATZ in Verbindung mit Aussteuerung und PKW
Der Mitarbeiter ist im Beginnjahr krank geworden und bezieht seit dem 19.11.2024.
Zum 07.04.2026 ist der Mitarbeiter ausgesteuert worden.
Die Arbeitsagentur übernimmt die Zahlungen vom 08.04.-31.12.2026 (das ist bereits geklärt).
Ab dem 01.01.2027 beginnt die ATZ-Freistellung, diese soll regulär abgerechnet werden.
Der Mitarbeiter hat einen Dienstwagen, welcher ihm auch weiterhin Verfügung steht und stehen soll (auch während der Aussteuerung
Während dem Bezug von Krankengeld wurde bzw. musste der geldw. Vorteil gem. §23C abgerechnet
Darf der Sachbezug für den PKW in der Zeit Mai-Dezember 2026, also während des Bezuges von Arbeitslosengeldes, abgerechnet werden?
Wenn ja, dann gehe ich davon aus, dass der §23C, falls die 50€ Freigrenze überschritten werden, abgerechnet werden muss und das es keine Abmeldung auf Grund der Aussteuerung geben darf.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
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